Preußen versuchte mit neuen Gesetzen und Verwaltungsstrukturen, darunter der Einrichtung des Märkischen Bergamts in Bochum 1738, den privatwirtschaftlich betriebenen Bergbau an der Ruhr unter staatliche Kontrolle zu bekommen, den Absatz der Kohlen anzukurbeln und sich den königlichen Zehnt - die vorgeschriebenen Abgaben - zu sichern.
Die von der Obrigkeit eingesetzten Oberbergvogte und Sachverständige stimmten nach Bereisungen in ihren negativen Urteilen über den märkischen Bergbau überein. Es wurde Unordnung der „bergmännischen Wirthschaft“ und Raubbau attestiert. Nach einer Kontroll-Bereisung im Auftrag des preußischen Königs Friedrich II. zu 28 Ruhrzechen im Jahr 1782 bemängelte Oberbergrat Friedrich Wilhelm Graf von Reden den schlechten Zustand des Bergbaus in der Grafschaft Mark. Er beklagte fehlende Kontrolle der Bergbehörden und unzureichende Rechnungsführung und fasste zusammen: „Jeder thut was er will!“
Mit der Einführung der Revidierten Bergordnung von 1766 hielt die staatliche Verwaltung der Steinkohlenzechen an der Ruhr Einzug. Das sogenannte Direktionsprinzip konnte aber erst allmählich durchgesetzt werden.