Fortbildungen online
Kindeswohlgefährdung
Der Schutzauftrag der Erzieherin
Datum:
07.03.-08.03.13
Fortbildungsnummer:
13-32-30-11
Arbeitsbereich:
Tagesbetreuung für Kinder
Ziele / Inhalt:
Kinder zu fördern setzt ihr Wohlbefinden, ihre körperliche und seelische Unversehrtheit voraus. Dieses sicherzustellen ist Aufgabe der Erzieherin. Das Gesetz fordert, den Schutz der Kinder systematisch abzusichern und damit qualifiziert und verlässlich wahrzunehmen.
So hat der Träger mit dem Jugendamt eine Vereinbarung darüber abzuschließen, wie der Schutzauftrag verbindlich sichergestellt wird.
Woran aber erkennt die Erzieherin, ob ein Kind vernachlässigt, missbraucht oder misshandelt wird? Auf welche Merkmale, Hinweise hat sie beim Kind zu achten? Wen hat sie unter welchen Bedingungen zu Rate zu ziehen?
Wir werden in dieser Veranstaltung
- die gesetzlichen Grundlagen für den Kindesschutz besprechen,
- anhand von Situationen aus der sozialpädagogischen Praxis Verhaltens- und Vorgehensweisen fallbezogen und exemplarisch erörtern und
- Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen Fachdiensten klären.
Stichwörter:
Erzieherin, Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung
Teilnehmendenkreis:
Sozialpädagogische Fachkräfte und Leiter/innen aus Tageseinrichtungen für Kinder
Referentin / Referent:
Gerhard Matenaar, Dipl.-Soziologe, LWL-Landesjugendamt Westfalen
Kooperationspartner:
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Ort:
LVHS Freckenhorst, Am Hagen 1, 48231 Warendorf, Tel.: 02581 9458-0
Karte und Routenplaner
Teilnehmendenzahl:
20
Anmeldeschluss:
01.02.13
Kosten:
70,00 EUR Teilnahmeentgelt, 47,40 EUR für Verpflegung zuzüglich 52,20 EUR bei Übernachtung
Leitung / Auskunft zu Inhalten:
Gerhard Matenaar, Tel.: 0251 591-5612
Keine Anmeldung mehr möglich.