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Presse-Infos | Soziales

Mitteilung vom 20.06.12

¿So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden betreuen¿
Tagung zu neuen Angebote für älter werdende Menschen mit Behinderung

Münster (lwl). Die Zahl der geistig behinderten Menschen in Westfalen-Lippe, die älter als 60 Jahre sind und eine Betreuung benötigen, wird sich in den nächsten zwanzig Jahren fast verfünffachen, so eine Erkenntnis auf einer Tagung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) am Mittwoch (20.6.) in Münster. In Westfalen-Lippe werden nach Berechnungen der Katholischen Hochschule NRW (Münster) im Jahr 2030 rund 11.800 über 60jährige Menschen mit geistiger Behinderung leben (2010: 2.652).

"Dank des medizinischen Fortschritts steigt die durchschnittliche Lebenserwartung für Menschen mit Behinderung stetig, ebenso wie die Überlebenschancen von frühgeborenen Kindern mit Behinderung", sagte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning vor über 200 Teilnehmern der Tagung. Männer und Frauen mit geistiger Behinderung hätten mittlerweile auch eine durchschnittliche Lebenserwartung von über 70 Jahren.
Gleichzeitig kämen zum ersten Mal, nachdem unter den Nazis eine ganze Generation von Menschen mit Behinderungen umgebracht wurde, behinderte Menschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg geboren wurden, an die Altersgrenze. Münning: "Unsere Gesellschaft wird nicht nur älter und bunter, sondern auch behinderter."

Zehn Mal mehr Betreutes Wohnen
Bisher würden nur wenige geistig behinderte Senioren in ambulanten Wohnformen wie dem Betreuen Wohnen unterstützt, so Prof. Dr. Friedrich Dieckmann von der Katholischen Hochschule NRW (2010: 258). Die Zahl alter Menschen in diesen Wohnformen werde sich aber in den nächsten Jahren verzehnfachen (2030: 2.557). Viele von ihnen bräuchten nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben andere und z.T. zusätzliche professionelle Hilfe. ¿Hochaltrige Eltern werden nicht mehr in der Lage sein, sie zu unterstützen.¿

Neue Angebote
"Mit der wachsenden Zahl älterer Menschen mit Behinderung verändern sich die Anforderungen an die Behindertenhilfe, die mit neuen Angeboten reagieren muss", so Münning. Alle Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Begegnungszentren, ambulante Pflegedienste und Altenheime müssten sich auf diese neue Klientel einstellen. Die Träger der Wohneinrichtungen für behinderte Menschen müssten altersgerechte Angebote wie spezielle Wohn- oder Hausgemeinschaften entwickeln. Dabei werde der LWL sie unterstützen, kündigte Münning an. "Wichtig ist, dass wir möglichst viele Menschen in den eigenen vier Wänden betreuen, damit sie, so lange es geht, selbstständig bleiben können." Als Alternative zur stationären Unterbringung seien auch mehr Zweitfamilien (Gastfamilien) für Menschen mit Behinderung denkbar.

21 Projekte untersucht
¿Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihre Unterstützer und Nächsten sollen die Gestaltung der gewonnenen Jahre im Alter als Chance begreifen und auch tatsächlich nutzen können¿, so Dieckmann. ¿Der mit den Leitideen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung verbundene Sys-temwandel in der Behindertenhilfe kann dazu genutzt werden, individuelle Lebensentwürfe und -stile nachhaltig, das heißt auch im Alter zu ermöglichen.¿ Das Forscherteam an der Katholischehn Hochschule hatte gemeinsam mit dem LWL 21 bereits bestehende Wohn- und Freizeitprojekte untersucht (¿LEQUI: Lebensqualität inklusive - Innovative Konzepte unterstützen Wohnens älter werdender Menschen mit Behinderung¿).

Wichtig für ein selbstbestimmtes Leben im Alter seien die Wahlfreiheit zwischen Wohnalternativen, den Alltag nach eigenen Interessen gestalten zu können, die Mitwirkung an der individuellen Hilfe-planung und die Beteiligung der Menschen mit Behinderung in den Kommunen und in den Organi-sationen der Behindertenhilfe ¿ überall dort, wo über die sozialräumliche Infrastruktur und Unter-stützungsleistungen entschieden werde, so Dieckmann weiter.

Das ¿Quartier¿, also die Wohnung und das sozial-räumliche Wohnumfeld, gewinne im Alter an Be-deutung. Angebote der Seniorenarbeit und der Behindertenhilfe könnten dort inklusiver gestaltet werden. Quartierskonzepte aus der Altenhilfe müssten verändert werden, weil viele geistig behinderte Menschen nicht in der Lage seien, von sich aus die notwendigen Dienste zu organisieren.

Gute Beispiele in Münster und in Berlin
Dieckmann: ¿Auch ältere Menschen mit geistiger Behinderung wollen in ihrer Wohnung, zumindest aber Wohnumgebung bleiben.¿ Beispiele guter Praxis in Münster und Berlin zeigten, dass ein am-bulant unterstütztes Wohnen mit Rund um die Uhr-Betreuung zuhause machbar sei, und das zu Kosten, die ¿in der Nähe der Kosten für eine stationäre Wohnbetreuung¿ lägen. Bei sehr hohem Hilfebedarf habe sich das Leben in Wohngemeinschaften bewährt.

¿Überraschend hoch ist das Verpflichtungsgefühl, das aufnehmende und aufgenommene Fami-lienmitglieder in Gastfamilien - wir sprechen passender von Zweitfamilien - auch im Hinblick auf das Älterwerden füreinander entwickeln¿, so der Forscher.

Generell benötigten alte Menschen mit geistiger Behinderung tagsüber in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung und Aktivitätsangebote, an denen sie freiwillig teilnehmen könnten. ¿Das kann von Mittagstischen, einem kompletten Tagesprogramm, einzelnen Kursangeboten bis hin zur stun-denweisen Begleitung bei Einzelunternehmungen reichen.¿ Offen für Menschen mit und ohne Be-hinderung und unabhängig davon, wie sie wohnen, sollten die Angebote sein.

Ehrenamtliche bereicherten soziale Austauschmöglichkeiten, und auch Menschen mit Behinderung könnten als Ehrenamtliche tätig werden. Dieckmann: ¿Das ambulant unterstützte Wohnen und das betreute Wohnen in Zweitfamilien ist auf solche, tagsüber Unterstützer entlastende Angebote an-gewiesen.¿

Die Einrichtung eines gesundheitsbezogenen Dienstes von Pflegefachkräften, die Mitarbeiter in der Behindertenhilfe schulen und bei der konkreten Hilfeplanung alle Beteiligten beraten, habe sich als Konzept bewährt. Darüber hinaus sollten Pflegestützpunkte, Beratungsstellen und Seniorenbüros kompetent werden, um auch für Menschen mit geistiger Behinderung hilfreich zu sein, forderten die Wissenschaftler.

Hintergrund
Im Forschungsprojekt ¿Lebensqualität inklusive - innovative Konzepte unterstützten Wohnens älterer Menschen mit Behinderung¿ arbeitet die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen in Münster mit dem LWL zusammen. Das Projekt wird im Rahmen eines Forschungsprogramms für Fachhochschulen (SILQUA-FH) vom Bundesforschungsministerium finanziert. Die Professoren Dr. Friedrich Dieckmann, Sabine Schäper und Heinrich Greving und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen haben in den vergangenen drei Jahren untersucht, wie sich die Altersstruktur bei Erwachsenen mit geistiger Behinderung in den nächsten 20 Jahren entwickeln wird, was die Lebenslagen von alten Menschen mit und ohne geistig Behinderung unterscheidet, welche Ereignisse und Veränderungen typischerweise mit dem Älterwerden einhergehen und die Lebensgestaltung im Alter mitbestimmen und welche Erfahrungen mit neuen Unterstützungsangeboten in der Praxis gemacht werden.

Am Ende des Projektes sollen Bausteine für die Unterstützung im Alter formuliert werden, die ge-eignet sind die Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von alten Menschen mit geistiger Behin-derung zu fördern und die verlässlich und wirtschaftlich tragfähig sind.
21 Einrichtungen und Dienste, vornehmlich aus der Behindertenhilfe in NRW und Berlin, haben sich als Praxispartner an dem Projekt beteiligt.

Laut einer Berechnung von Giovis & Dieckmann (KatHO NRW Münster) haben Männer mit einer geistigen Behinderung, die in Westfalen-Lippe Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, heute eine durchschnittliche Lebenserwartung von 71 Jahren, Frauen von 73 Jahren. Den überwiegenden Teil der gewonnenen Lebensjahre können sie bei zufrieden stellender Gesundheit verbringen.

In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil von über 60-Jährigen an den Erwachsenen mit geistiger Behinderung in Westfalen-Lippe von 8 % auf 30 % steigen. Die Altersverteilung normalisiert sich, vergleicht man sie mit der der Allgemeinbevölkerung. Insbesondere in den stationären Heimen wird 2030 fast jeder zweite Bewohner 60 oder älter sein. Ambulante Wohndienste sind in den letzten Jahren stark ausgebaut worden, so dass immer mehr Erwachsene mit geistiger Behinderung in ihrer eigenen Wohnung / Häuslichkeit leben. Im Jahr 2030 wird jeder dritte von ihnen 60 Jahre oder älter sein. Diejenigen, die vor allem aus dem Arbeitsleben in Werkstätten für Behinderte Menschen ausgeschieden sind, stehen dann vor der Aufgabe, die gewonnenen Freiräume und Lebensjahre zu gestalten.

Im Unterschied zu vielen anderen alten Menschen leben Menschen mit geistiger Behinderung im Alter häufig nicht in einer Partnerschaft und haben eher selten eigene Kinder. Sie verfügen nicht über größere Vermögenswerte / Ersparnisse im Alter. Eventuelle Renten werden auf ihre Sozialleistungen angerechnet. Insgesamt fehlt es Älterwerdenden mit geistiger Behinderung noch an Vorbildern, wie sie ihr Alter gestalten können.

Häufig in ihrem Leben fremdbestimmt - auch durch alternativlos vorgegebene, institutionell geprägte Lebensläufe - kommt der pädagogischen Beratung bei der Vorbereitung auf den Ruhestand eine hohe Bedeutung zu. Zumal es manchen schwer fällt, alterskorrelierte Veränderungen der eigenen Person oder im Umfeld wahrzunehmen bzw. zu antizipieren.

Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben in der Werkstatt für behinderte Menschen entstehen potentiell größere Freiräume, den Tag nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Es fallen aber nicht nur der Arbeitsplatz, sondern andere von der Werkstatt organisierte Angebote und die mittägliche Versorgung weg, Beziehungen zu Kollegen drohen abzubrechen.

Weil viele Menschen mit geistiger Behinderung keine eigene Familie gegründet haben und während des ganzen Lebens auf andere Personen angewiesen / von ihnen abhängig sind, stellt der Verlust von Eltern / Angehörigen oft einen folgenreichen und schmerzhaften Einschnitt im Alter dar. Eltern sind auch häufig Vertrauenspersonen und ihre rechtlichen Betreuer. Für viele blieb das Elternhaus auch räumlich ein Anlaufpunkt außerhalb des Wohnheims, der eigenen Wohnung. In den verwandtschaftlichen Beziehungen müssen sie eine neue Rolle finden.

Wie bei alten Menschen insgesamt stellt der Umgang mit gesundheitlichen Problemen und deren Prävention ¿ sei es schleichenden Funktionsbeeinträchtigungen, chronischen und akuten Erkrankungen, psychosozialen Krisen - für den Einzelnen eine wachsende Herausforderung dar. Die Wahrnehmung der eigenen Endlichkeit und das eigene Sterben gehören ebenso zum Alter.

In der Öffentlichkeit wird die Lebensphase Alter von Menschen mit lebenslanger Behinderung zu Unrecht, meistens ausschließlich mit dem Thema Pflege (negativ) assoziiert.

Partizipation / Mitbestimmung
Um im Alter das Leben selbstbestimmter gestalten zu können, sind nicht nur die Wahlfreiheit zwischen Alternativen im täglichen (Zusammen)leben , die Mitwirkung an der individuellen Hilfeplanung selbstverständlich, sondern Menschen mit Behinderung sind auch in den Kommunen und in den Organisationen der Behindertenhilfe, dort, wo über Bedingungen für die sozialräumliche Infrastruktur und Unterstützungsleistungen entschieden wird, zu beteiligen.

Quartiersbezogen denken
Die Wohnung und das sozial räumliche Wohnumfeld werden zum zentralen Aufenthaltsort im Alter. Die erreichbare örtliche Umgebung eröffnet Teilhabemöglichkeiten an Aktivitäten und sozialen Beziehungen. Zugleich bietet sich innerhalb und jenseits der Behindertenhilfe eine Zusammenarbeit der Organisationen an, die mit älteren Bürgerinnen zu tun haben. Angebote der Seniorenarbeit und der Behindertenhilfe könnten inklusiver gestaltet genutzt werden. Quartierskonzepte aus der Altenhilfe müssen verändert werden, weil viele geistig behinderte Menschen nicht in der Lage sind, von sich aus, selbst die für sie notwendigen Dienste anzufragen und zu organisieren. Auch muss in größeren Sozialräumen gedacht werden, um Selbsthilfegruppen oder spezifische Angebote zu organisieren.

Ambulant unterstütztes Wohnen bei erhöhtem und verändertem Hilfebedarf
Auch im Falle eines veränderten Unterstützungsbedarfs wollen auch ältere Menschen mit geistiger Behinderung in ihrer Wohnung, zumindest aber Wohnumgebung verbleiben. Beispiele guter Praxis in Münster und Berlin zeigen, dass ein ambulant unterstütztes Wohnen mit Rund um die Uhr-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit zu Kosten für den Sozialhilfeträger organisiert werden kann, die annähernd stationären Entgelten entsprechen. Gleichzeitig ermöglicht diese Art des Wohnens in höherem Maße individuelle Begleitungen. Bewährt hat sich dabei ein Hilfemix aus Leistungen des Sozialhilfeträgers und ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Ambulante Wohndienste und Pflegedienste müssen eng aufeinander abgestimmt und auf der Grundlage eines geteilten Grundverständnisses verantwortlich zusammenarbeiten. Bei sehr hohem Hilfebedarf hat sich das Leben in Wohngemeinschaften bewährt, die am besten in aufgeschlossenen Nachbarschaften integriert geplant werden (Hausgemeinschaft, Wohnen im Drubbel u.ä.).

Betreutes Wohnen in Gast- oder besser Zweitfamilien
Überraschend hoch ist das Verpflichtungsgefühl, das aufnehmende und aufgenommene Familien-mitglieder in ¿Gastfamilien¿ auch im Hinblick auf das Älterwerden füreinander entwickeln. Allerdings erwarten Zweitfamilien z. B., dass ihnen Freiräume während des Tages, Zeit für eigene Unterneh-mungen bleibt, wenn sie ihr Zusammenleben auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben fortführen.

Angebote, Unterstützung während des Tages
In unterschiedlichem Ausmaß wünschen und benötigen alte Menschen mit geistiger Behinderung Aktivitätsangebote und eine individuelle Begleitung während des Tages. Das kann von Mittagstischen, einem kompletten Tagesprogramm, einzelnen Kursangeboten bis hin zur stundenweisen Begleitung bei Einzelunternehmungen reichen. Wichtig ist die Freiwilligkeit der Teilnahme. Angebote können inklusiv gestaltet und offen für Menschen mit und ohne Behinderung sein, unabhängig davon, wie sie wohnen. Sie können von Trägern unterschiedlicher Hilfesysteme betrieben werden. Ehrenamtliche bereichern soziale Austauschmöglichkeiten und Aktivitätsmöglichkeiten. Auch Menschen mit Behinderung können als Ehrenamtliche tätig werden. Das ambulant unterstützte Wohnen und das betreute Wohnen in (Zweit-)Familien ist auf solche, tagsüber Unterstützer entlastende Angebote angewiesen.

Gesundheitsbezogener Dienst
Die Einrichtung eines gesundheitsbezogenen Dienstes, von Pflegefachkräften, die Mitarbeiter in der Behindertenhilfe schulen und bei der konkreten Hilfeplanung alle Beteiligten beraten, hat sich als Konzept bewährt, um den steigenden und veränderten gesundheitsbezogenen Anforderungen fachlich gerecht zu werden. Darüber hinaus sollten sozialraumorientierte Hilfen im Bereich der Pflege (z. B. Pflegestützpunkte, Beratungsstellen, Seniorenbüros) kompetent werden, um auch für Menschen mit geistiger Behinderung hilfreich zu sein.

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org


Anlagen:
Anlage 1: Zwischenbericht_3_2012mitunterschrift.pdf



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
LWL-Sozialdezernent Matthias Münning.
Foto: LWL


Foto zur Mitteilung
Prof. Dr. Friedrich Dieckmann von der Katholischen Hochschule NRW
Foto: LWL



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