Jeder Grenzstein einer historischen Grenze wird als einzelnes Kulturobjekt angelegt. Nur so lässt sich spezifisch beschreiben wo sich das Objekt befindet.
Eine Zusammenfassung über ein übergeordnetes Objekt "Historische Grenzsteine der Grenze Fürstentum xyz und Königreich abc" innerhalb einer zuständigen UDB erzeugt die notwendige Gliederung für Eintragungsbescheide die gesamte Grenzzüge betreffen.
Danach werden die einzelnen Objekte, auch über mehrere UDBs hinaus, zu Gruppen zusammengefasst. Die Gruppe bezeichnet die Territoriengrenze auf denen der Grenzstein steht. Somit muss jeder Grenzstein mindestens zwei Territoriengrenzen zugeordnet werden.
Beispiel: Grenzsteine entlang der Hessisch-Westfälischen Grenze sind den Gruppen
- Landesgrenze Nordrhein-Westfalen
- Landesgrenze Hessen
zugeordnet. Weiterhin sind sie auch den Historischen Territorien
z.B.
- Historische Grenze Königreich Preußen
- Historische Grenze Landgrafschaft Hessen
zugewiesen.
Alt: Für die Grenzsteine in Warburg erfolgte dies unter Bezeichnung "Hessisch-Westfälische Landesgrenze"
(Beispiel: Grenzsteine Warburg und Gruppe "Hessisch-Westfälische Landesgrenze")