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Mitteilung vom 20.11.14

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LWL-Chef kritisiert RVR-Gesetz

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Münster (lwl). LWL-Direktor Matthias Löb hat die geplante Änderung zum Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) kritisiert. Ihm sei unverständlich, warum dem RVR als Plattform für eine bessere Zusammenarbeit eine so genannte Öffnungsklausel für weitere Geschäftsfelder zugestanden werden solle, nicht aber den Landschaftsverbänden, sagte der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) am Donnerstag (20.11.) in Münster vor der LWL-Landschaftsversammlung. ¿Was für den RVR recht ist, muss doch auch für die viel größeren Landschaftsverbände mit ihren vielfältigen Aufgaben billig sein.¿ Wer es ernst meine mit der Bündelung von Fachkompetenz und der zentralen, kostengünstigen Erledigung von Aufgaben, der müsse auch für eine Öffnungsklausel bei den Landschaftsverbänden sein.

Er kritisierte außerdem die geplante Direktwahl der Mitglieder der RVR-Versammlung. Wenn eine Direktwahl das Zusammengehörigkeitsgefühl im Ruhrgebiet stärke, frage er sich, warum die Direktwahl nicht auch für die Landschaftsverbände gelten solle.

Löb weiter: ¿Geht es darum, das Ruhrgebiet gegenüber anderen Regionen hervorzuheben? Oder mit der Direktwahl ein bisschen weiße Salbe ohne Wirkstoff zu verabreichen? Und braucht das Ruhrgebiet stattdessen nicht eher die sorgfältige Analyse und Antworten auf Fragen nach den besonderen Strukturproblemen - wie kann eine Stadt wieder auf die Beine kommen, wenn sie keine Chancen hat, die Schulden aus der Zeit des Strukturwandels abzubauen? Liegt die Zukunft des Ruhrgebietes tatsächlich in einem stärkeren Zusammenschluss, oder müssen nicht vielmehr die Verflechtungen mit dem wirtschaftlich stärkeren Umland ausgebaut werden?¿



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Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
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