Die NRW-Landesregierung erstellt in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan, der die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene enthält und Fördermittel bereitstellt.
Das LWL-Landesjugendamt Westfalen setzt diese Förderung um und unterstützt die Antragssteller:innen in Westfalen-Lippe.
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Der Kinder- und Jugendförderplan NRW steht unter dem Motto "Kinder und Jugendliche stark machen – Gemeinsam Zukunft gestalten". Die verschiedenen Förderpositionen ermöglichen vor allem Projekte mit Kindern- und Jugendlichen zu zahlreichen Schwerpunkten und Themenfeldern.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur Antragsstellung für den Kinder- und Jugendförderplan NRW aufzurufen. Anträge auf Förderung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen ab dem 01.05.2024 können ab sofort und online gestellt werden.
Die Antragstellung in den Bereichen Gedenkstättenfahrten (Pos. 2.2) und Internationale Jugendarbeit (Pos. 5.2) ist ab sofort möglich. Gefördert werden Maßnahmen, die in der Zeit vom 01.01.2023 - 30.06.2023 durchgeführt werden. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 15.10.2022 online ein.
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Grundsätzliche Fragen?
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Wir beraten Sie gerne. Ansprechpersonen zu den einzelnen Förderpositionen finden sich weiter unten auf dieser Seite. Bei generellen Fragen zur Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan wenden Sie sich bitte an die folgenden Kolleg:innen.
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Einmischende Jugendpolitik erfasst die Bedürfnisse, Interessen und Themen junger Menschen und beinhaltet die Förderung ihrer Befähigung zur Mitbestimmung sowie einer wirksamen Beteiligungsstruktur. Sie zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen und durch die Mitgestaltung von Gesellschaft und Politik demokratische Prozesse für junge Menschen erfahrbar zu machen.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ist von zentraler Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung und die Ausbildung sozialer Fähigkeiten. Gleichzeitig bringt sie positive Effekte bei der Ausgestaltung von Einrichtungen und demokratischen, lokalen Gemeinwesen mit sich. Kinder und Jugendliche sind Träger eigener Rechte. Ihnen muss die Möglichkeit offenstehen, an Entscheidungsprozessen u. a. in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld direkt zu partizipieren. Dadurch erleben sie sich als selbstwirksam und werden darin bestärkt, sich mit demokratischen Grundwerten auseinander zu setzen und soziale Verantwortung zu übernehmen.
Gefördert werden Angebote und Projekte, die die Beteiligung bzw. Mitbestimmung junger Menschen an sie betreffenden Angelegenheiten auf örtlicher und überörtlicher Ebene ebenso zum Ziel haben wie die Mitgestaltung durch und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an politischen, gesellschaftlichen und lebensweltlichen Gestaltungsprozessen. Digitale Formen der Beteiligung werden als innovativer Ansatz gefördert, wenn sie mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt werden.
Zur Qualitätssicherung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen können auch Qualifizierungsangebote für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden, soweit diese im Rahmen von konkreten Beteiligungsprojekten umgesetzt werden.
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Antragsstellung
Die Antragsstellung kann bequem über das Onlineportal KJFP.Web erfolgen. Alternativ können Anträge auch schriftlich gestellt werden.
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Demokratische-, politische- und Wertebildung sind für das Aufwachsen junger Menschen und ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten von zentraler Bedeutung. Dass junge Menschen ihre Bedürfnisse erkennen und die daraus entstehenden Forderungen politisch formulieren können, ist eine Grundvoraussetzung zur Entwicklung einer lebendigen, wirksamen Demokratie.
Kinder und Jugendliche sollen durch geeignete Angebote in der Aneignung von demokratischen Haltungen unterstützt werden. Durch das Erleben demokratischer Aushandlungsprozesse und die Erfahrung der eigenen Selbstwirksamkeit sollen sie in ihrer persönlichen Entwicklung gefördert werden.
Gefördert werden Projekte, die junge Menschen in ihrer demokratischen Haltung unterstützen und ihre Befähigung zum politischen Handeln durch die Entwicklung eigener Positionen stärken.
Damit soll das Interesse an politischer Beteiligung gestärkt, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung auch aktueller politischer Vorgänge und Konflikte weiterentwickelt und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung beigetragen werden.
Die Förderung der politischen Bildungsarbeit umfasst auch Gedenkstättenfahrten zu Orten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und rechter Gewalt ("Opfer- und Täterorte"). Darüber hinaus sind Gedenkstättenfahrten zu entsprechenden Gedenkorten der Verbrechen der SED-Diktatur sowie zu Orten der Nachwendezeit förderfähig, die junge Menschen anregen sich mit Demokratiebildung auseinanderzusetzen.
Gefördert werden Projekte, die solche Gedenkstättenfahrten als Anlass politischer Bildungsarbeit nehmen und junge Menschen befähigen, sich mit den Auswirkungen totalitärer Regime und menschenverachtender Ideologien zu beschäftigen und eine eigene demokratische Haltung zu entwickeln.
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Antragsstellung
Die Antragsstellung kann bequem über das Onlineportal KJFP.Web erfolgen. Alternativ können Anträge auch schriftlich gestellt werden.
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Formulare
Für Gedenkstättenfahrten nutzen Sie bitte die speziellen Antragsmuster. Für demokratische, politische und Wertebildung sowie die Nachweise von Gedenkstättenfahrten gelten die allgemeinen Muster und Vordrucke.
Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendmedienarbeit
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Digitale Medien prägen heute den Alltag von Kindern und Jugendlichen und haben einen zunehmenden Einfluss auf das Aufwachsen junger Menschen. Hierdurch ergeben sich für die Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Chancen wie auch Herausforderungen.
Es werden Angebote gefördert, die die Stärkung von digitalen Kompetenzen und die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und deren bewussten, kritischen und kreativen Umgang mit Medien zum Ziel haben. Zum Beispiel können hier Fähigkeiten vermittelt werden, Medien und Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen anzupassen und digitale Plattformen unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte zu nutzen (Medienkompetenz). Zudem sollen Kenntnisse hinsichtlich der Erstellung von Inhalten, zur Nutzung von Tools, Erarbeitung von digitalen Problemlösungen sowie der sichere Umgang mit Daten (digitale Kompetenz) vermittelt werden. Die Angebote sollen an den spezifischen Interessen und der zunehmend digitalisierten Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ansetzen. Junge Menschen sollen darüber hinaus in die Ausgestaltung der Angebote einbezogen werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Förderung umfasst den Abbau von Benachteiligungslagen beim Zugang zu und im Umgang mit digitalen Medien. Dadurch soll besonders die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen zu einer kreativen, reflektierten und produktiven Mediennutzung angeregt werden.
Aufgrund der Herausforderungen im Umgang mit digitalen Medien und der sich schnell verändernden Jugendmedienkultur sind auch Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit dem Grunde nach förderfähig, soweit diese konzeptioneller Teil eines Projekts mit Kindern und Jugendlichen sind. Als Teil eines Projekts mit Kindern und Jugendlichen kann auch die Entwicklung von Medienkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit Bestandteil der Förderung sein.
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Antragsstellung
Die Antragsstellung kann bequem über das Onlineportal KJFP.Web erfolgen. Alternativ können Anträge auch schriftlich gestellt werden.
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Die Lebensbedingungen junger Menschen und die Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen sind lokal und regional sehr unterschiedlichen Auswirkungen sowohl des demografischen Wandels als auch nationaler wie internationaler Migrationsbewegungen ausgesetzt. Träger der Jugendhilfe stehen mit Blick auf ihren Auftrag, Kindern und Jugendlichen gute Bedingungen des Aufwachsens zur Verfügung zu stellen, vor der Herausforderung, unter den sich verändernden Bedingungen passfähige und funktionale Angebote der Jugendförderung zu entwickeln und umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund werden Projekte sowohl im ländlichen Raum, als auch in den Ballungsgebieten gefördert, die in Form und Inhalt geeignet sind, Anregungen für eine Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Umgang mit den jeweils spezifischen regionalen Anforderungen des demografischen Wandels zu entwickeln.
Hier können Projekte gefördert werden, die die besonderen Herausforderungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im ländlichen Raum aufgreifen und die in ihrem Inhalt und ihrer Methodik geeignet sind, junge Menschen außerhalb von Städten mit Angeboten zu erreichen. Entsprechend der besonderen Situation in Flächenkreisen, werden insbesondere Pro-jekte gefördert, die diese Anforderungen aufgreifen, entsprechende lokale oder regionale Angebote entwickeln und umsetzen. Diese Angebote können auch in Kooperation unterschiedlicher Träger umgesetzt werden. Es können auch mobile oder schulortsbezogene Angebote gefördert werden. Die Beteiligung junger Menschen soll in besonderer Weise Berücksichtigung finden.
Unsere Gesellschaft unterliegt durch Überalterung der Bevölkerung, Migration, Zu- und Fortzügen innerhalb und zwischen Städten, Kreisen und Bundesländern einem ständigen Wandel. Die Träger stehen vor der Herausforderung, diese sich wandelnden Bedingungen aufzugreifen und mit und für Kinder und Jugendliche passfähige und funktionale Angebote zu entwickeln und umzusetzen. Generationsübergreifende Projekte können ebenso gefördert werden, wie Ansätze, die die Selbstorganisation junger Menschen unterstützen. Auch hier sind Kooperationen unterschiedlicher Träger, interkommunale Kooperationen sowie die Kooperation mit der kommunalen Jugendhilfeplanung wünschenswert und förderfähig.
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Antragsstellung
Die Antragsstellung kann bequem über das Onlineportal KJFP.Web erfolgen. Alternativ können Anträge auch schriftlich gestellt werden.
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Die demografische Entwicklung, Digitalisierung, politische Radikalisierung und der fortschreitende Prozess der Globalisierung und anderes mehr stellen immer wieder neue Anforderungen an das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen. Diesen im ständigen Wandel befindlichen Rahmenbedingungen darf sich auch die Kinder- und Jugendhilfe nicht verschließen, sondern sie muss versuchen neue Antworten, Angebote etc. zu entwickeln. Sie muss hierauf rechtzeitig reagieren, ihre Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen adäquat an die Veränderungen anpassen und offen für neue Lösungswege sein.
Gefördert werden daher zukunftsweisende Projekte und besondere Angebote im Rahmen der Jugendhilfe. Hierzu gehören insbesondere Projekte, die Herausforderungen für die Jugendhilfe aufgreifen und daraus Anstöße für ihre Weiterentwicklung zu geben versuchen.
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Antragsstellung
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Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Der Umgang mit einer hohen Diversität an herkunftsspezifischen und kulturellen Hintergründen innerhalb der Gesellschaft in Folge der Zuwanderung von jungen Menschen und ihren Familien nach Deutschland, die die Gesellschaft heute prägt und auch zukünftig prägen wird, ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Integration aller Kinder und Jugendlichen bietet dabei vor allem die Chance für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sowie für ein gelingendes gemeinschaftliches Zusammenleben.
Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses sollen Angebote für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung bereitgestellt werden, die deren Interessen, Bedarfe und Ressourcen umfassend berücksichtigen. Gefördert werden Angebote, die dazu beitragen,
dass Kinder und Jugendliche die Potentiale diverser herkunftsspezifischer und kultureller Hintergründe wahrnehmen und als Chance begreifen und die zu interkulturellem und auch interreligiösem Verständnis beitragen.
ein Lernen von Diversität und den Abbau von Vorurteilen zu fördern.
Teilhabe in gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, in denen Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungserfahrung bisher kaum oder keine Teilhabemöglichkeiten haben.
Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungserfahrung abzubauen und einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass, trotz einer spezifischen Ausrichtung der Angebote, auch Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft oder Zuwanderungserfahrung angesprochen werden können. Die Vernetzung und Kooperation mit anderen Akteuren der Integrationsarbeit (z.B. Jugendmigrationsdienste, Integrationsagenturen, weitere Beratungsstellen für Zugewanderte) auch mit Blick auf die Einbeziehung von Eltern ist wünschenswert.
Darüber hinaus werden Sprachcamps gefördert, die zur Förderung der deutschen Sprache in den Ferien stattfinden sollen. Die ganz- und mehrtägigen Angebote richten sich an Kinder, die die 2. Klasse absolviert haben (3. und 4. Grundschulklasse), noch nicht die Sekundarstufe erreicht haben sowie eine Zuwanderungserfahrung aufweisen. Die Einbindung der Eltern ist wünschenswert. Bei Durchführung der Sprachcamps kann der Standort Schule genutzt werden, allerdings muss sichergestellt sein, dass es sich nicht um ein schulisches Angebot handelt.
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Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gemeinschaft. Gerade für junge Menschen mit Behinderungen ist es wichtig als Teil der Gesellschaft anerkannt zu werden und auch außerhalb der Schule Bildung und Freizeit gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen zu erleben. Die Träger der Jugendhilfe sollen daher ihre Angebote gezielt auch jungen Menschen mit Behinderungen öffnen. Die Angebote sollen auch dazu beitragen, den in der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführten Gedanken der Inklusion, d.h. der vollumfänglichen, gesellschaftlichen Teilhabe unter Wahrung der Autonomie und Unabhängigkeit öffentlich bekannter zu machen, zu fördern und umzusetzen.
Gefördert werden Angebote der Jugendförderung gemeinsam für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, die dazu beitragen, die Teilhabe und die Chancengleichheit junger Menschen mit Behinderung zu fördern. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen, die geeignet sind, die Diskriminierung junger Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu verhindern. Auch förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die in engem Kontakt zu diesen Angeboten stehen und zu deren Umsetzung beitragen. Kooperationsprojekte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen der Behindertenhilfe sind in besonderer Weise förderungswürdig. Bei Ferienmaßnahmen sind lediglich der behinderungsbedingte Mehraufwand sowie für die Maßnahme erforderliche Fortbildungen förderfähig. Leistungen, auf die für die einzelnen Kinder und Jugendlichen mit Behinderung ein gesetzlicher Anspruch besteht, können nicht gefördert werden. Dies betrifft auch individuelle Hilfen im Rahmen schulischer Inklusion.
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Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Gleiche Aufstiegs- und Bildungschancen setzen einen gleichen Zugang zu Angeboten und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für junge Menschen voraus. Soziale Benachteiligungen sowie Not- und Konfliktsituationen behindern noch immer viele junge Menschen bei der Realisierung ihres Lebensweges. Daher ist es ein wichtiges Ziel, die sich u.a. aus sozialer Benachteiligung ergebenden schlechteren Chancen durch Angebote der Qualifizierung und Bildung auch im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auszugleichen. Gefördert werden deshalb Angebote, die dazu beitragen soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern, soziale Benachteiligungen abzubauen sowie Not- und Konfliktsituationen überwinden zu helfen.
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Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit, Gender Mainstreaming
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Jungen und Mädchen habe unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Um ihnen gleiche Zugangschancen zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und um ihnen die passenden Freizeitangebote zu machen, müssen diese Unterschiede in der Jugendförderung erkannt und zum Ausgangspunkt des pädagogischen Handels gemacht werden. Geschlechtergerechte Angebote sind daher für die Entwicklung von Mädchen und Jungen von besonderer Bedeutung.
Es werden Angebote gefördert, die sich speziell an Mädchen oder Jungen richten. Dies können geschlechterdifferenzierte oder koedukative Angebote sein. Darüber hinaus werden Angebote gefördert, die neue Ansätze in der geschlechterreflektierenden Kinder-und Jugendarbeit entwickeln und erproben sowie Angebote, die das Gender Mainstreaming als Strategie in der Jugendförderung weiterentwickeln wollen.
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Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
LSBTI*-Jugendliche sind in erster Linie junge Menschen mit alterstypischen Lebensstilen, Wünschen und Zielen. Dennoch stehen sie oft gerade auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen und sexuellen Identität vor besonderen Herausforderungen, denn die Erlebenswelten von jungen LSBT*-Menschen sind nach wie vor von Vorurteilen und Ausgrenzung geprägt. Daher dürfen unterschiedliche geschlechtliche und sexuelle Identitäten in einer offenen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft keine Rolle spielen. Junge Menschen müssen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und unabhängig von ihrer sexuellen Identität ohne Diskriminierung und Vorbehalte aufwachsen können. Die differenzierten Bedürfnisse dieser jungen Menschen zu erkennen und zu berücksichtigen, ist ein wichtiger Bestandteil in den Angeboten der Jugendarbeit. Ziel der Jugendförderung ist es, Toleranz und Vielfalt in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als selbstverständlich zu leben und zugleich den Zusammenhalt und das gemeinsame Erleben zu fördern. Daher bedarf es entsprechender Angebote, die zum einen die individuellen Bedarfe von LSBT*-Jugendlichen in den Blick nehmen und zum anderen zu einem gelingenden Miteinander beitragen.
Es werden Angebote gefördert, die sich gezielt an junge Menschen mit unterschiedlichen geschlechtlichen und sexuellen Identitäten richten und methodisch geeignet sind, die skizzierten Bedürfnisse von LSBT*-Jugendlichen zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben, die gezielt darauf ausgerichtet sind, bestehende Angebote der Jugendförderung für die Belange dieser Zielgruppe zu sensibilisieren und diese für sie zu öffnen.
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Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Die außerfamiliären Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen finden in unterschiedlichen lokalen Bezügen wie Jugendarbeit, Kulturangeboten, Schule, aber auch im öffentlichen Raum. statt. Junge Menschen brauchen vielfältige Bildungsgelegenheiten, insbesondere auch für nonformale und informelle Bildungsprozesse an selbst gewählten und eigenverantwortlich gestalteten Bildungsorten, dort wo sie aufwachsen und leben. Zur Weiterentwicklung dieser Bildungsprozesse sollen sich die Jugendar-beit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit anderen Akteuren abstimmen und an der Weiterentwicklung kommunaler Bildungsland-schaften beteiligen.
Die Träger der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes müssen in der Kooperation mit anderen Bildungsakteuren ihren eigenständigen Bildungsauftrag als Mitgestalter kommunaler bzw. regionaler Bil-dungslandschaften aktiv einbringen.
Projekte werden auf drei Ebenen gefördert:
a) Es sollen Projekte gefördert werden, in denen sich verschiedene Bildungsakteure vor Ort miteinander vernetzen, ihre Angebote verbindlich aufeinander ab-stimmen bzw. gemeinsam Bildungsziele vereinbaren. Der beantragende Träger der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes führt das Projekt mit mindestens einem lokalen Bildungs-akteur als Partner durch, wie z.B. Schulen, kulturellen Einrichtungen, Sportver-einen oder Volkshochschulen. Kinder und Jugendliche sind an der Planung und/oder Durchführung der Aktivitäten zu beteiligen.
b) Darüber hinaus können koordinierende Aktivitäten der Jugendämter gefördert werden, die das Profil der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzie-herischen Kinder- und Jugendschutzes mit ihren non-formalen Bildungsansätzen und -angeboten stärken. Damit soll erreicht werden, dass sich die Jugend-arbeit oder die Jugendsozialarbeit oder der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verstärkt in die Strukturen der Bildungslandschaft vor Ort einbringt.
c) Gefördert werden können schließlich auch begleitende Maßnahmen der kooperations- und netzwerkorientierten Qualifizierung, wenn daran sowohl Kräfte der Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit als auch der am Projekt beteiligten Akteure aus der Bildungslandschaft teilnehmen. Dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Kooperation ist Rechnung zu tragen.
d) Schließlich können Projekte von Trägern im Kontext ganztägiger Bildung gefördert werden, soweit diese den Anforderungen der Ziffer 3.5 AT der Richtlinien zum KJFP 2018-2022 entsprechen und auf die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften hinwirken.
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Bildung für nachhaltige Entwicklung
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Globalisierung und Nachhaltigkeit sind zwei wesentliche Stichworte, die eine Entwicklung beschreiben, bei der die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Prozesse in der Welt nicht isoliert betrachtet werden können. Diese Zusammenhänge zu verdeutlichen und bei Kindern und Jugendlichen ein Problembewusstsein für die Themen Globalisierung und nachhaltige Entwicklung zu schaffen, ist eine wichtige Aufgabe auch der Kinder- und Jugendarbeit.
Es werden daher Bildungsangebote und Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit gefördert, die sich mit den Themen Globalisierung und nachhaltige Entwicklung auseinandersetzen. Sie sollen Kinder und Jugendliche befähigen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Prozesse und Zusammenhänge der Globalisierung zu verstehen und zu hinterfragen. Die Angebote und Maßnahmen können neben der thematischen Auseinandersetzung mit den Themenbereichen Globalisierung und nachhaltige Entwicklung den teilnehmenden jungen Menschen auch die Möglichkeiten zu entsprechendem gesellschaftlichen Engagement bieten oder aufzeigen.
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Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, trägt zur Ausbildung von ästhetischem Empfinden und sozialem Verhalten bei und gibt Raum für Selbstreflektion, Selbstinszenierung und kulturelle Eigeninitiative.
Im Rahmen der Position „Kulturelle Jugendarbeit“ werden Projekte und Formate gefördert, die junge Menschen verstärkt an eigene kulturelle Aktivitäten heranführen, ihre kulturellen Ausdrucksformen fördern und zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Sie sollen allen Kindern und Jugendlichen offen stehen, aber vorrangig auch diejenigen jungen Menschen ansprechen, die von kulturellen Bildungsangeboten bislang noch nicht erreicht werden.
Neben der Förderung von Projekten im Bereich der Jugendkultur beinhaltet dies auch Angebote, die in Kooperation mit Partnern aus der Kultur dazu beitragen, junge Menschen z.B. an klassische Kunst- und Kulturformen heranzuführen. Sofern dafür die Vernetzung von Trägern notwendig ist, kann diese im Rahmen der Projektmaßnahme berücksichtigt werden.
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Bildungsangebote für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind Bildungsjahre für junge Menschen und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie schaffen Lern- und Erfahrungsräume für junge Menschen und stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Im Rahmen der beiden Jugendfreiwilligendienste erwerben Jugendliche wichtige soziale und persönliche Kompetenzen, die einen Berufseinstieg erleichtern.
Bisher sind jedoch benachteiligte junge Menschen in den beiden Jugendfreiwilligendiensten deutlich unterrepräsentiert. Deshalb sollen die Träger des FSJ und des FÖJ spezielle Angebote für junge Menschen im Rahmen der beiden Jugendfreiwilligendienste entwickeln, deren Integration als gefährdet gilt. Im Rahmen des Gesamtkonzepts, in das die Einsatzstellen einbezogen werden sollen und das der Erhöhung der Bildungs- und Sozialkompetenz dient, soll neben den traditionellen Zielen der Jugendfreiwilligendienste insbesondere das Ziel einer besseren Integrationschance auf dem Arbeitsmarkt verfolgt werden.
Gefördert werden Maßnahmen, wie z. B. Bildungsangebote, die dazu beitragen benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu FÖJ und FSJ zu ermöglichen.
Als benachteiligte junge Menschen gelten Freiwillige, die sozial benachteiligt sind und /oder individuelle Beeinträchtigungen im Sinne von § 13 SGB VIII vorweisen. Hierzu zählen z. B. Freiwillige, die keinen Schulabschluss oder einen Förderschulabschluss haben, und Freiwillige, die zwar über einen Schulabschluss verfügen, gleichzeitig aber mit besonderen individuellen Problemlagen bzw. Förderbedarfen (wie z. B. Sprachvermögen, abweichendem Verhalten, Abbruch einer Lehre) belastet sind, die ihre Chancen auf eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen. Hierzu zählen auch junge Menschen, die aufgrund ihres Migrationshintergrundes benachteiligt sind.
Gefördert werden darüber hinaus Maßnahmen, wie z.B. Bildungsangebote, die dazu beitragen, jungen Menschen mit Behinderung die Teilnahmen am Jugendfreiwilligendienst zu ermöglichen. Damit wird die Chancengleichheit junger Menschen mit Behinderung gefördert und gleichzeitig ermöglicht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit junge Menschen mit Behinderungen einen Jugendfreiwilligendienst leisten können. Leistungen, auf die für junge Menschen mit Behinderung ein gesetzlicher Anspruch besteht, können nicht gefördert werden.
Zuwendungsempfänger sind die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Träger der Jugendfreiwilligendienste (§10 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz, JFDG) und die in § 10 Abs. 1 JFDG aufgeführten Träger.
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Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Junge Menschen sind nach wie vor zahlreichen Risiken ausgesetzt, die den Prozess des Aufwachsens und der Persönlichkeitsbildung gefährden können. Die Gefahr, Opfer von Gewalt oder sexualisierter Gewalt zu werden oder als Täter Gewalt auszuüben, muss mit präventiven Angeboten begegnet werden. Auch die mögliche religiöse oder politische Radikalisierung junger Menschen stellt eine Gefahr für die Jugendlichen und die Gesellschaft dar, der präventiv begegnet werden sollte.
Gefördert werden deshalb präventive Projekte, die den Aufbau sozialer Kompetenz und die Entwicklung friedlicher Konfliktlösungsstrategien zum Ziel haben und diese an die Kinder- und Jugendlichen vermitteln. Hierzu gehören insbesondere allgemeine sozialpädagogische Angebote zur Gewaltprävention, spezifische Angebote für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche und Angebote der Prävention sexuellen Missbrauchs.
Förderfähig sind insbesondere auch Projekte, die junge Menschen vor extremistischer Radikalisierung präventiv schützen. Im Zentrum stehen dabei Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen, die sie zu demokratischer Teilhabe und zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz zu befähigen.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen kann durch viele Faktoren beeinträchtigt werden. Insbesondere Suchtmittel, stoffungebundene Süchte, für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte und ungeeigneter Gebrauch digitaler Medien sowie extremistische Einflussnahme wirken als Risikofaktoren. Gefördert werden daher Angebote, die Kinder- und Jugendliche auf Gefahren aufmerksam machen und mit ihnen gemeinsam Strategien der Befähigung und des Schutzes vor gefährdenden Einflüssen entwickeln. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes können auch Eltern und Fachkräften der Kinder- und Jugendförderung geeignete Unterstützung anbieten.
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Die Finanzierung der Einsatzstellen kann über das Onlineportal KJFP.Web erfolgen. Alternativ können Anträge auch schriftlich gestellt werden, dazu sind die speziellen Vordrucke zu nutzen.
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Erstattung von Verdienstausfall nach Sonderurlaubsgesetz
Ehrenamtlich tätigen Personen über 16 Jahren ist vom ihrem Arbeitgeber auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren für:
leitende und helfende Tätigkeiten bei Jugendferienlagern, Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeiten, Jugendsportveranstaltungen und internationalen Begegnungen,
erzieherische Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen im Rahmen der Familien- und Kindererholung
sowie für beispielsweise Fortbildungsmaßnahmen, die diese Tätigkeiten vorbereiten.
Beim LWL-Landesjugendamt können Landesmittel zum Ausgleich des dadurch entstandenen Verdienstausfalles beantragt werden.
Investitionen Jugendbildungsstätten etc. (Pos. 1.15)
Der Kinder- und Jugenförderplan enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung. Im Rahmen der Investitionsförderung nach Pos. 1.15 KJFP NRW werden den Trägern der freien Jugendhilfe Fördermittel zur Erhaltung und Optimierung der Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen) gewährt. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen unterstützt die Antragsstellenden und setzt die Förderungen mit Mitteln des Landes NRW um.
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Arbeitshilfen
Diese Muster dienen als Hilfestellung und Orientierung. Hier finden sich auch beispielhaft ausgefüllte Anträge.
Jährlich wiederkehrende und auf Dauer ausgelegte Förderungen des KJFP sind die "Infrastruktur" in der Kinder- und Jugendförderung.
Hier werden unter anderem der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbänden, landeszentralen Trägern und Fachstellen feste Förderrahmen geboten. Auch die Einsatzstellen des FÖJ und Investitionen werden aus diesem Bereich gefördert (zu diesen siehe weiter oben auf dieser Seite).
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Strukturförderung
Träger der Besonderen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Pos. 1.2), der Präventionsarbeit mit besonderen Zielgruppen (Pos. 1.6) sowie die Fachstellen (Pos. 1.9) nutzen diese Muster zum Förderverfahren.
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Fachbezogene Pauschalen
Träger, die gemäß Haushaltsgesetz eine Fachbezogene Pauschale erhalten haben, nutzen zum Abruf der bewilligten Mittel und zur rechtsverbindlichen Bestätigung entsprechende Muster.
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Starthilfen und Tipps zur Antragsstellung
Praxistipps und Hinweise für einen erfolgreichen Projektantrag
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Einen ersten Einstieg und Hilfen zur Antragsstellung bieten unser Merkblatt und unsere Videos zur Projektförderung. Was sollte in einer Projektbeschreibung stehen und worauf muss bei den Kosten des Projektes geachtet werden? Unsere Starthilfen bieten auch routinierten Antragsstellenden nützliche Informationen und Tipps.
Für analoge Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise sind diese verbindlichen Muster zu nutzen. Einzelne Förderpositionen des KJFP werden gegebenenfalls mit speziellen Vordrucken bearbeitet, die Informationen zu den einzelnen Förderpositionen sind deshalb zu beachten.
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LWL-Mailingliste Kinder- und Jugendarbeit
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