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Presse-Infos | Maßregelvollzug

Mitteilung vom 13.07.18

Gerichtsbeschluss hat Folgen für LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine
Landesbeauftragter: Sonderregelung bei Patienten-Lockerungen im Vertrag zwischen Land und Stadt Rheine nicht mehr rechtskonform

Münster/Rheine (lwl). Der Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm vom 22.11.2017, der die sogenannte 1:1-Sonderausgangsregelung des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt-Eickelborn für rechtswidrig erklärte, hat auch Auswirkungen auf die LWL-Maßregelvollzugsklinik in Rheine.
Darauf hat jetzt der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in NRW, Uwe Dönisch-Seidel, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger der Maßregelvollzugsklinik in Rheine hingewiesen. Der Landesbeauftragte hat mitgeteilt, dass der Vertrag zwischen dem Land NRW und der Stadt Rheine wegen des OLG-Beschlusses in einem Punkt leider nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Der Vertrag über den Klinikstandort Rheine legt unter anderem auch fest, dass diejenigen Patienten, die die Lockerungsvoraussetzungen erfüllen, keinen Ausgang in Rheine gewährt bekommen sollen. Alle weiteren Inhalte des Vertrages bleiben von der Änderung unberührt. Der Landesbeauftragte hat angekündigt, dass er den Beirat der LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine persönlich darüber informieren will.
Derzeit befinden sich keine Patienten in der LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine, die die Lockerungsvoraussetzungen für einen Ausgang erfüllen. Nach dem OLG-Beschluss kann der LWL zukünftig nicht ausschließen, dass Patienten Ausang in Rheine bekommen müssen, wenn sie die entsprechenden Lockerungsvoraussetzungen vorweisen können. Früher wurden Patienten, die die Lockerungsvoraussetzugen erfüllt hatten, in andere LWL-Maßregelvollzugskliniken verlegt.

Hintergrund:
- Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 27.11.2017 allgemein darauf hingewiesen, dass alle klinikspezifischen Sonderregelungen, die von den Anforderungen des § 18 des Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG) abweichen, rechtswidrig seien.
Im § 18 werden die Lockerungsvoraussetzungen und -maßnahmen für Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug NRW geregelt.
- Die LWL-Maßregelvollzugsklinik in Rheine bietet 84 gesicherte Plätze für psychisch kranke Straftäter. Sie hat ihren Betrieb als Übergangseinrichtung 2005 auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne aufgenommen und dient bis zur Fertigstellung einer neuen Maßregelvollzugsklinik in Hörstel durch das Land als Standort auf Zeit. Voraussichtlich 2020 wird die neue Klinik in Hörstel fertiggestellt werden.

Pressekontakt:
Thorsten Fechtner, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.





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