Satzung

des Vereins zur Förderung Blinder und Sehbehinderter e.V.

§ 1 Name und Sitz

§ 2 Einstellung des Vereins

§ 3 Zweck und Aufgaben des Vereins

§ 4 Zuständigkeit

§ 5 Mitgliedschaft

§ 6 Beiträge

§ 7 Organe des Vereins

§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

§ 9 Der Vorstand

§ 10 Kassenprüfung

§ 11 Auflösung des Vereins

§ 12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 13 Gerichtsstand

Die Änderungen an der Satzung vom 23.September 1981 in ihrer abgeänderten Form vom 06.11.1987 wurden auf der Mitgliederversammlung am 24.1.2000 in Dortmund einstimmig beschlossen.

Dortmund, 24.1.2000

Ingund Boldt      Hans Preut
(Schriftführerin) (1. Vorsitzender)


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