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Schulordnung
Schulordnung zum Herunterladen und Ausdrucken (RTF 21Kb)
Schulordnung der Westfälischen Förderschule für Schüler mit Förderbedarf "Sehen" Dortmund
In unserer Schule arbeiten viele Menschen - Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Damit wir ohne Unfälle und mit Freude gut zusammen arbeiten und leben können, brauchen wir Regeln.
Wichtige Regeln für unser Schulleben
I. Umgang mit anderen
- 1. Ich helfe oder hole Hilfe.
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- 2. Ich nehme Rücksicht auf Schwächere und Jüngere.
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- 3. Ich beschimpfe und beleidige niemanden.
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- 4. Ich mache niemanden lächerlich.
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- 5. Ich belästige niemanden.
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- 6. Ich verletze niemanden.
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- 7. Ich nehme niemandem etwas weg.
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II. Unterricht
- 1. Ich komme pünktlich zum Unterricht.
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- 2. Ich bringe mein Arbeitsmaterial mit.
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- 3. Ich halte mich an die Anweisungen aller Lehrer - auch auf Ausflügen und Klassenfahrten.
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- 4. Ich spreche während des Unterrichts deutsch.
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- 5. Ich verhalte mich ruhig, damit alle arbeiten können.
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- 6. Ich halte mich an die Klassenregeln.
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III. Pause
- 1. Ich beachte die Anweisungen aller Erwachsenen der Schule (z. B. für die Regenpause).
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- 2. Vor Schulbeginn halte ich mich vor dem Schulgebäude auf.
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- 3. Ich gehe zu Beginn der Hofpause ohne Umwege auf das Pausengelände.
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- 4. Ich halte mich nur auf dem Pausengelände auf.
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- 5. Ich bleibe auf der Toilette nur so lange wie nötig.
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- 6. Ich schieße oder werfe nicht mit Gegenständen (Ausnahme: Softballspiel für alle oder Basketballspiel für die Hauptschüler am Basketballkorb).
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- 7. Ich werfe nicht mit Schneebällen.
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- 8. Ich halte die Kiosk- und Kickerregeln ein.
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- 9. Ich spiele im Sandkasten oder an den Spielgeräten nur, wenn ich Grundschüler bin.
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IV. Ordnung und Sauberkeit in der Schule
- 1. Ich zerstöre nichts und halte andere vom Zerstören ab.
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- 2. Ich melde notwendige Reparaturen.
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- 3. Ich werfe Müll in die Abfallbehälter.
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- 4. Ich verschmutze die Wände nicht.
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- 5. Ich halte die Schulmöbel sauber und bemale und zerkratze sie nicht.
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- 6. Ich halte die Toiletten sauber.
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- 7. Ich gehe mit Arbeitsmaterialien und Hilfsmitteln sorgsam um.
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- 8. Ich rauche nicht und habe keine Drogen.
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- 9. Ich verhalte mich leise im Schulgebäude und öffne und schließe die Türen vorsichtig.
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Konsequenzen
Wenn ich gegen die Regeln verstoße, gefährde ich das Zusammenleben aller in der Schule. Die Eltern und Lehrer helfen den Schülern dabei, die Regeln einzuhalten. Jeder Regelverstoß wird geahndet.
Das mache ich, wenn ich Regeln nicht eingehalten habe:
- Ich entschuldige mich mündlich oder schriftlich.
- Ich ersetze den Schaden.
- Ich nehme die folgenden Strafen an:
- Bei geringen Regelverstößen schreibt der betreffende Schüler die jeweilige Regel mehrmals ab.
- Bei erheblichen Regelverstößen wird der betreffende Schüler in die Partnerklasse geschickt, hat dort einen Protokollbogen auszufüllen und kann ggf. zusätzlich ins Klassenbuch eingetragen werden.
- Wird ein Schüler mehr als zweimal in einer Woche oder viermal in einem Monat in die andere Klasse verwiesen, erhält er einen Klassenbucheintrag.
- Bei geringen und erheblichen Regelverstößen in der Klasse E entscheidet der Klassenlehrer wie diese geahndet werden (ggf. auch mit Klassenbucheintrag).
- Bei spätestens drei Klassenbucheinträgen werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
- Werden die Eltern zweimal innerhalb eines Schulhalbjahres zu einem Gespräch eingeladen, werden die in § 14 der Allgemeinen Schulordnung aufgeführten Ordnungsmaßnahmen angewandt:
- 1. der schriftliche Verweis (§16)
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- 2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (§17)
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- 3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (§18)
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- 4. die Androhung der Entlassung von der Schule (§19 Abs. 1)
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- 5. die Entlassung von der Schule (§19)
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- 6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§20 Abs. 1)
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- 7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§20)
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In der Regel wird mit der ersten Maßnahme begonnen. Da es in unserer Schule keine Parallelklassen gibt, folgt der ersten Maßnahme meist die dritte.
Die Schulordnung wird jedes Jahr durch Unterschrift neu bestätigt.
vom Schüler, einem Erziehungsberechtigten und dem Klassenlehrer