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Hauptschule

In den Klassenstufen 5-10 werden die Bildungsgänge der Hauptschule und für die Förder­schwerpunkte „Lernen“ und „Geistige Entwick­lung“ zusätzlich zum Förderschwerpunkt „Sehen“ angeboten. Teilweise sind die Klassen jahrgangsübergrei­fend geführt mit 6-10 Schülerinnen und Schülern je Klasse. Das Fächerangebot folgt den Haupt­schulrichtlinien oder anderen Bildungsgängen und wird durch spezielle Angebote, wie z. B. „Soziales Lernen“, „blindentechnischer Unter­richt“, „Vermittlung sehbehindertengerechter Techniken und Arbeitsweisen“ und „Deutsch als Zweitsprache“ ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler einer Klasse haben sehr individuelle Be­darfe. Daher erfolgt eine vielfältige innere Diffe­renzierung. Beides wird durch auf die Schülerin­nen und Schüler abgestimmtes Arbeitsmaterial sowie durch Team-Teaching gewährleistet. Die Differenzierungsräume (Gruppenräume) bieten die notwendige Ruhe und Rückzugsmöglichkei­ten für Unterricht in Teillerngruppen, Einzelförderung und Schüler-Lehrer-Gespräche.

Sehgeschädigtenspezifisches Unterrichtmaterial wird per Computer klar strukturiert und in ausrei­chender Größe ausgedruckt, Vergrößerungsko­pien werden bei Bedarf angeboten. Für Punkt­schriftleser wird mit einem Blindenschriftüberset­zungsprogramm und einem Brailledrucker Blindenschrift erstellt. Für die Herstellung von tastbaren Grafiken stehen sowohl Quellpapierkopien, Tiefziehfolien als auch per Brailledrucker gerasterte Punktgrafiken zur Verfügung. Als Besonderheit bietet unsere Schule das Erstellen von Modellvorlagen, direkt nutzbaren Tastmodellen oder unterstützenden Materialien mit einer Fräse (so genannte „Plotterfräse“). Beispiele dafür sind Nachspurbuchstaben, Zeichenschab­lonen, Rechenbretter usw.

Die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler benutzen Hefte mit verstärkten Lineaturen, Lu­pen, Monokulare (kleine Handfernrohre) oder bei extrem hohem Vergrößerungsbedarf Bildschirmlesegeräte (Videosysteme mit Kamera und Bild­schirm). Arbeitsplatzleuchten und Tische mit neigbaren Tischplatten optimieren die Arbeitsbe­dingungen (Ergonomie). Die blinden Schülerinnen und Schüler benutzen Punktschriftmaschinen, Zeichenfolien, die es er­möglichen erhabene Linien direkt zu zeichnen, sowie verschiedene taktile Materialien. Im Hauswirtschafts-, Naturwissenschafts- und Technikbereich gibt es Geräte mit Sprachansage oder Tonsignalen (sprechende Waage, Taschenrechner, Multimeter, Wasserwaage).

Die Schule verfügt über einen modern ausges­tatteten Computerraum mit Netzwerk sowie über Medienecken mit mindestens 2 Rechnern pro Klassenraum. Auch hier wird für individuelle Be-leuchtung und ergonomisches Arbeiten mittels Konzepthaltern gesorgt. In der oberen Klassenstufe steht jedem Jugendlichen ein Computer zur Verfügung, so dass viele Texte am Bildschirm in selbst gewählter Größe oder mit Vergrößerungsprogramm gelesen wer­den können. Der Computer stellt in den höheren Klassen zunehmend ein Schreibhilfsmittel dar. Mit dem PC arbeiten die blinden Schülerinnen und Schüler unter gleichen Informationsbedingungen wie die sehbehinderten. Zugang erhalten sie über Sprachausgabesysteme und Braillezeilen (Blindenschriftdisplays). Die Eingabe der Texte erledigen sie ebenfalls mit der normalen Tastatur.

So gewinnt die Schulung der Computerbenutzung, des Zehn-Finger-Schreibsystem und des Einsatzes der speziellen Arbeitsgeräte verstärkt an Bedeutung. Die Handhabung von optischen und elektronischen Hilfsmitteln findet innerhalb der Fächer, im blindentechnischen Unterricht oder im Fach „Soziales Lernen“ statt.
All diese Angebote und Unterrichtsinhalte sind ebenfalls wichtige Bausteine in der Berufsorientierung, die ab Klasse 8 im Wirtschaftsunterricht, ab Klasse 9 und 10 auch in Berufspraktika erfolgen.

Fähigkeiten im Alltagsbereich („Lebenspraktische Fähigkeiten“ – LPF) und Mobilitätstraining (Fah­ren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, Orien­tierung im Raum und Gehen mit dem Blinden­stock) können von Anfang an durch Unterricht in der Schulküche (Kochen etc.), Klassen- und Schulfeiern sowie während Ausflügen und Klas­senfahrten geübt werden. Spezielles Orientierungs- und Mobilitätstraining (O&M) findet durch geschulte Rehabilitationslehrer auch in der Schule statt, wenn es vorher von der Krankenkasse genehmigt wurde.
Die Angebote werden ergänzt durch einen von Schülerinnen und Schülern geführten Schulkiosk und durch die Schülerband.

Die Schülerinnen und Schüler erreichen ihren Hauptschulabschluss bzw. ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und sind für einen selbständigeren Alltag und den Einstieg in berufliche Maßnahmen gewappnet.

Das Hauptschul-Team

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