Fortbildungen online
Die Aufsichtspflicht der Erzieherin
Datum:
07.11.12
Fortbildungsnummer:
12-32-30-45
Arbeitsbereich:
Tagesbetreuung für Kinder
Ziele / Inhalt:
So viel Förderung wie möglich, so wenig Aufsicht wie nötig - eine Aussage, die in Kurzform eine der zentralen Anforderungen an die pädagogische Praxis formuliert - hier die individuellen, mit Risiken behafteten Entwicklungsbedürfnisse des Kindes und dort sein Schutz vor möglichen Gefährdungen. Die Erzieherin hat zu entscheiden, in welche kalkulierbaren Risiken sie das Kind entlässt, damit Entwicklung stattfinden kann und das Kind zunehmend lernt, eigenverantwortlich den Schutz für sich und Andere zu übernehmen.
Was aber gibt mir als verantwortlich Fördernde und Aufsicht Führende die Sicherheit, angemessen zu entscheiden und zu handeln?
Dazu wollen wir auf dem Hintergrund Ihrer Praxiserfahrungen u. a. die folgenden Inhalte erarbeiten:
o Rechtliche Grundlagen der Aufsichtspflicht
o Kriterien, um das Maß der Aufsichtsführung zu bestimmen
o Mögliche juristische Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung
o Versicherungsschutz und Haftung
Stichwörter:
Aufsichtspflicht
Teilnehmendenkreis:
Pädagogische Mitarbeiter/innen aus Tageseinrichtungen
Referentin / Referent:
Gerhard Matenaar, Dipl.-Soziologe, LWL-Landesjugendamt Westfalen
Kooperationspartner:
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Ort:
Kath. Akademie Schwerte, Bergerhofweg 24, 58239 Schwerte, Tel.: 02304 477-0
Karte und Routenplaner
Teilnehmendenzahl:
20
Anmeldeschluss:
08.10.12
Kosten:
35,00 EUR Teilnahmeentgelt zuzüglich 21,50 EUR Tagungspauschale
Leitung / Auskunft zu Inhalten:
Gerhard Matenaar, Tel.: 0251 591-5612
Keine Anmeldung mehr möglich.