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Photo zweier Auszubildenden zum Beruf des Beikochs.


Wege zum Beruf

Den Händen blind vertrauen.

Alex konzentriert sich auf die Pfanne in seiner Hand. Die Übung lautet, den Reis so geschickt zu schwenken, dass kein Korn daneben fällt. Eine Trockenübung in der Großküche: Alex soll sich vorstellen, er bereite Bratkartoffeln zu, ohne dass sie matschig werden oder zerfallen. „Die Bewegung muss ganz locker aus dem Handgelenk kommen“, erklärt Dirk Hupfeld und macht es noch einmal vor, anmutig und gleichzeitig kraftvoll, wie alle Handgriffe des Kochs. Bewundernd schaut Alex zu. Er ist seit sechs Wochen Auszubildender in der Wirtschaftsküche der Schul- und Internatsverwaltung Soest des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Alex will Beikoch werden, genauso wie Florian, der zweite Azubi dort. Manchmal seufzen die beiden, wenn die Zwiebeln zu grob geschnitten sind und die Kroketten aus der Form geraten. Sie sind halt noch nicht so geschickt, und die Aufgaben sind anspruchsvoll. Dass die beiden Auszubildenden hochgradig sehbehindert sind, tut nichts zur Sache, meinen sie selbst und die drei Köche aus der Wirtschaftsküche. „Florian und Alex merkt man kaum an, dass sie nur zehn Prozent Sehvermögen haben. Die beiden sind wirklich spitze“, sagt Ausbilder und Küchenmeister Dirk Hupfeld. Und erklärt, was sich hinter dem Begriff Beikoch verbirgt: „Das ist die Vorstufe zum Koch. Die behinderten Jugendlichen werden an den Beruf des Kochs herangeführt.“

Florian und Alex sind zwei von rund 100 Jugendlichen aus ganz Deutschland, die im Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Soest des LWL eine Ausbildung machen. Die Jugendlichen lernen und arbeiten dort in einem geschützten Raum: Ihre Behinderung wird berücksichtigt, und sie erfahren, wie sie mit Hilfsmitteln ihre Sehkraft ersetzen können. Das Bildungszentrum besteht aus drei Zweigen: einer Sonderschule, einem Berufskolleg, in dem die Jugendlichen zum Beispiel die Fachoberschulreife erwerben können, und dem Berufsbildungswerk, das sie auf ein selbst bestimmtes Leben vorbereitet und sie in anerkannten Berufen ausbildet. Florian und Alex leben wie die meisten von ihnen in Wohngruppen auf dem Gelände und fahren nur jedes zweite Wochenende nach Hause.

„Unser Angebot an Ausbildungen richtet sich nach den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt, damit die Absolventinnen und Absolventen hinterher auch eine Stelle finden“, sagt Bernd Lauhoff. Der Ausbildungsleiter im Berufsbildungswerk kann den Erfolg mit Zahlen belegen. 75 Prozent aller Jugendlichen werden nach ihrer Ausbildung sofort auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelt. Die Renner unter den 16 Berufen sind die Zerspanungsmechaniker Drehtechnik und Frästechnik. Meist knüpfen die Auszubildenden schon während ihrer Praktika Kontakte, die sich später auszahlen. „Ich bekomme schon im April Anrufe von Firmen, die unsere Auszubildenden im Spätsommer einstellen wollen“, so Lauhoff.

In Soest lernen die Jugendlichen, wie sie mit Unterstützung von Hilfsmitteln arbeiten können. Die blinden Auszubildenden wählen oft kaufmännische Berufe: Eine Braille-Zeile am Computer übersetzt den Text auf dem Bildschirm in Punktschrift. Mit sprachgesteuerter Software können sie den PC bedienen. Die sehbehinderten Metallwerker haben extra große Bildschirme und Lupen, die Konstruktionszeichnungen vergrößern.

In der Küche kommen Florian und Alex ohne diese Hilfsmittel aus. „Ich brauche manchmal etwas länger und muss näher herangehen, um die Anzeige auf der Waage ablesen zu können“, räumt der 17jährige Florian ein. Hilfe braucht er nur, wenn es um das Anrichten von Speisen geht. Denn er ist farbenblind und weiß nicht, dass gestiftelte rote Bete und fein geschnittene Möhren nicht zusammen auf einen Teller gehören.

Beide Jugendlichen sind von Geburt an sehbehindert und kennen die Welt nur mit ihren Augen. „So wie wir sehen, ist das normal für uns“, meint Alex. Er ist 21 Jahre alt und geht mit seiner Behinderung locker um. Eine Brille trägt er nicht. „Das würde nicht viel bringen und sieht uncool aus. Dann krieche ich lieber in die Sachen rein.“ Das Wort „reinkriechen“ benutzt Alex oft, wenn er über das Sehen spricht. Ob er im Supermarkt ein Preisschild lesen will oder an der Bushaltestelle den Fahrplan, er muss immer ganz dicht herangehen. Reinkriechen. „Das fällt natürlich auf. Und die anderen machen sich lustig.“ Damit kann Alex leben. Weniger mit der Vorstellung, dass er niemals einen Führerschein haben wird.

Während Alex noch einmal übt, elegant den Reis zu schwenken, liegen vor Florian 36 Köpfe Eisbergsalat. Unter dem großen Küchenmesser knacken die Blätter. „Natürlich habe ich mich schon mal geschnitten. Aber das machen andere doch auch.“ Florian schneidet ruhig weiter und schaut nur ab und zu auf seine Hände. Und beginnt dabei zu lernen, dass jeder gute Koch seinen Händen blind vertrauen muss.

 

Stimmen

  • „Der LWL hat mir für mein Studium einen Computer mit Sprachsteuerung finanziert und bezahlt mir Betreuungs- und Fahrtkosten. Im Gegenzug liefere ich meine Studienbescheinigungen ab und liste alle Kosten auf. Ein faires Geschäft. Ich bin eben ein richtiger Kleinbetrieb.“
Faraj Remmo studiert an der Universität
Bielefeld Soziologie, Politik und
Wirtschaft. Seit einem Badeunfall ist
er querschnittsgelähmt.

  • „Unsere Auszubildenden produzieren keinen ,Edelschrott‘. Sie erledigen reale Aufträge für reale Firmen. Damit können sie später leichter in das Berufsleben einsteigen.“
Bernd Lauhoff ist Ausbildungsleiter
im Berufsbildungswerk für Blinde und
Sehbehinderte des LWL in Soest

  • „Die Ausbildung zum Zahntechniker ist hart. Unseren behinderten Azubi haben wir behandelt wie alle anderen auch. Er wurde nie bevorzugt – und hat die Prüfung mit ,gut‘ bestanden.“
Michael Kortüm,
Geschäftsführer des
KJN Dentallabors in
Hamm, über einen
Auszubildenden mit
Armprothese

  • „Die Fernuniversität bietet Studierenden mit Behinderungen gute Bedingungen. Dass die Fernuniversität auch ein Vorbild bei der Beschäftigung behinderter Menschen ist, freut mich besonders. Unsere Beschäftigungsquote liegt derzeit bei nahezu acht Prozent. Und selbst schwerstbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit entsprechend ausgestatteten Arbeitsplätzen erfolgreich: sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der Verwaltung und den zentralen Einrichtungen.“
Mara Klüppel-
Schockenhoff ist an
der Fernuniversität
Hagen Vertrauensfrau
der schwerbehinderten
Beschäftigten
und Senatsbeauftragte
für die behinderten Studierenden

 
 

Fragen und Antworten - Gut zu wissen

 
 
  • „Meine körperbehinderte Tochter schließt im nächsten Jahr die Schule ab und möchte dann gerne eine Ausbildung machen. Genaue Vorstellungen hat sie aber noch nicht. Wo kann sie sich beraten lassen?“

    Der erste Schritt zur Berufsorientierung ist der Weg zum Arbeitsamt. Dort werden die Schülerinnen und Schüler individuell beraten. Unter Berücksichtigung persönlicher Interessen und Fähigkeiten wird nach einem geeigneten Ausbildungsplatz gesucht. Bei der Beratung gilt das Motto: So normal wie möglich – so speziell wie erforderlich. Oberstes Ziel ist es also, den jungen Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft zu integrieren, indem er eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Verwaltung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt macht. Wenn Art und Schwere der Behinderung das jedoch nicht zulassen, kann der Jugendliche in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung absolvieren. Berufsbildungswerke sind hochspezialisierte Einrichtungen für besonders betroffene behinderte Menschen.
 
 
  • „Mein Sohn ist hörbehindert und möchte gerne Tischler werden. Er hat aber Angst davor, dass er nicht alle Anforderungen erfüllen kann, vor allem in der Berufsschule. Soll er es trotzdem wagen?“

    Jugendliche mit Behinderung sollen im Berufsleben die gleichen Chancen haben wie nichtbehinderte Auszubildende. Deshalb gibt es für Auszubildende mit Behinderung Erleichterungen und Lernhilfen. Das Arbeitsamt finanziert in Kooperation mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) die behinderungsgerechte Ausstattung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, wenn zum Beispiel besondere technische Hilfen benötigt werden. Bei hörbehinderten Auszubildenden können auch die Kosten für den Einsatz einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines -dolmetschers am Arbeitsplatz übernommen werden. Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen bietet den behinderungsgerechten Berufsschulunterricht in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen an. Darüber hinaus haben die Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Ausbildungszeit zu verlängern. Erst wenn feststeht, dass trotz aller Hilfen kein anerkannter Ausbildungsberuf in Frage kommt, sollte ein besonderer Ausbildungsgang für Menschen mit Behinderung ins Auge gefasst werden. Darin erhalten praktische Inhalte zum Beispiel ein stärkeres Gewicht als die Theorie, oder es werden praktische Anteile ausgeklammert, die die Auszubildenden aufgrund ihrer Behinderung nicht leisten können. Bei einer Berufsberatung im Arbeitsamt können Fragen bis ins Detail geklärt werden, weil die Beraterinnen und Berater mit Psychologinnen, Medizinern und Ingenieuren zusammenarbeiten.
 
 
  • „ Man hat mir geraten, aufgrund meiner starken Sehbehinderung besser eine überbetriebliche Ausbildung zu machen. Was bedeutet das?“

    Wenn die Ausbildung nicht in einem bestimmten Betrieb stattfindet, sondern in einer Einrichtung, in der viele Jugendliche mit Behinderung unterschiedliche Berufe erlernen, spricht man von überbetrieblicher Ausbildung. So bietet zum Beispiel der LWL in seinem Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte in Soest 16 verschiedene Ausbildungsgänge an: von der Metallwerkerin bis zum Kaufmann für Bürokommunikation. In Soest lernen die sehbehinderten Jugendlichen zum Beispiel auch Geld zu erkennen und einen eigenen Haushalt zu führen. In der Ausbildung selbst erhalten die jungen Menschen alle notwendigen Hilfsmittel. Schließlich hilft das ? Berufsbildungswerk auch bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes. Die Kosten für die Ausbildung, die Unterkunft und die Heimfahrten zahlt das Arbeitsamt.
 
 
  • „Meine Tochter hat eine geistige Behinderung und kann keine normale Ausbildung absolvieren. Welche Möglichkeiten hat sie, dennoch einen Beruf auszuüben?“

    Das Arbeitsamt sollte in der Beratung klären, ob die junge Frau eine Hilfstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen oder einen Förderlehrgang im ? Berufsbildungswerk besuchen kann. Förderlehrgänge richten sich an Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung keine Ausbildung absolvieren können, aber dennoch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein wollen. Dabei beraten die Fachdienste des LWLIntegrationsamts, zum Beispiel die Ergotherapeuten. Ist eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich, sollten sich die Eltern beim Arbeitsamt über eine Werkstatt für behinderte Menschen informieren. Dort arbeiten behinderte Menschen, die zunächst nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Über die Aufnahme in die Werkstatt entscheidet der Fachausschuss der Einrichtung. Dieser prüft auch regelmäßig, ob die Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Der LWL finanziert den Besuch der Werkstatt im Rahmen der Eingliederungshilfe.
 
 
  • „Ich bin spastisch gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Zurzeit mache ich das Abitur und möchte danach studieren. Wie finde ich die richtige Hochschule und den richtigen Studiengang?“

    Zunächst ist eine umfassende und frühzeitige Beratung beim Arbeitsamt und den Studienberatungsstellen der Hochschulen angesagt. Die Beauftragten für Behindertenfragen an den Hochschulen informieren darüber, ob die entsprechenden Universitätsgebäude für Rollstühle zugänglich sind und ob es möglich ist, zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile eine Studienordnung zu verändern. Änderungen können sein, dass Studierende mehr Zeit für Hausarbeiten und Klausuren bekommen. An vielen Hochschulorten gibt es Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender.
 
 
  • „Ich kann meine Hände nur wenig bewegen und deshalb schlecht mit der Hand schreiben. Wie soll ich den Vorlesungen folgen?“

    Die Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz, in diesem Fall die Hilfe zur Ausbildung, berücksichtigt auch die Probleme Studierender mit Behinderung. Der LWL bezahlt zum Beispiel Büchergeld, wenn aufgrund einer Behinderung Bibliotheken nicht im üblichen Umfang genutzt werden können, oder Studienhelferinnen und -helfer, die den Studierenden bei der Mitschrift von Lehrveranstaltungen unterstützen.
 
 
  • „Aufgrund meiner Behinderung muss ich viel liegen und kann deswegen nur selten zu Seminaren gehen. Ist es möglich, dass ich trotzdem studiere?“

    Die besondere Form des Lernens beim Fernstudium kommt den Bedürfnissen vieler Studierender mit Behinderung entgegen. Lernort, Lernzeit und Lerngeschwindigkeit können weitgehend selbst bestimmt werden. Die meisten Fernstudiengänge bietet die Fernuniversität Hagen an. Dort gibt es auch speziell aufbereitete Materialien für blinde Studierende. Außerdem schickt die Fernuni bei Bedarf Mentorinnen und Mentoren nach Hause, die dort Prüfungen abnehmen oder Klausuren schreiben lassen.
 
 

Literatur und Kontakte

 
 

  • Finanzielle Unterstützung

 
   
 
    • Literaturhinweise

      Berufsbildungswerke.
      Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation
      junger Menschen mit Behinderung.
      2001.
      Bestellung:
      Bundesministerium für Gesundheit
      und Soziale Sicherung
      Bestell-Nr. A 713
      Tel.: 02225 926-0
      E-Mail: info@bmgs.bund.de
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Integrationsamt
      Hartmut Elsner
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3773
      E-Mail: integrationsamt@lwl.org
      Informationen zur behinderungsgerechten
      Ausstattung von Ausbildungsplätzen und
      zu den LWL-Fachdiensten

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Integrationsamt

      Petra Ponelat
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-5722
      E-Mail: p.ponelat@lwl.org
      Dolmetscherorganisation für hörbehinderte
      Menschen

      Bundesarbeitsgemeinschaft der
      Berufsbildungswerke (BAG BBW)

      Freiburger Straße 6, Haus 1
      77652 Offenburg
      Tel.: 0781 9707-043
      E-Mail: info@bagbbw.de
      www.bagbbw.de

      Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg
      für Hörgeschädigte

      Kerckhoffstraße 100
      45144 Essen
      Tel.: 0201 8767-0
      E-Mail: sekretariat@rwb-essen.de

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Berufsbildungswerk für Blinde
      und Sehbehinderte Soest

      Willi Wienecke
      59494 Soest
      Tel.: 02921 684-100
      E-Mail: bbwsoest@lwl.org
      www.berufsbildungswerk-soest.de

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation

      Edith Dechau
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3696
      E-Mail: e.dechau@lwl.org
      Informationen zur Eingliederungshilfe
 
 

  • Studium

 
   
 
    • Literatur

      Studium und Behinderung.
      Praktische Tipps und Informationen für
      Studierende mit Behinderungen und
      chronischen Erkrankungen. 1998.
      Bestellung:
      Deutsches Studentenwerk
      Informations- und Beratungsstelle
      Studium und Behinderung
      Monbijouplatz 11
      10178 Berlin
      Tel.: 030 29772764
      E-Mail: studium-behinderung@ studentenwerke.de

    • Telefonische Auskunft

      Fernuniversität Hagen
      Beauftragte für behinderte Studierende
      Mara Klüppel-Schockenhoff
      58084 Hagen
      Tel.: 02331 987-2424
      E-Mail: mara.klueppel@fernuni-hagen.de
 
 

  • Wohnheime und Kurzzeitwohnen

 
   
 
    • Literaturhinweise

      Heimverzeichnis
      Wohnheime, Internate, Anstalten, Dauerund
      Kurzzeitheime, Wohngruppen und Betreutes
      Wohnen für behinderte Menschen.
      2001. Buch und CD-Rom. (43 Euro)
      Bestellung:
      Verlag Uta & Werner Schmidt-Baumann
      Falkenweg 7a
      21244 Buchholz
      Tel.: 04187 7161
      Fax: 04187 6935
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      48133 Münster
      Karl-Heinz Schepers
      Tel.: 0251 591-3294
      E-Mail: k.schepers@lwl.org
      Informationen zu Wohnangeboten

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Westfälische Klinik für Kinder-
      und Jugendpsychiatrie und
      -psychotherapie in der Haard
      Wohn- und Tagesstätte
      Stefan Rütsch
      Halterner Straße 525
      45770 Marl
      Tel.: 02365 802-356
      E-Mail: stefan.ruetsch@wkp-lwl.org
      www.jugendpsychiatrie-marl.de
      Informationen zum Kurzzeitwohnen von
      Kindern mit geistiger Behinderung in der
      Wohngruppe in Marl
 
 

  • Familienentlastende Angebote

 
   
 
    • Telefonische Auskunft

      Lebenshilfe für Menschen mit
      geistiger Behinderung e. V.
      Landesverband Nordrhein-Westfalen
      Abtstraße 21
      50354 Hürth
      Tel.: 02233 93245-0
      E-Mail: landesverband@lebenshilfe-nrw.de
      Beratung zur Kurzzeitpflege und zu familienentlastenden
      Diensten
 

Wörterverzeichnis

 
  • Ambulant betreutes Wohnen

    Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren können.
 
  • Ausgleichsabgabe

    Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt, das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Einrichtungen wie Werkstätten für behinderte Menschen gefördert.
 
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des LWL-Integrationsamtes. Sie soll bewirken, dass schwerbehinderte Menschen

    • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
    • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können,
    • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten.
    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
 
  • Berufsbildungswerk

    In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können, eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt, die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen, Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus – darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe.
 
  • Berufsförderungswerk

    Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
 
  • Eingliederungshilfe

    Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern. Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig (Link zu Adressen).
 
  • Ergotherapie

    Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun, tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet. Bei dieser Therapie werden handwerkliche und kreative Beschäftigungen sowie therapeutische Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
 
  • Fürsorgestellen

    Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und Städten zuständig (Link zu den Adressen). Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
 
  • Frühförderung

    Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig, von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen, (Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten, erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
 
  • Integrationsfachdienst

    Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
 
  • Kriegsopferfürsorge

    Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen, Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen, die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der Versorgungsämter, die für die Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
 
  • Pflegegeld

    Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet und in eine Pflegestufe eingruppiert.
 
  • Pflegeberatungsstellen

    Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen, älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten. Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten. Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link zu Adressen).
 
  • Rehabilitationsträger

    Für die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig: die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern, die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig. Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft, Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen gesetzlich verankert.
 
  • Schwerbehindertenausweis

    Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den behinderten Menschen.
 
  • Servicestellen

    Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen. Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
 
  • SGB IX

    Am 01.07.2001 ist das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen, die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
 
  • Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können. Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:

    • Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
    • Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben oder die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen, zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht, die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
 
  • Sozialstation

    Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
 
  • Stationäres Wohnen

    Behinderte Menschen, die nicht selbstständig oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können, finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten unterstützen.
 
  • Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF)

    Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann, beginnt ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern, die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen. Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern, welche Schule das Kind besuchen wird.
 
  • Versorgungsamt

    Die Versorgungsämter sind Behörden des Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
 
  • Werkstatt für behinderte Menschen

    Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
 


Adressen der örtlichen Fürsorgestellen, kommunalen Ämter und Einrichtungen

 

  • Städte
  • Kreise

  • Stadt Arnsberg
    Stadt Bielefeld
    Stadt Bocholt
    Stadt Bochum
    Stadt Bottrop
    Stadt Castrop-Rauxel
    Stadt Detmold
    Stadt Dorsten
    Stadt Dortmund
    Stadt Gladbeck
    Stadt Gelsenkirchen
    Stadt Gütersloh
    Stadt Hagen
    Stadt Hamm
    Stadt Herford
    Stadt Herne
    Stadt Herten
    Stadt Iserlohn
    Stadt Lippstadt
    Stadt Lüdenscheid
    Stadt Lünen
    Stadt Marl
    Stadt Minden
    Stadt Münster
    Stadt Paderborn
    Stadt Recklinghausen
    Stadt Rheine
    Stadt Siegen
    Stadt Unna
    Stadt Witten


     
    • Stadt Arnsberg

      Rathausplatz 1
      59759 Arnsberg
      Tel.: 02932 201-0
      www.arnsberg.de
     
    • Stadt Bielefeld

      Niederwall 23
      (Neues Rathaus)
      33602 Bielefeld
      Tel.: 0521 51-1
      www.bielefeld.de
     
    • Stadt Bocholt

      Berliner Platz 1
      46395 Bocholt
      Tel.: 02871 953-0
      www.bocholt.de
     
    • Stadt Bochum

      Willy-Brandt-Platz 2–6
      44777 Bochum
      Tel.: 0234 910-0
      www.bochum.de
     
    • Stadt Bottrop

      Böckenhoffstr. 44–46
      46236 Bottrop
      Tel.: 02041 70-30
      www.bottrop.de
     
     
    • Stadt Detmold

      Grabenstr. 1
      33756 Detmold
      Tel.: 05231 977-0
      www.detmold.de
     
    • Stadt Dorsten

      Halterner Str. 5
      46284 Dorsten
      Tel.: 02362 66-0
      www.dorsten.de
     
    • Stadt Dortmund

      Luisenstraße 11–13
      44137 Dortmund
      Tel.: 0231 50-0
      www.dortmund.de
     
    • Stadt Gladbeck

      Büroturm 1
      45964 Gladbeck
      Tel.: 02043 99-0
      www.gladbeck.de
     
     
    • Stadt Gütersloh

      Berliner Str. 70
      33330 Gütersloh
      Tel.: 05241 82-1
      www.guetersloh.de
     
    • Stadt Hagen

      Körnerstr. 34
      58095 Hagen
      Tel.: 02331 207-0
      www.hagen.de
     
    • Stadt Hamm

      Eichstedtstr. 1
      59075 Hamm
      Tel.: 02381 170
      www.hamm.de
     
    • Stadt Herford

      Rathausplatz 1
      32052 Herford
      Tel.: 05221 189-0
      www.herford.de
     
    • Stadt Herne

      Hauptstr. 241
      44649 Herne
      Tel.: 02323 16-0
      www.herne.de
     
    • Stadt Herten

      Kurt-Schumacher-Str. 2
      45699 Herten
      Tel.: 02366 303-1
      www.herten.de
     
    • Stadt Iserlohn

      Rathaus
      Werner-Jacobi-Platz 12
      58636 Iserlohn
      Tel.: 02371 217-0
      www.iserlohn.de
     
    • Stadt Lippstadt

      Geiststr. 47
      59555 Lippstadt
      Tel.: 02941 980-0
      www.lippstadt.de
     
     
    • Stadt Lünen

      Willy-Brandt-Platz 1
      44532 Lünen
      Tel.: 02306 104-0
      www.luenen.de
     
    • Stadt Marl

      Creiler Platz
      45768 Marl
      Tel.: 02365 99-0
      www.marl.de
     
    • Stadt Minden

      Kleiner Domhof 17
      32423 Minden
      Tel.: 0571 89-0
      www.minden.de
     
    • Stadt Münster

      Ludgeriplatz 4–6
      48151 Münster
      Tel.: 0251 492-0
      www.muenster.de
     
    • Stadt Paderborn

      Am Abdinghoff 11
      33098 Paderborn
      Tel.: 05251 88-0
      www.paderborn.de
     
    • Stadt Recklinghausen

      Stadthaus A
      Rathausplatz 3
      45657 Recklinghausen
      Tel.: 02361 500
      www.recklinghausen.de
     
    • Stadt Rheine

      Klosterstr. 14
      48431 Rheine
      Tel.: 05971 939-0
      www.rheine.de
     
    • Stadt Siegen

      Rathaus Weidenau
      57076 Siegen
      Tel.: 0271 404-0
      www.siegen.de
     
    • Stadt Unna

      Rathausplatz 1
      59423 Unna
      Tel.: 02303 103-0
      www.unna.de
     
    • Stadt Witten

      Marktstr. 1
      58452 Witten
      Tel.: 02302 581-0
      www.witten.de
     


    Kreis Borken
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    Ennepe-Ruhr-Kreis
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    Kreis Unna
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    • Ennepe-Ruhr-Kreis

      Hauptstr. 92
      58332 Schwelm
      Tel.: 02336 930
      www.en-kreis.de
     
     
     
     
     
    • Kreis Lippe

      Felix-Fechenbach-Str. 5
      32756 Detmold
      Tel.: 05231 62-0
      www.lippe.de
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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