LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 01.12.16

Presse-Infos | Soziales

LWL-Direktor lobt neues Gesetz für Menschen mit Behinderung

Kritik an Diskriminierung durch Pflegeversicherung

Bewertung:

Berlin/Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat das neue Gesetz zur stärkeren Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Der Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) am Donnerstag (1.12.) verabschiedet. Es sei ein ¿behindertenpolitischer Meilenstein¿, so LWL-Direktor Matthias Löb, weil es wichtige Weichenstellungen enthalte: ¿Menschen mit Behinderung sind nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen, es wird deutliche Freistellungen von Einkommen und Vermögen der behinderten Menschen geben¿, so Löb.

Das Gesetz sehe Modellprojekte vor, um Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu überprüfen und zu korrigieren. Löb: ¿Menschen mit Behinderungen, vor allem solche mit psychischen Behinderungen, landeten häufig deswegen in der Sozialhilfe, der so genannten Eingliederungshilfe, weil andere Sozialleistungsträger, wie z. B. die Arbeitsverwaltung oder die Rentenversicherung es nicht geschafft haben, Inklusion für diese Menschen zu verwirklichen.¿

Kritisch an dem Gesetz ist nach Einschätzung von Löb, dass es die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung nicht aufhebt. ¿Das Gesetz muss an dieser Stelle in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden¿, so der LWL-Direktor.

Die geltende Gesetzesregelung diskriminiere Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben, indem sie die Zuwendungen aus der Pflegeversicherung pauschal auf 266 Euro pro Monat festschreibt. Zum Vergleich: Behinderte Menschen mit der Pflegstufe II beziehen, wenn sie nicht in so einer stationären Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim leben, Leistungen in Höhe von 1.330 Euro. Den betroffenen Menschen mit Behinderung und den Kommunen entgehen so nach Angaben von Löb allein in Westfalen-Lippe mindestens 66 Millionen Euro im Jahr.

Positiv an dem Gesetz sei, dass die tatsächlichen Kosten des neuen Gesetzes überprüft würden. ¿Die Kommunen in NRW zahlen über die Landschaftsverbände die Eingliederungshilfe und müssen deshalb die Kosten im Blick behalten. Es gilt das Wort des Berliner Koalitionsvertrages, dass für die Kommunen keine neue Ausgabendynamik entstehen darf. Dort, wo neue Leistungsansprüche verankert wurden oder Leistungsansprüche ausgeweitet wurden, ist der Bund in der Pflicht. Wenn sich die jetzigen Kostenkalkulationen als falsch herausstellen, muss der Bund zahlen.¿




Achtung Redaktionen:
Zur Ihrer Information haben wir Ihnen eine Liste zu den Auswirkungen der Pflegeversicherung in Ihrem Berichtsgebiet angehängt (s. Online-Version dieser Pressemitteilung - über den Link oberhalb dieser Mail erreichbar).

Haben Sie Probleme das PDF-Dokument zu lesen? Dann wenden Sie sich bitte unter presse@lwl.org an die LWL-Pressestelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org



Anlagen:
Anlage 1: Übersicht_Auswirkungen durch Pflegeversicherung.pdf


LWL-Einrichtung:
LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Warendorfer Straße 26-28
48145 Münster
Karte und Routenplaner



Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


Der LWL auf Facebook:
https://www.facebook.com/LWL2.0






Ihr Kommentar




zur Druckansicht dieser Seite

zu den aktuellen Presse-Infos