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Presse-Infos | Maßregelvollzug

Mitteilung vom 17.07.17

Suchtpräventionsprojekt: Schüler treffen auf Patienten
Neunte Klassen der Realschule und Hauptschule Rahden besuchen LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem

Stemwede (lwl). Was bedeutet Maßregelvollzug? Und vor allem, wie kommt man eigentlich dahin? Das erfuhren jetzt 95 Schüler und Schülerinnen der Freiherr-vom-Stein-Realschule und Hauptschule Rahden. Die Neuntklässler haben an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Maßregelvollzugsklink Schloss Haldem des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) besucht.

Zweieinhalb Stunden lang informierten sich die Schüler über die Themen Maßregelvollzug, psychische Erkrankungen, Sucht und den Alltag in einer forensisch-psychiatrischen Fachklinik. Nach einem Vortrag von Oberarzt Dr. Christoph Veerkamp führten Mitarbeiter der Klinik die Schüler in Gruppen über den offenen und halboffenen Klinikbereich. Dabei lernten sie auch verschiedene Therapiebereiche kennen, wie etwa die Arbeitstherapie "Garten- und Landschaftsbau" in der klinikeigenen Gärtnerei.

Im Mittelpunkt des Besuches stand die Begegnung mit zwei Patienten, die nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB) in der Klinik untergebracht sind und die den Schülern ihre eigenen Geschichten erzählten: Wie und warum sie erst süchtig und später straffällig wurden, vor Gericht und schließlich im Maßregelvollzug landeten. Dabei gaben sie auch Einblicke in den Therapiealltag der Klinik, Hürden, Erfolge und Niederschläge. "Unser Ziel ist es nicht, Jugendliche zu schockieren oder mit erhobenen Zeigefinger zu belehren. Vielmehr sollen sie sich durch die persönliche Schilderung von Betroffenen ein eigenes Bild machen, welche Gefahren Drogen- und Alkoholkonsum mit sich bringen können", erklärte Jonas Templin, seit August 2016 Leiter des Sozialzentrums der LWL-Klinik.

"Für die Schüler war das sehr einprägsam. Ich denke, dass es für sie nachhaltig in Erinnerung bleiben wird", sagte Verena Voß-Hinke, Schulsozialarbeiterin an der Freiherr-vom-Stein-Realschule. Sie hofft, dass Begegnungen wie diese Jugendliche dazu bringen, verstärkt über den eigenen und oftmals leichtfertigen Umgang mit Alkohol und Drogen nachzudenken.

Bereits seit einigen Jahren engagiert sich die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem in der Suchtpräventionsarbeit und lädt immer wieder Schulklassen der umliegenden Schulen ein, um über die Gefahren von Alkohol- und Drogenkonsum zu informieren. "Uns ist das ein wichtiges Anliegen, nicht nur für Akzeptanz und Verständnis für unsere Arbeit hier in der Region zu sorgen, sondern auch aktiv in der Suchtprävention mitzuarbeiten und aufzuklären - insbesondere da seit Jahren die Zahl der Patienten mit einer Suchtproblematik steigt", sagt Dr. Ingbert Rinklake, Ärztlicher Direktor der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem.


Hintergrund:
Straftäter, die aufgrund ihrer Suchtkrankheit straffällig geworden sind oder während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, können nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch von einem Gericht neben einer Haftstrafe zur Unterbringung in einem Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter verurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine Maßregelvollzugsklinik mit einem speziellen Therapieauftrag: Ziel ist es, den Täter von seiner Sucht zu befreien. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt und beträgt maximal zwei Jahre zuzüglich zwei Drittel einer daneben angeordneten Freiheitsstrafe. Falls der Patient sich als therapieunwillig oder -unfähig erweist, beendet das Gericht die Unterbringung in der gesicherten Entzugsklinik und die Reststrafe wird im Justizvollzug verbüßt.


Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem ist ein Fachkrankenhaus für suchtkranke Straftäter mit derzeit 179 stationären Therapieplätzen. Rechtsgrundlage für die Aufnahme ist eine gerichtliche Verurteilung nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch zu einer Maßregel der Besserung und Sicherung. Neben einer gesicherten Aufnahmestation, einer halboffenen Station und zwei Außenwohngruppen gibt es mehrere gesicherte Therapiestationen sowie eine forensische Nachsorgeambulanz. Die LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem steht als eine von derzeit sechs Maßregelvollzugskliniken in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).

Pressekontakt:
Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235 und Bianca Hannig, LWL-Maßregelvollzug, 0251 591-3476
presse@lwl.org



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
Jonas Templin, Mitarbeiter der LWL-Maßregelvollzugsklinik Schloss Haldem, führt Schülerinnen über den Innenhof der Einrichtung. Den geschlossenen Sicherheitsbereich, der von einem 5,50 Meter hohen Sicherheitszaun umgeben ist, betrachteten die Schülerinnen nur aus der Ferne.
Foto: LWL


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