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Wege zum Beruf
Den Händen blind vertrauen.
Alex konzentriert
sich auf die Pfanne
in seiner
Hand. Die Übung
lautet, den Reis
so geschickt zu schwenken, dass kein Korn daneben
fällt. Eine Trockenübung in der Großküche:
Alex soll sich vorstellen, er
bereite Bratkartoffeln zu, ohne dass
sie matschig werden oder zerfallen.
„Die Bewegung muss ganz locker
aus dem Handgelenk kommen“, erklärt
Dirk Hupfeld und macht es noch
einmal vor, anmutig und gleichzeitig
kraftvoll, wie alle Handgriffe des
Kochs. Bewundernd schaut Alex zu.
Er ist seit sechs Wochen Auszubildender
in der Wirtschaftsküche der
Schul- und Internatsverwaltung Soest
des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL). Alex will Beikoch
werden, genauso wie Florian, der
zweite Azubi dort. Manchmal seufzen die beiden, wenn
die Zwiebeln zu grob geschnitten
sind und die Kroketten aus der Form
geraten. Sie sind halt noch nicht so
geschickt, und die Aufgaben sind
anspruchsvoll. Dass die beiden Auszubildenden
hochgradig sehbehindert
sind, tut nichts zur Sache, meinen
sie selbst und die drei Köche aus
der Wirtschaftsküche. „Florian und
Alex merkt man kaum an, dass
sie nur zehn Prozent Sehvermögen
haben. Die beiden sind
wirklich spitze“, sagt Ausbilder
und Küchenmeister Dirk Hupfeld. Und erklärt, was sich hinter
dem
Begriff Beikoch verbirgt: „Das ist die
Vorstufe zum Koch. Die behinderten
Jugendlichen werden an den Beruf
des Kochs herangeführt.“
Florian und Alex sind zwei von rund 100 Jugendlichen aus ganz Deutschland,
die im Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Soest des LWL
eine Ausbildung machen. Die Jugendlichen lernen und arbeiten dort in einem
geschützten Raum: Ihre Behinderung wird berücksichtigt, und
sie erfahren, wie sie mit Hilfsmitteln ihre Sehkraft ersetzen können.
Das Bildungszentrum besteht aus drei Zweigen: einer Sonderschule, einem
Berufskolleg, in dem die Jugendlichen zum Beispiel die Fachoberschulreife
erwerben können, und dem Berufsbildungswerk,
das sie auf ein selbst bestimmtes Leben vorbereitet und sie in anerkannten
Berufen ausbildet. Florian und Alex leben wie die meisten von ihnen in
Wohngruppen auf dem Gelände und fahren nur jedes zweite Wochenende
nach Hause.
„Unser Angebot an Ausbildungen richtet sich nach den Anforderungen
auf dem Arbeitsmarkt, damit die Absolventinnen und Absolventen hinterher
auch eine Stelle finden“, sagt Bernd Lauhoff. Der Ausbildungsleiter
im Berufsbildungswerk kann den Erfolg mit Zahlen
belegen. 75 Prozent aller Jugendlichen werden nach ihrer Ausbildung sofort
auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelt. Die Renner unter den 16 Berufen
sind die Zerspanungsmechaniker Drehtechnik und Frästechnik. Meist
knüpfen die Auszubildenden schon während ihrer Praktika Kontakte,
die sich später auszahlen. „Ich bekomme schon im April Anrufe
von Firmen, die unsere Auszubildenden im Spätsommer einstellen wollen“,
so Lauhoff.
In Soest lernen die Jugendlichen, wie
sie mit Unterstützung von Hilfsmitteln
arbeiten können. Die blinden Auszubildenden
wählen oft kaufmännische
Berufe: Eine Braille-Zeile am Computer
übersetzt den Text auf dem Bildschirm
in Punktschrift. Mit sprachgesteuerter
Software können
sie den PC bedienen. Die
sehbehinderten Metallwerker
haben extra große Bildschirme
und Lupen, die
Konstruktionszeichnungen
vergrößern.
In der Küche kommen Florian
und Alex ohne diese
Hilfsmittel aus. „Ich brauche manchmal etwas länger und muss
näher herangehen, um die Anzeige
auf der Waage ablesen zu können“, räumt der 17jährige
Florian ein. Hilfe
braucht er nur, wenn es um das
Anrichten von Speisen geht. Denn er
ist farbenblind und weiß nicht, dass
gestiftelte rote Bete und fein geschnittene
Möhren nicht zusammen
auf einen Teller gehören.
Beide Jugendlichen sind von Geburt an sehbehindert und kennen die Welt
nur mit ihren Augen. „So wie wir sehen, ist das normal für
uns“, meint Alex. Er ist 21 Jahre alt und geht mit seiner
Behinderung locker um. Eine Brille trägt er nicht. „Das
würde nicht viel bringen und sieht uncool aus. Dann krieche ich lieber
in die Sachen rein.“ Das Wort „reinkriechen“
benutzt Alex oft, wenn er über das Sehen spricht. Ob er im Supermarkt
ein Preisschild lesen will oder an der Bushaltestelle den Fahrplan, er
muss immer ganz dicht herangehen. Reinkriechen. „Das fällt
natürlich auf. Und die anderen machen sich lustig.“
Damit kann Alex leben. Weniger mit der
Vorstellung, dass er niemals einen Führerschein haben wird.
Während Alex noch einmal übt, elegant den Reis zu schwenken,
liegen vor Florian 36 Köpfe Eisbergsalat. Unter dem großen
Küchenmesser knacken die Blätter. „Natürlich
habe ich mich schon mal geschnitten. Aber das machen andere doch auch.“
Florian schneidet ruhig weiter und schaut nur ab und zu auf seine Hände.
Und beginnt dabei zu lernen, dass
jeder gute Koch seinen Händen blind vertrauen muss. |
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Stimmen
- „Der LWL hat mir für mein Studium einen Computer
mit Sprachsteuerung finanziert und bezahlt mir
Betreuungs- und Fahrtkosten. Im Gegenzug liefere
ich meine Studienbescheinigungen ab und liste alle
Kosten auf. Ein faires Geschäft. Ich bin eben ein richtiger Kleinbetrieb.“
Faraj Remmo studiert an der Universität
Bielefeld Soziologie, Politik und
Wirtschaft. Seit einem Badeunfall ist
er querschnittsgelähmt.
- „Unsere Auszubildenden
produzieren keinen
,Edelschrott‘. Sie erledigen
reale Aufträge für
reale Firmen. Damit
können sie später leichter
in das Berufsleben
einsteigen.“
Bernd Lauhoff ist Ausbildungsleiter
im Berufsbildungswerk für Blinde und
Sehbehinderte des LWL in Soest
- „Die Ausbildung zum
Zahntechniker ist hart.
Unseren behinderten
Azubi haben wir behandelt
wie alle anderen
auch. Er wurde nie
bevorzugt – und hat die
Prüfung mit ,gut‘
bestanden.“
Michael Kortüm,
Geschäftsführer des
KJN Dentallabors in
Hamm, über einen
Auszubildenden mit
Armprothese
- „Die Fernuniversität bietet Studierenden
mit Behinderungen gute Bedingungen.
Dass die Fernuniversität
auch ein Vorbild bei der Beschäftigung
behinderter Menschen ist, freut
mich besonders. Unsere Beschäftigungsquote
liegt derzeit bei nahezu
acht Prozent. Und selbst schwerstbehinderte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
arbeiten mit entsprechend
ausgestatteten Arbeitsplätzen erfolgreich:
sowohl im wissenschaftlichen
Bereich als auch in der Verwaltung
und den zentralen Einrichtungen.“
Mara Klüppel-
Schockenhoff ist an
der Fernuniversität
Hagen Vertrauensfrau
der schwerbehinderten
Beschäftigten
und Senatsbeauftragte
für die behinderten Studierenden
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Fragen und Antworten - Gut zu wissen
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- „Meine körperbehinderte Tochter
schließt im nächsten Jahr die Schule ab und möchte dann
gerne eine Ausbildung machen. Genaue Vorstellungen hat sie aber noch
nicht. Wo kann sie sich beraten lassen?“
Der erste Schritt zur Berufsorientierung ist der Weg zum Arbeitsamt.
Dort werden die Schülerinnen und Schüler individuell beraten.
Unter Berücksichtigung persönlicher Interessen und Fähigkeiten
wird nach einem geeigneten Ausbildungsplatz gesucht. Bei der Beratung
gilt das Motto: So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich.
Oberstes Ziel ist es also, den jungen Menschen mit Behinderung in die
Gesellschaft zu integrieren, indem er eine Ausbildung in einem Betrieb
oder einer Verwaltung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt macht. Wenn Art
und Schwere der Behinderung das jedoch nicht zulassen, kann der Jugendliche
in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung absolvieren.
Berufsbildungswerke sind hochspezialisierte Einrichtungen für besonders
betroffene behinderte Menschen.
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- „Mein Sohn ist hörbehindert
und möchte gerne Tischler
werden. Er hat aber Angst
davor, dass er nicht alle Anforderungen
erfüllen kann, vor
allem in der Berufsschule. Soll
er es trotzdem wagen?“
Jugendliche mit Behinderung sollen
im Berufsleben die gleichen Chancen
haben wie nichtbehinderte Auszubildende.
Deshalb gibt es für Auszubildende
mit Behinderung Erleichterungen
und Lernhilfen. Das Arbeitsamt
finanziert in Kooperation mit dem
Integrationsamt des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) die
behinderungsgerechte Ausstattung
des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes,
wenn zum Beispiel besondere
technische Hilfen benötigt werden.
Bei hörbehinderten Auszubildenden
können auch die Kosten für den Einsatz
einer Gebärdensprachdolmetscherin
oder eines -dolmetschers am
Arbeitsplatz übernommen werden.
Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg
für Hörgeschädigte in Essen
bietet den behinderungsgerechten
Berufsschulunterricht in den meisten
anerkannten Ausbildungsberufen an. Darüber hinaus haben die Jugendlichen
die Möglichkeit, ihre Ausbildungszeit
zu verlängern. Erst wenn
feststeht, dass trotz aller Hilfen kein
anerkannter Ausbildungsberuf in
Frage kommt, sollte ein besonderer
Ausbildungsgang für Menschen mit
Behinderung ins Auge gefasst werden.
Darin erhalten praktische Inhalte
zum Beispiel ein stärkeres Gewicht
als die Theorie, oder es werden praktische
Anteile ausgeklammert, die die
Auszubildenden aufgrund ihrer Behinderung
nicht leisten können. Bei
einer Berufsberatung im Arbeitsamt
können Fragen bis ins Detail geklärt
werden, weil die Beraterinnen und
Berater mit Psychologinnen, Medizinern
und Ingenieuren zusammenarbeiten.
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- „ Man hat mir geraten, aufgrund
meiner starken Sehbehinderung
besser eine überbetriebliche
Ausbildung zu
machen. Was bedeutet das?“
Wenn die Ausbildung nicht in einem bestimmten Betrieb stattfindet, sondern
in einer Einrichtung, in der viele Jugendliche mit Behinderung unterschiedliche
Berufe erlernen, spricht man von überbetrieblicher Ausbildung.
So bietet zum Beispiel der LWL in seinem Berufsbildungswerk
für Blinde und Sehbehinderte in Soest 16 verschiedene Ausbildungsgänge
an: von der Metallwerkerin bis zum Kaufmann für Bürokommunikation.
In Soest lernen die sehbehinderten Jugendlichen zum Beispiel auch Geld
zu erkennen und einen eigenen Haushalt zu führen. In der Ausbildung
selbst erhalten die jungen Menschen alle notwendigen Hilfsmittel. Schließlich
hilft das ? Berufsbildungswerk auch bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes.
Die Kosten für die Ausbildung, die Unterkunft und die Heimfahrten
zahlt das Arbeitsamt.
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- „Meine Tochter hat eine geistige Behinderung
und kann keine normale Ausbildung absolvieren. Welche Möglichkeiten
hat sie, dennoch einen Beruf auszuüben?“
Das Arbeitsamt sollte in der Beratung
klären, ob die junge Frau eine Hilfstätigkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
annehmen oder einen Förderlehrgang
im ? Berufsbildungswerk
besuchen kann. Förderlehrgänge richten sich an Jugendliche,
die aufgrund
ihrer Behinderung keine Ausbildung
absolvieren können, aber
dennoch auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sein wollen. Dabei
beraten die Fachdienste des LWLIntegrationsamts,
zum Beispiel die
Ergotherapeuten. Ist eine Berufstätigkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich, sollten sich die
Eltern beim Arbeitsamt über eine
Werkstatt für behinderte Menschen
informieren. Dort arbeiten behinderte
Menschen, die zunächst nicht auf
dem Arbeitsmarkt vermittelt werden
können. Über die Aufnahme in die
Werkstatt entscheidet der Fachausschuss
der Einrichtung. Dieser prüft
auch regelmäßig, ob die Beschäftigten
in den allgemeinen Arbeitsmarkt
integriert werden können. Der LWL
finanziert den Besuch der Werkstatt
im Rahmen der Eingliederungshilfe.
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- „Ich bin spastisch gelähmt und auf
den Rollstuhl angewiesen. Zurzeit mache ich das Abitur und möchte
danach studieren. Wie finde ich die richtige Hochschule und den richtigen
Studiengang?“
Zunächst ist eine umfassende und
frühzeitige Beratung beim Arbeitsamt
und den Studienberatungsstellen der
Hochschulen angesagt. Die Beauftragten
für Behindertenfragen an den
Hochschulen informieren darüber, ob
die entsprechenden Universitätsgebäude
für Rollstühle zugänglich sind
und ob es möglich ist, zum Ausgleich
behinderungsbedingter Nachteile
eine Studienordnung zu verändern.
Änderungen können sein, dass Studierende
mehr Zeit für Hausarbeiten
und Klausuren bekommen. An vielen
Hochschulorten gibt es Interessengemeinschaften
behinderter und nichtbehinderter
Studierender.
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- „Ich kann meine Hände nur
wenig bewegen und deshalb
schlecht mit der Hand schreiben.
Wie soll ich den Vorlesungen
folgen?“
Die Eingliederungshilfe nach dem
Bundessozialhilfegesetz, in diesem
Fall die Hilfe zur Ausbildung, berücksichtigt
auch die Probleme Studierender
mit Behinderung. Der LWL bezahlt
zum Beispiel Büchergeld, wenn
aufgrund einer Behinderung Bibliotheken
nicht im üblichen Umfang
genutzt werden können, oder Studienhelferinnen
und -helfer, die den
Studierenden bei der Mitschrift von
Lehrveranstaltungen unterstützen.
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- „Aufgrund meiner Behinderung
muss ich viel liegen und
kann deswegen nur selten
zu Seminaren gehen. Ist es
möglich, dass ich trotzdem
studiere?“
Die besondere Form des Lernens
beim Fernstudium kommt den
Bedürfnissen vieler Studierender mit
Behinderung entgegen. Lernort,
Lernzeit und Lerngeschwindigkeit
können weitgehend selbst bestimmt
werden. Die meisten Fernstudiengänge
bietet die Fernuniversität Hagen
an. Dort gibt es auch speziell aufbereitete
Materialien für blinde Studierende.
Außerdem schickt die Fernuni
bei Bedarf Mentorinnen und Mentoren
nach Hause, die dort Prüfungen
abnehmen oder Klausuren schreiben
lassen.
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Literatur und Kontakte
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-
Finanzielle Unterstützung
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- Literaturhinweise
Berufsbildungswerke.
Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation
junger Menschen mit Behinderung.
2001.
Bestellung:
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Bestell-Nr. A 713
Tel.: 02225 926-0
E-Mail: info@bmgs.bund.de
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- Telefonische Auskunft
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Integrationsamt
Hartmut Elsner
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3773
E-Mail: integrationsamt@lwl.org
Informationen zur behinderungsgerechten
Ausstattung von Ausbildungsplätzen und
zu den LWL-Fachdiensten
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Integrationsamt
Petra Ponelat
48133 Münster
Tel.: 0251 591-5722
E-Mail: p.ponelat@lwl.org
Dolmetscherorganisation für hörbehinderte
Menschen
Bundesarbeitsgemeinschaft der
Berufsbildungswerke (BAG BBW)
Freiburger Straße 6, Haus 1
77652 Offenburg
Tel.: 0781 9707-043
E-Mail: info@bagbbw.de
www.bagbbw.de
Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg
für Hörgeschädigte
Kerckhoffstraße 100
45144 Essen
Tel.: 0201 8767-0
E-Mail: sekretariat@rwb-essen.de
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Berufsbildungswerk für Blinde
und Sehbehinderte Soest
Willi Wienecke
59494 Soest
Tel.: 02921 684-100
E-Mail: bbwsoest@lwl.org
www.berufsbildungswerk-soest.de
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Edith Dechau
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3696
E-Mail: e.dechau@lwl.org
Informationen zur Eingliederungshilfe
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- Literatur
Studium und Behinderung.
Praktische Tipps und Informationen für
Studierende mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen. 1998.
Bestellung:
Deutsches Studentenwerk
Informations- und Beratungsstelle
Studium und Behinderung
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel.: 030 29772764
E-Mail: studium-behinderung@
studentenwerke.de
- Telefonische Auskunft
Fernuniversität Hagen
Beauftragte für behinderte Studierende
Mara Klüppel-Schockenhoff
58084 Hagen
Tel.: 02331 987-2424
E-Mail: mara.klueppel@fernuni-hagen.de
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Wohnheime und Kurzzeitwohnen
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- Literaturhinweise
Heimverzeichnis
Wohnheime, Internate, Anstalten, Dauerund
Kurzzeitheime, Wohngruppen und Betreutes
Wohnen für behinderte Menschen.
2001. Buch und CD-Rom. (43 Euro)
Bestellung:
Verlag Uta & Werner Schmidt-Baumann
Falkenweg 7a
21244 Buchholz
Tel.: 04187 7161
Fax: 04187 6935
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- Telefonische Auskunft
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
48133 Münster
Karl-Heinz Schepers
Tel.: 0251 591-3294
E-Mail: k.schepers@lwl.org
Informationen zu Wohnangeboten
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Westfälische Klinik für Kinder-
und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie in der Haard
Wohn- und Tagesstätte
Stefan Rütsch
Halterner Straße 525
45770 Marl
Tel.: 02365 802-356
E-Mail: stefan.ruetsch@wkp-lwl.org
www.jugendpsychiatrie-marl.de
Informationen zum Kurzzeitwohnen von
Kindern mit geistiger Behinderung in der
Wohngruppe in Marl
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-
Familienentlastende Angebote
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- Telefonische Auskunft
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung e. V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Abtstraße 21
50354 Hürth
Tel.: 02233 93245-0
E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nrw.de
Beratung zur Kurzzeitpflege und zu familienentlastenden
Diensten
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Wörterverzeichnis
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- Ambulant
betreutes Wohnen
Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe
oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung
in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft
leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und
hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen
im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung
im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher
Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute
Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und
Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren
können.
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- Ausgleichsabgabe
Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens
20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens
fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird
diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden
unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt
einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an
das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt,
das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte
Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste
einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen
Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche
Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
und Einrichtungen wie Werkstätten für
behinderte Menschen gefördert.
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- Begleitende Hilfe
im Arbeitsleben
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe
des LWL-Integrationsamtes. Sie soll
bewirken, dass schwerbehinderte Menschen
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf
denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
voll verwerten und weiterentwickeln können,
- durch Leistungen der Rehabilitationsträger
und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am
Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu
behaupten.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst
alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich
sind, um dem schwerbehinderten Menschen
die Teilhabe im Arbeitsleben und damit
an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen
zu vermeiden.
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- Berufsbildungswerk
In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche,
die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung
nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können,
eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung
findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt,
die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt.
Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen,
Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen
bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit
rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus –
darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche
und hauswirtschaftliche Berufe.
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- Berufsförderungswerk
Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen
für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer
Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige
Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den
bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder
in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot
umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe
sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
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- Eingliederungshilfe
Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten
bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern.
Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend
in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen
Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen
Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde
Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben
des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten
für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die
heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung
in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung
in Werkstätten für behinderte Menschen
oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante
Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig
(Link zu Adressen).
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- Ergotherapie
Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun,
tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet.
Bei dieser Therapie werden handwerkliche und
kreative Beschäftigungen sowie therapeutische
Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung
verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten
wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie
Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und
Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom
Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
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- Fürsorgestellen
Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter
Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und
Städten zuständig (Link zu den Adressen).
Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten
Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern
die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze
von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben
bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
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- Frühförderung
Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien
mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig,
von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung
werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit
des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern
angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen,
(Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene
Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten,
erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können
Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
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- Integrationsfachdienst
Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere
Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes
Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige
Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern
sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst
zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
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- Kriegsopferfürsorge
Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder
durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder
Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche
Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die
sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt
auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische
Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige
von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen
aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen,
Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen,
die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen
werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen
gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der
Versorgungsämter, die für die
Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
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- Pflegegeld
Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld
an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen
Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson
gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung
ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt
regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist
abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen
unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse
zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige
Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet
und in eine Pflegestufe eingruppiert.
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- Pflegeberatungsstellen
Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen,
älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren
Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot
an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten.
Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune
unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige
und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten.
Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie
man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen
ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung
finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel
bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen
Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link
zu Adressen).
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- Rehabilitationsträger
Für die Leistungen zur Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig:
die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern,
die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger,
die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge,
die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger
ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig.
Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je
nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger
sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend
über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren
und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft,
Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im
Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die
Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen
gesetzlich verankert.
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- Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen
wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn
der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit
eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises
darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk-
und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen
im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in
Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche
Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild
beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden
Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den
behinderten Menschen.
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- Servicestellen
Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger
verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine
gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll
vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit
zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte
oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen
können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle
wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen
und Leistungen der Rehabilitationsträger
und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen.
Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die
zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der
nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt-
oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
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- SGB IX
Am 01.07.2001 ist
das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt
stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen,
die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält
die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.
Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX
integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation
betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen
und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe
am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen
sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
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- Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland
verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit
dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können.
Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung
wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die
Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich
in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht
mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage
für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz
(BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:
- Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung
nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe
als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter
in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger
der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
- Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird
die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den
Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe
aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten
leben oder die in Werkstätten für behinderte
Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen,
zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen
ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher
Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht,
die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
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- Sozialstation
Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und
sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und
Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter
anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und
Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische
Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre
mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen
die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn
es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt,
übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen
auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe
oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
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- Stationäres
Wohnen
Behinderte Menschen, die nicht selbstständig
oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können,
finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären
Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe
und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher
oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine
Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse
der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große
Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen
mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen
und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und
haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen
Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten
unterstützen.
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- Verfahren zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den
schulischen Förderort (VO-SF)
Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung
festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und
seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann,
beginnt ein Verfahren
zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und
Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern,
die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule
beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen
und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf
des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen.
Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern,
welche Schule das Kind besuchen wird.
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- Versorgungsamt
Die Versorgungsämter sind Behörden des
Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad
(GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis
bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche
sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher
Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher
Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt
unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.
Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
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- Werkstatt für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen sind
Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen
oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet
sich an Personen, die wegen der Art oder
Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen,
sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen
Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte
Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit
der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich
sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur
Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende
Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen
zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in
ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
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Adressen der örtlichen Fürsorgestellen,
kommunalen Ämter und Einrichtungen
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Städte
Kreise
Stadt Arnsberg
Stadt Bielefeld
Stadt Bocholt
Stadt Bochum
Stadt Bottrop
Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Detmold
Stadt Dorsten
Stadt Dortmund
Stadt Gladbeck
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herford
Stadt Herne
Stadt Herten
Stadt Iserlohn
Stadt Lippstadt
Stadt Lüdenscheid
Stadt Lünen
Stadt Marl
Stadt Minden
Stadt Münster
Stadt Paderborn
Stadt Recklinghausen
Stadt Rheine
Stadt Siegen
Stadt Unna
Stadt Witten
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- Stadt Arnsberg
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 201-0
www.arnsberg.de
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- Stadt Bielefeld
Niederwall 23
(Neues Rathaus)
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-1
www.bielefeld.de
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- Stadt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Tel.: 02871 953-0
www.bocholt.de
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- Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2–6
44777 Bochum
Tel.: 0234 910-0
www.bochum.de
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- Stadt Bottrop
Böckenhoffstr. 44–46
46236 Bottrop
Tel.: 02041 70-30
www.bottrop.de
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- Stadt Detmold
Grabenstr. 1
33756 Detmold
Tel.: 05231 977-0
www.detmold.de
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- Stadt Dorsten
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Tel.: 02362 66-0
www.dorsten.de
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- Stadt Dortmund
Luisenstraße 11–13
44137 Dortmund
Tel.: 0231 50-0
www.dortmund.de
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- Stadt Hagen
Körnerstr. 34
58095 Hagen
Tel.: 02331 207-0
www.hagen.de
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- Stadt Hamm
Eichstedtstr. 1
59075 Hamm
Tel.: 02381 170
www.hamm.de
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- Stadt Herford
Rathausplatz 1
32052 Herford
Tel.: 05221 189-0
www.herford.de
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- Stadt Herne
Hauptstr. 241
44649 Herne
Tel.: 02323 16-0
www.herne.de
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- Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Tel.: 02366 303-1
www.herten.de
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- Stadt Iserlohn
Rathaus
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 217-0
www.iserlohn.de
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- Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tel.: 02306 104-0
www.luenen.de
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- Stadt Marl
Creiler Platz
45768 Marl
Tel.: 02365 99-0
www.marl.de
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- Stadt Minden
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Tel.: 0571 89-0
www.minden.de
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- Stadt Münster
Ludgeriplatz 4–6
48151 Münster
Tel.: 0251 492-0
www.muenster.de
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- Stadt Paderborn
Am Abdinghoff 11
33098 Paderborn
Tel.: 05251 88-0
www.paderborn.de
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- Stadt Recklinghausen
Stadthaus A
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 500
www.recklinghausen.de
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- Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Tel.: 05971 939-0
www.rheine.de
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- Stadt Siegen
Rathaus Weidenau
57076 Siegen
Tel.: 0271 404-0
www.siegen.de
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- Stadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303 103-0
www.unna.de
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- Stadt Witten
Marktstr. 1
58452 Witten
Tel.: 02302 581-0
www.witten.de
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Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Hochsauerlandkreis
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Minden-Lübbeke
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Warendorf
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- Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
Tel.: 02336 930
www.en-kreis.de
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- Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.: 05231 62-0
www.lippe.de
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Der LWL - Freiherr-vom-Stein-Platz
1 - 48133 Münster - Kontakt |