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Es tut gut, wenn man reden kann. Kurt Veuhoff (links) mit einem Sozialarbeiter

In der Wohngruppe zu Hause

Halt für die Seele

Kurt Veuhoff erkennt am Schritt, wer gerade nach Hause kommt. „Das ist Helmut.“ Kurt Veuhoff blickt auf die Uhr und ist zufrieden. Es ist Freitagnachmittag, 14:15 Uhr, und Helmut ist pünktlich. So hat es Kurt Veuhoff am liebsten: Alles läuft in geregelten Bahnen. Sei es bei seiner Arbeit in der Werkstatt oder zu Hause in der Außenwohngruppe Leostraße. Das gibt ihm Sicherheit und seiner Seele Halt.

Kurt Veuhoff leidet seit seiner Jugend an einer Psychose. Ein Autounfall hat sein Leben verändert. Doch darüber will er nicht reden. Nur was danach geschah. Acht Jahre lebte er in der geschlossenen Psychiatrie und kämpfte gegen die Dämonen in seinem Inneren. „Das war eine schlimme Zeit.“ 40 Jahre ist das jetzt her, aber noch heute senkt er den Kopf, wenn er von damals erzählt. Seine Stimme wird dann leiser. Unruhig knetet er seine Hände. Er hat in Wohnheimen gelebt, dann mal wieder bei seiner Mutter. Immer wieder kam ein Aufenthalt in der Klinik dazwischen. Vor einigen Jahren hatte sich sein Zustand so stabilisiert, dass er in eine ambulant betreute Wohngruppe wechseln konnte. Doch die stundenweise Betreuung an einigen Tagen in der Woche reichte nicht aus. „Kurt Veuhoff ist sehr sensibel und leidet unter starken Stimmungsschwankungen“, erklärt Andrea Engelmann. Die Sozialpädagogin leitet den „Förderbereich Wohnhaus Franziskanergasse“, eine Einrichtung für chronisch psychisch Kranke des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Paderborn.

In dieses Wohnhaus zog Kurt Veuhoff ein. Dort gab es für jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine feste Betreuungsperson. Gemeinsam lernten sie, den Alltag zu meistern: von der Körperpflege bis zum Umgang mit Geld. Die psychische Erkrankung wurde dort beobachtet und die Einnahme der Medikamente überwacht.

Der geregelte Tagesablauf und die Sicherheit, immer an die Tür seines Betreuers klopfen zu können, gaben Kurt Veuhoff Vertrauen. Er lebte sich so gut ein, dass er vor einem Jahr in die neu eingerichtete Außenwohngruppe Leostraße wechselte und damit einen weiteren Schritt in die Selbstständigkeit ging: von der intensiven Betreuung zum nahezu eigenverantwortlichen Wohnen. Zwar arbeiten dort auch Betreuerinnen und Betreuer, doch wirken diese eher unterstützend im Hintergrund, zum Beispiel beim Großeinkauf am Wochenende oder bei der Planung eines Ausflugs. Ansonsten sind die acht Bewohnerinnen und Bewohner für Verpflegung und Reinigung der Räume selbst verantwortlich. Sie müssen ihre Wäsche waschen und darauf achten, dass der Kühlschrank gefüllt ist.

„Wir sind ständig auf der Suche nach Konzepten für neue Wohnformen. Denn unsere Bewohnerinnen und Bewohner lassen sich nicht in Raster zwängen. Sie haben individuelle Bedürfnisse und sollen so normal wie möglich leben“, erklärt Andrea Engelmann. Die Außenwohngruppe Leostraße gilt als stationäre Einrichtung und wird durch den LWL finanziert. Von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zum ambulant betreuten Wohnen. Ein kleiner Schritt, der für Kurt Veuhoff bisher zu groß war.

In der Leostraße ist er der „gute Geist“ der Wohngemeinschaft. Nicht nur, weil er mit seinen 62 Jahren der älteste Bewohner ist. Er putzt die Küche, stellt sich abends an den Herd und hat immer einen Blick dafür, wo Arbeit ist. Und er steht morgens um 04:30 Uhr auf und kocht erst mal Kaffee für alle. Dann macht er sich für die Arbeit in den Schlosswerkstätten, einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, fertig. Auf dem Weg dorthin trifft er sich mit Ulla Bönnighausen. Sie ist nicht nur seine Arbeitskollegin, sondern auch seine Verlobte. Und das schon seit elf Jahren. Jetzt wollen die beiden heiraten.

Auch Ulla Bönnighausen ist psychisch krank. Ihre Psychose brach aus, als sie sich vor 20 Jahren von ihrem Mann trennte und ihre kleine Tochter zurücklassen musste. Sie litt unter Verfolgungswahn und kam in eine Klinik. Heute geht es ihr so gut, dass sie selbstständig in einer kleinen Wohnung in Paderborn lebt. Doch sie ist viel bei Kurt Veuhoff, genießt die Gemeinschaft und die Freundschaft zu den anderen in der Gruppe.

Kurt möchte Ulla heiraten, weil er sich bei ihr aufgehoben fühlt. In seinem Zimmer hängt das Hochzeitsbild von Ullas Tochter. Es zeigt die Familie und ihn mittendrin. Auch Ulla braucht die Geborgenheit, die Kurt ihr schenkt. Warum sie ihn heiraten möchte? „Weil er so lieb ist und mich nie schlagen wird.“

 

Stimmen

  • „Im Prinzip gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Dennoch wird es immer auch behinderte Menschen geben, die so viel Hilfe und Unterstützung brauchen, dass ein Leben in einer Wohneinrichtung mit ,Rundum-Versorgung‘ der fachlich und wirtschaftlich angemessene Weg ist.“
Thomas Profazi ist
Referatsleiter
Behindertenhilfe in
der LWL-Abteilung
Soziales, Pflege und
Rehabilitation

  • „Ein Heim ist keine eigene Wohnung und beinhaltet mit seinen Zwängen und vorgegebenen Abläufen immer Einschränkungen. Gleichwohl ist unser Ziel, diese Restriktionen so gering wie möglich zu halten. Wir achten den persönlichen Raum und versuchen, sensibel mit dem natürlichen Bedürfnis nach Privatheit umzugehen.“
Aus den Qualitätsgrundsätzen für
die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
in den von Bodelschwinghschen
Anstalten Bethel, Bielefeld

  • „Wir nehmen jeden einzelnen behinderten Menschen mit seiner eigenen Geschichte ernst und betrauen ihn mit ganz normalen Aufgaben. Das ist die beste Möglichkeit, ihn ins Leben zurückzuholen.“
Karl Dißen ist Sozialarbeiter
in den Schlosswerkstätten, einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderung,
in Paderborn.

  • „Es ist gut, dass bei uns Betreuer arbeiten. Da kann man jederzeit hingehen. Bei mir staut sich immer alles an. Ich sage ja nicht sofort, wenn es mir schlecht geht.“
Kurt Veuhoff (links) lebt in einer
Außenwohngruppe des Westfälischen
Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) in Paderborn
(siehe Bericht)

 
 

Fragen und Antworten - Gut zu wissen

 
 
  • „Unser geistig behinderter Sohn ist mittlerweile erwachsen. Die Pflege fällt uns immer schwerer. Deshalb suchen wir nach einer neuen Betreuung. Welche Möglichkeiten stehen uns offen?“

    Es gibt für Menschen mit Behinderung verschiedene Möglichkeiten des Wohnens. Sofern sie nicht selbstständig in einer eigenen Wohnung leben können, stehen ihnen betreute Wohnformen zur Verfügung. Dabei wird unterschieden zwischen Lebensformen mit einer ambulanten Betreuung (siehe Bericht über Gabi Hissmann) und mit einer stationären Betreuung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Wohnformen liegt in der Intensität der Betreuung: Bei der ambulanten Betreuung werden die Menschen regelmäßig von sozialpädagogischen Fachkräften besucht, bei der stationären rund um die Uhr betreut. Beim stationären Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: die Gruppenwohnung, die der Träger des Heims angemietet hat, das Heim für behinderte Menschen und das Pflegeheim sowie stationäre Einrichtungen mit besonderen Angeboten für Schwerstpflegebedürftige. Welche dieser Wohnformen die geeignete ist, richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderung, nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen und seinen Lebensumständen.
 
 
  • „Unseren Sohn in ein Heim für Menschen mit Behinderung zu geben, fällt uns schwer. Das sind doch meistens anonyme Einrichtungen mit hunderten von Plätzen.“

    Es ist richtig, dass es früher meistens große Heime gab, in denen 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten. Der Trend hat sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch gewandelt: Heute wird danach gestrebt, kleine Wohnformen zu gründen, die stärker die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen einzurichten. Vor allem Menschen mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung oder einer seelischen Behinderung finden heute überwiegend einen Platz in kleineren Einrichtungen und speziellen Wohnformen. Diese Entwicklung voranzutreiben, ist eine Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Der LWL ist voraussichtlich ab Ende 2003 neben dem stationären Wohnen auch für das ambulant betreute Wohnen zuständig. Er setzt sich dafür ein, das selbstständige Wohnen von Menschen mit Behinderungen auszubauen.
 
 
  • „Wer hilft uns bei der Suche nach einem Platz für unseren Sohn, und wer übernimmt die Kosten?“

    Die meisten Menschen mit Behinderung werden zu Hause in der Familie betreut. Wenn das nicht möglich ist, begeben sich die Angehörigen auf die Suche nach einem Platz in einem Heim oder einer Wohngruppe. Leider gibt es nicht genügend Plätze für alle. Deshalb sollten sich die Angehörigen frühzeitig beim örtlichen Sozialamt. beraten lassen (Link zu den Adressen). Auch Behindertenverbände (zum Beispiel Lebenshilfe) sind gute Kontaktstellen. Sie verfügen meist über Adressen von stationären Einrichtungen. Der LWL finanziert die stationäre Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Bei der Berechnung werden das Einkommen und Vermögen des Menschen mit Behinderung herangezogen.
 
 
  • „Mein Vater ist nach einer Krebserkrankung schwerbehindert und braucht rund um die Uhr Hilfe. Ich bin berufstätig und kann das nicht leisten. Wer kann uns weiterhelfen?“

    Wenn ein Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, ist das für die Angehörigen eine große Belastung. Betreuung und Pflege müssen organisiert werden, während das normale Leben weitergeht. Wenn die Pflege nicht zu Hause möglich ist, sollten sich die Angehörigen um einen Platz in einem Pflegeheim bemühen. Seit Einführung der Pflegeversicherung leistet die Pflegekasse einen Teil der stationären Unterbringungskosten. Informationen gibt die Pflegeberatungsstelle oder die Sozialstation. Die Adressen für beide Stellen erhält man beim örtlichen Sozialamt (Link zu den Adressen). Der LWL unterhält sieben Pflegeheime für pflegebedürftige Menschen, die dort Tag und Nacht Betreuung finden. Dort werden, neben der individuellen Pflege, auch die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit des hilfebedürftigen Menschen gefördert. Ausflüge, Seniorentanztees, Gymnastik und Singkreise gehören zum Angebot.
 
 
  • „Meine Frau leidet an Altersdemenz, und ich pflege sie zu Hause, doch das geht auf Dauer über meine Kräfte. Ist es auch möglich, nur von Zeit zu Zeit einen Pflegeplatz in Anspruch zu nehmen?“

    Viele Senioren- und Pflegeheime bieten auch so genannte Tagespflegeplätze oder eine „gastweise“ Unterbringung, zum Beispiel für die Zeit eines Urlaubs, an. Viele erkrankte Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu wohnen, auch wenn sie pflegebedürftig geworden sind. Der LWL bietet in einigen seiner Einrichtungen deshalb die Tagespflege an. Die Betroffenen werden von Montag bis Freitag tagsüber betreut, und am Abend sowie an den Wochenenden kehren sie in ihr gewohntes Zuhause zurück. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der hilfebedürftigen Menschen zu fördern und zu erhalten und einen Heimaufenthalt so lange wie möglich hinauszuzögern. Die Tagespflege entlastet gleichzeitig die pflegenden Angehörigen und ermöglicht ihnen, ihren Beruf weiter auszuüben. Die Kosten werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus unterhält der LWL auch einige ambulante Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgen.
 
 

Literatur und Kontakte

 
 

  • Stationäres Wohnen

 
 
    • Telefonische Auskunft

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      Karl-Heinz Schepers
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3294
      E-Mail: k.schepers@lwl.org
      Informationen zu Wohnangeboten

      Lebenshilfe für Menschen mit
      geistiger Behinderung
      Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-
      Westfalen e. V.
      Abtstraße 21
      50354 Hürth
      Tel.: 02233 93245-0
      E-Mail: info@lebenshilfe-nrw.de
      Auskünfte zu verschiedenen Wohnformen
      und Wohneinrichtungen

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      Edith Dechau
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3696
      E-Mail: e.dechau@lwl.org
      Informationen zur Eingliederungshilfe

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Krankenhäuser
      und Psychiatrie
      Mechthild Mügge
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-5830
      E-Mail: m.muegge@lwl.org
      Informationen zu den LWL-Pflegeheimen,
      zur Tagespflege und zu den ambulanten
      Pflegediensten des LWL
 
 

  • Allgemeine Informationen

 
   
 
    • Literaturhinweise

      Eingliederungshilfe heute.
      Entwicklung und Perspektive. Eine Information
      der Landschaftsverbände Rheinland
      und Westfalen-Lippe. 2001.
      Die Broschüre steht auf den Internetseiten
      des Landschaftsverbandes Westfalen-
      Lippe (LWL) zum Download bereit:
      www.lwl.org
      --> Aktuelles – Der LWL informiert

      Der Psychiatrie-Verbund.
      Ein starker Verbund für seelische Gesundheit.
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe
      (LWL). 2001.
      Bestellung:
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Krankenhäuser und Psychiatrie
      Silke Witte
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3841
      E-Mail: psychiatrieverbund@lwl.org
      www.psychiatrie-westfalen.de

      Betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
      für Menschen mit
      geistiger Behinderung.

      Theodor Thesing. 1998.
      (16,40 Euro)
      Im Buchhandel erhältlich.
      Informationen über pädagogische
      Konzepte, Leitideen und Methoden der
      betreuten Wohnformen
 

Wörterverzeichnis

 
  • Ambulant betreutes Wohnen

    Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren können.
 
  • Ausgleichsabgabe

    Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt, das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Einrichtungen wie Werkstätten für behinderte Menschen gefördert.
 
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des LWL-Integrationsamtes. Sie soll bewirken, dass schwerbehinderte Menschen

    • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
    • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können,
    • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten.
    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
 
  • Berufsbildungswerk

    In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können, eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt, die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen, Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus – darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe.
 
  • Berufsförderungswerk

    Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
 
  • Eingliederungshilfe

    Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern. Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig (Link zu Adressen).
 
  • Ergotherapie

    Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun, tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet. Bei dieser Therapie werden handwerkliche und kreative Beschäftigungen sowie therapeutische Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
 
  • Fürsorgestellen

    Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und Städten zuständig (Link zu den Adressen). Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
 
  • Frühförderung

    Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig, von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen, (Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten, erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
 
  • Integrationsfachdienst

    Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
 
  • Kriegsopferfürsorge

    Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen, Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen, die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der Versorgungsämter, die für die Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
 
  • Pflegegeld

    Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet und in eine Pflegestufe eingruppiert.
 
  • Pflegeberatungsstellen

    Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen, älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten. Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten. Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link zu Adressen).
 
  • Rehabilitationsträger

    Für die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig: die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern, die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig. Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft, Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen gesetzlich verankert.
 
  • Schwerbehindertenausweis

    Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den behinderten Menschen.
 
  • Servicestellen

    Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen. Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
 
  • SGB IX

    Am 01.07.2001 ist das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen, die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
 
  • Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können. Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:

    • Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
    • Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben oder die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen, zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht, die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
 
  • Sozialstation

    Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
 
  • Stationäres Wohnen

    Behinderte Menschen, die nicht selbstständig oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können, finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten unterstützen.
 
  • Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF)

    Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann, beginnt ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern, die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen. Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern, welche Schule das Kind besuchen wird.
 
  • Versorgungsamt

    Die Versorgungsämter sind Behörden des Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
 
  • Werkstatt für behinderte Menschen

    Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
 


Adressen der örtlichen Fürsorgestellen, kommunalen Ämter und Einrichtungen

 

  • Städte
  • Kreise

  • Stadt Arnsberg
    Stadt Bielefeld
    Stadt Bocholt
    Stadt Bochum
    Stadt Bottrop
    Stadt Castrop-Rauxel
    Stadt Detmold
    Stadt Dorsten
    Stadt Dortmund
    Stadt Gladbeck
    Stadt Gelsenkirchen
    Stadt Gütersloh
    Stadt Hagen
    Stadt Hamm
    Stadt Herford
    Stadt Herne
    Stadt Herten
    Stadt Iserlohn
    Stadt Lippstadt
    Stadt Lüdenscheid
    Stadt Lünen
    Stadt Marl
    Stadt Minden
    Stadt Münster
    Stadt Paderborn
    Stadt Recklinghausen
    Stadt Rheine
    Stadt Siegen
    Stadt Unna
    Stadt Witten


     
    • Stadt Arnsberg

      Rathausplatz 1
      59759 Arnsberg
      Tel.: 02932 201-0
      www.arnsberg.de
     
    • Stadt Bielefeld

      Niederwall 23
      (Neues Rathaus)
      33602 Bielefeld
      Tel.: 0521 51-1
      www.bielefeld.de
     
    • Stadt Bocholt

      Berliner Platz 1
      46395 Bocholt
      Tel.: 02871 953-0
      www.bocholt.de
     
    • Stadt Bochum

      Willy-Brandt-Platz 2–6
      44777 Bochum
      Tel.: 0234 910-0
      www.bochum.de
     
    • Stadt Bottrop

      Böckenhoffstr. 44–46
      46236 Bottrop
      Tel.: 02041 70-30
      www.bottrop.de
     
     
    • Stadt Detmold

      Grabenstr. 1
      33756 Detmold
      Tel.: 05231 977-0
      www.detmold.de
     
    • Stadt Dorsten

      Halterner Str. 5
      46284 Dorsten
      Tel.: 02362 66-0
      www.dorsten.de
     
    • Stadt Dortmund

      Luisenstraße 11–13
      44137 Dortmund
      Tel.: 0231 50-0
      www.dortmund.de
     
    • Stadt Gladbeck

      Büroturm 1
      45964 Gladbeck
      Tel.: 02043 99-0
      www.gladbeck.de
     
     
    • Stadt Gütersloh

      Berliner Str. 70
      33330 Gütersloh
      Tel.: 05241 82-1
      www.guetersloh.de
     
    • Stadt Hagen

      Körnerstr. 34
      58095 Hagen
      Tel.: 02331 207-0
      www.hagen.de
     
    • Stadt Hamm

      Eichstedtstr. 1
      59075 Hamm
      Tel.: 02381 170
      www.hamm.de
     
    • Stadt Herford

      Rathausplatz 1
      32052 Herford
      Tel.: 05221 189-0
      www.herford.de
     
    • Stadt Herne

      Hauptstr. 241
      44649 Herne
      Tel.: 02323 16-0
      www.herne.de
     
    • Stadt Herten

      Kurt-Schumacher-Str. 2
      45699 Herten
      Tel.: 02366 303-1
      www.herten.de
     
    • Stadt Iserlohn

      Rathaus
      Werner-Jacobi-Platz 12
      58636 Iserlohn
      Tel.: 02371 217-0
      www.iserlohn.de
     
    • Stadt Lippstadt

      Geiststr. 47
      59555 Lippstadt
      Tel.: 02941 980-0
      www.lippstadt.de
     
     
    • Stadt Lünen

      Willy-Brandt-Platz 1
      44532 Lünen
      Tel.: 02306 104-0
      www.luenen.de
     
    • Stadt Marl

      Creiler Platz
      45768 Marl
      Tel.: 02365 99-0
      www.marl.de
     
    • Stadt Minden

      Kleiner Domhof 17
      32423 Minden
      Tel.: 0571 89-0
      www.minden.de
     
    • Stadt Münster

      Ludgeriplatz 4–6
      48151 Münster
      Tel.: 0251 492-0
      www.muenster.de
     
    • Stadt Paderborn

      Am Abdinghoff 11
      33098 Paderborn
      Tel.: 05251 88-0
      www.paderborn.de
     
    • Stadt Recklinghausen

      Stadthaus A
      Rathausplatz 3
      45657 Recklinghausen
      Tel.: 02361 500
      www.recklinghausen.de
     
    • Stadt Rheine

      Klosterstr. 14
      48431 Rheine
      Tel.: 05971 939-0
      www.rheine.de
     
    • Stadt Siegen

      Rathaus Weidenau
      57076 Siegen
      Tel.: 0271 404-0
      www.siegen.de
     
    • Stadt Unna

      Rathausplatz 1
      59423 Unna
      Tel.: 02303 103-0
      www.unna.de
     
    • Stadt Witten

      Marktstr. 1
      58452 Witten
      Tel.: 02302 581-0
      www.witten.de
     


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    • Ennepe-Ruhr-Kreis

      Hauptstr. 92
      58332 Schwelm
      Tel.: 02336 930
      www.en-kreis.de
     
     
     
     
     
    • Kreis Lippe

      Felix-Fechenbach-Str. 5
      32756 Detmold
      Tel.: 05231 62-0
      www.lippe.de
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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