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Presse-Infos | Soziales

Mitteilung vom 12.05.11

Blinden- und Gehörlosengeld im Kreis Minden-Lübbecke

Kreis Minden-Lübbecke (lwl). Mehr als 2,99 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr als Hilfe an blinde, stark sehbehinderte oder gehörlose Menschen im Kreis Minden-Lübbecke gezahlt (2009: 3,06 Mio Euro). Knapp 1036 (2009: 1023) sinnesgeschädigte Menschen erhielten diese Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der durch die Behinderung entsteht. Sehbehinderte und gehörlose Menschen erhalten pauschal 77 Euro monatlich, das Blindengeld kann für Erwachsene, je nach Einzelfall, bis zu 600 Euro betragen.
2010 haben westfalenweit 27.050 (2009: 26.944) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld insgesamt 81,7 Millionen Euro (2009: 82,9 Mio Euro) vom LWL erhalten.
Weitere Informationen und Antragsformulare im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe.


Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.



Foto zur Mitteilung
Blinde Menschen haben Anspruch auf Unterstützung.
Foto:LWL



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