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Rathaus Paderborn / Münster, LWL-Medienzentrum für Westfalen/O. Mahlstedt
JAHR1327   Suche
TITELStädtisches Verfassungsprivileg für Paderborn


INFORMATIONDas 13. und beginnende 14. Jahrhundert ist die Zeit der Emanzipation der Paderborner Bürger von ihrem Stadtherrn, dem Bischof. Nach der Konstituierung des Stadtrats vor dem Jahr 1238 gelingt es den Bürgern, auch mit Unterstützung des Kölner Erzbischofs, gegenüber dem Stadtherrn weiter autonom zu werden. Übergriffe auf die bischöfliche Immunität, der Kampf um die Kontrolle des Marktes, die Flucht Bischof Simons I. (reg. 1247-1277) ins Paderborn benachbarte Neuhaus (1272) und die teilweise Verfügung über das Gericht des Stadtgrafen münden in der Festschreibung des städtischen Erfolgs durch das "Privilegium Bernhardi“ von 1327/1331. Bischof Bernhard V. (reg. 1321-1341) erkennt darin das Recht der freien Ratswahl an, weiter das Burgericht als Stadtgericht in der Verfügung der Stadt, ebenso die Einschränkungen beim Amt des Stadtgrafen; der Paderborner Rat kann beim Oberhof Dortmund Rechtsauskunft einholen. Dagegen ist die Stadt im Territorium des Paderborner Bischofs integriert.


SYSTEMATIK / WEITERE RESSOURCEN  
Zeit2.17   1300-1349
Ort2.7.8   Paderborn, Stadt
2.28   Paderborn, (Fürst-)Bistum < - 1802>
Sachgebiet4.2   Verfassung, Staatsrecht, Stadtrecht, Verfassungsrecht
6.8.7   Bürger, Mittelschicht
AUFRUFE GESAMT1731
AUFRUFE IM MONAT190