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In der Wohngruppe zu Hause
Halt für die Seele
Kurt Veuhoff erkennt am Schritt, wer gerade nach Hause kommt. „Das
ist Helmut.“ Kurt Veuhoff blickt auf die Uhr und ist zufrieden.
Es ist Freitagnachmittag, 14:15 Uhr, und Helmut ist pünktlich. So
hat es Kurt Veuhoff am liebsten: Alles läuft in geregelten Bahnen.
Sei es bei seiner Arbeit in der Werkstatt oder zu Hause in der Außenwohngruppe
Leostraße. Das gibt ihm Sicherheit und seiner
Seele Halt.
Kurt Veuhoff leidet seit seiner Jugend an einer Psychose. Ein Autounfall
hat sein Leben verändert. Doch darüber will er nicht reden.
Nur was danach geschah. Acht Jahre lebte er in der geschlossenen Psychiatrie
und kämpfte gegen die Dämonen in seinem Inneren. „Das
war eine schlimme Zeit.“ 40 Jahre ist das jetzt her, aber noch heute
senkt er den Kopf, wenn er von damals erzählt. Seine Stimme wird
dann leiser. Unruhig knetet er seine Hände. Er hat in Wohnheimen
gelebt, dann mal wieder bei seiner Mutter. Immer wieder kam ein Aufenthalt
in der Klinik dazwischen. Vor einigen Jahren hatte sich sein Zustand so
stabilisiert, dass er in eine ambulant betreute Wohngruppe wechseln konnte.
Doch die stundenweise Betreuung an einigen Tagen in der Woche reichte
nicht aus. „Kurt Veuhoff ist sehr sensibel und leidet unter starken
Stimmungsschwankungen“, erklärt Andrea Engelmann. Die Sozialpädagogin
leitet den „Förderbereich Wohnhaus Franziskanergasse“,
eine Einrichtung für chronisch psychisch Kranke des Westfälischen
Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) in Paderborn.
In dieses Wohnhaus zog Kurt Veuhoff ein. Dort gab es für jede Bewohnerin
und jeden Bewohner eine feste Betreuungsperson. Gemeinsam lernten sie,
den Alltag zu meistern: von der Körperpflege bis zum Umgang mit Geld.
Die psychische Erkrankung wurde dort beobachtet und die
Einnahme der Medikamente überwacht.
Der geregelte Tagesablauf und die Sicherheit, immer an die Tür seines
Betreuers klopfen zu können, gaben Kurt Veuhoff Vertrauen. Er lebte
sich so gut ein, dass er vor einem Jahr in die neu eingerichtete Außenwohngruppe
Leostraße wechselte und damit einen weiteren Schritt in die Selbstständigkeit
ging: von der intensiven Betreuung zum nahezu eigenverantwortlichen Wohnen.
Zwar arbeiten dort auch Betreuerinnen und Betreuer, doch wirken diese
eher unterstützend im Hintergrund, zum Beispiel beim Großeinkauf
am Wochenende oder bei der Planung eines Ausflugs. Ansonsten sind die
acht Bewohnerinnen und Bewohner für Verpflegung und Reinigung der
Räume selbst verantwortlich. Sie müssen ihre Wäsche waschen und
darauf achten, dass der Kühlschrank gefüllt
ist.
„Wir sind ständig auf der Suche nach Konzepten für
neue Wohnformen. Denn unsere Bewohnerinnen und Bewohner lassen sich nicht
in Raster zwängen. Sie haben individuelle Bedürfnisse und sollen
so normal wie möglich leben“, erklärt Andrea Engelmann.
Die Außenwohngruppe Leostraße gilt als stationäre Einrichtung
und wird durch den LWL finanziert. Von dort ist es nur noch ein kleiner
Schritt zum ambulant betreuten Wohnen. Ein
kleiner Schritt, der für Kurt Veuhoff bisher zu groß war.
In der Leostraße ist er der „gute Geist“
der Wohngemeinschaft. Nicht nur, weil er mit seinen 62 Jahren der älteste
Bewohner ist. Er putzt die Küche, stellt sich abends an den Herd
und hat immer einen Blick dafür, wo Arbeit ist. Und er steht morgens
um 04:30 Uhr auf und kocht erst mal Kaffee für alle. Dann macht er
sich für die Arbeit in den Schlosswerkstätten, einer Werkstatt
für Menschen mit Behinderung, fertig. Auf dem Weg dorthin trifft
er sich mit Ulla Bönnighausen. Sie ist nicht nur seine Arbeitskollegin,
sondern auch seine Verlobte. Und das schon seit elf Jahren. Jetzt wollen
die beiden heiraten.
Auch Ulla Bönnighausen ist psychisch krank. Ihre Psychose brach aus,
als sie sich vor 20 Jahren von ihrem Mann trennte und ihre kleine Tochter
zurücklassen musste. Sie litt unter Verfolgungswahn und kam in eine
Klinik. Heute geht es ihr so gut, dass sie selbstständig in einer
kleinen Wohnung in Paderborn lebt. Doch sie ist viel bei Kurt Veuhoff,
genießt die Gemeinschaft und die Freundschaft
zu den anderen in der Gruppe.
Kurt möchte Ulla heiraten, weil er sich bei ihr aufgehoben fühlt.
In seinem Zimmer hängt das Hochzeitsbild von Ullas Tochter. Es zeigt
die Familie und ihn mittendrin. Auch Ulla braucht die
Geborgenheit, die Kurt ihr schenkt. Warum sie ihn heiraten möchte?
„Weil er so lieb ist und mich nie schlagen wird.“ |
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Stimmen
- „Im Prinzip gilt der Grundsatz ambulant
vor stationär. Dennoch wird es immer auch behinderte Menschen geben,
die so viel Hilfe und Unterstützung brauchen, dass ein Leben in
einer Wohneinrichtung mit ,Rundum-Versorgung‘ der
fachlich und wirtschaftlich angemessene Weg ist.“
Thomas Profazi ist
Referatsleiter
Behindertenhilfe in
der LWL-Abteilung
Soziales, Pflege und
Rehabilitation
- „Ein Heim ist keine eigene Wohnung und beinhaltet
mit seinen Zwängen und vorgegebenen Abläufen
immer Einschränkungen. Gleichwohl ist unser Ziel,
diese Restriktionen so gering wie möglich zu halten.
Wir achten den persönlichen Raum und versuchen,
sensibel mit dem natürlichen Bedürfnis nach
Privatheit umzugehen.“
Aus den Qualitätsgrundsätzen
für
die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen
in den von Bodelschwinghschen
Anstalten Bethel, Bielefeld
- „Wir nehmen jeden einzelnen behinderten Menschen
mit seiner eigenen Geschichte ernst und betrauen
ihn mit ganz normalen Aufgaben. Das ist die beste
Möglichkeit, ihn ins Leben zurückzuholen.“
Karl Dißen ist Sozialarbeiter
in den Schlosswerkstätten, einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderung,
in Paderborn.
- „Es ist gut, dass bei uns Betreuer arbeiten. Da kann man jederzeit hingehen. Bei mir staut sich immer alles an.
Ich sage ja nicht sofort, wenn es mir schlecht geht.“
Kurt Veuhoff (links) lebt in einer
Außenwohngruppe des Westfälischen
Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) in Paderborn
(siehe Bericht)
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Fragen und Antworten - Gut zu wissen
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- „Unser geistig behinderter
Sohn ist mittlerweile erwachsen.
Die Pflege fällt uns immer
schwerer. Deshalb suchen wir
nach einer neuen Betreuung.
Welche Möglichkeiten stehen
uns offen?“
Es gibt für Menschen mit Behinderung verschiedene Möglichkeiten
des Wohnens. Sofern sie nicht selbstständig in einer eigenen Wohnung
leben können, stehen ihnen betreute Wohnformen zur Verfügung.
Dabei wird unterschieden zwischen Lebensformen mit einer ambulanten
Betreuung (siehe Bericht über Gabi Hissmann)
und mit einer stationären Betreuung.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Wohnformen liegt in der Intensität
der Betreuung: Bei der ambulanten Betreuung werden die Menschen regelmäßig
von sozialpädagogischen Fachkräften besucht, bei der stationären
rund um die Uhr betreut. Beim stationären
Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: die Gruppenwohnung, die
der Träger des Heims angemietet hat, das Heim für behinderte
Menschen und das Pflegeheim sowie stationäre Einrichtungen mit
besonderen Angeboten für Schwerstpflegebedürftige. Welche
dieser Wohnformen die geeignete ist, richtet sich nach der Art und Schwere
der Behinderung, nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen
und seinen Lebensumständen.
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- „Unseren Sohn in ein Heim für
Menschen mit Behinderung zu
geben, fällt uns schwer. Das
sind doch meistens anonyme
Einrichtungen mit hunderten
von Plätzen.“
Es ist richtig, dass es früher meistens große Heime gab,
in denen 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten. Der Trend hat
sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch gewandelt: Heute wird danach
gestrebt, kleine Wohnformen zu gründen, die stärker die individuellen
Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute
auch große Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem
Gelände Wohngruppen einzurichten. Vor allem Menschen mit einer
Körper- oder Sinnesbehinderung oder einer seelischen Behinderung
finden heute überwiegend einen Platz in kleineren Einrichtungen
und speziellen Wohnformen. Diese Entwicklung voranzutreiben, ist eine
Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Der LWL ist
voraussichtlich ab Ende 2003 neben dem stationären
Wohnen auch für das ambulant betreute
Wohnen zuständig. Er setzt sich dafür ein, das selbstständige
Wohnen von Menschen mit Behinderungen auszubauen.
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- „Wer hilft uns bei der Suche
nach einem Platz für unseren
Sohn, und wer übernimmt die
Kosten?“
Die meisten Menschen mit Behinderung werden zu Hause in der Familie
betreut. Wenn das nicht möglich ist, begeben sich die Angehörigen
auf die Suche nach einem Platz in einem Heim oder einer Wohngruppe.
Leider gibt es nicht genügend Plätze für alle. Deshalb
sollten sich die Angehörigen frühzeitig beim örtlichen
Sozialamt. beraten lassen (Link zu den Adressen).
Auch Behindertenverbände (zum Beispiel Lebenshilfe) sind gute Kontaktstellen.
Sie verfügen meist über Adressen von stationären Einrichtungen.
Der LWL finanziert die stationäre Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen. Bei der Berechnung werden das Einkommen
und Vermögen des Menschen mit Behinderung herangezogen.
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- „Mein Vater ist nach einer
Krebserkrankung schwerbehindert
und braucht rund um
die Uhr Hilfe. Ich bin berufstätig
und kann das nicht leisten.
Wer kann uns weiterhelfen?“
Wenn ein Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, ist das für
die Angehörigen eine große Belastung. Betreuung und Pflege
müssen organisiert werden, während das normale Leben weitergeht.
Wenn die Pflege nicht zu Hause möglich ist, sollten sich die Angehörigen
um einen Platz in einem Pflegeheim bemühen. Seit Einführung
der Pflegeversicherung leistet die Pflegekasse einen Teil der stationären
Unterbringungskosten. Informationen gibt die Pflegeberatungsstelle
oder die Sozialstation. Die Adressen für
beide Stellen erhält man beim örtlichen Sozialamt (Link
zu den Adressen). Der LWL unterhält sieben Pflegeheime für
pflegebedürftige Menschen, die dort Tag und Nacht Betreuung finden.
Dort werden, neben der individuellen Pflege, auch die Fähigkeiten
und die Selbstständigkeit des hilfebedürftigen Menschen gefördert.
Ausflüge, Seniorentanztees, Gymnastik und Singkreise gehören
zum Angebot.
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- „Meine Frau leidet an Altersdemenz,
und ich pflege sie zu
Hause, doch das geht auf
Dauer über meine Kräfte. Ist
es auch möglich, nur von Zeit
zu Zeit einen Pflegeplatz in
Anspruch zu nehmen?“
Viele Senioren- und Pflegeheime bieten auch so genannte Tagespflegeplätze
oder eine „gastweise“ Unterbringung, zum Beispiel für
die Zeit eines Urlaubs, an. Viele erkrankte Menschen haben den Wunsch,
so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu wohnen, auch
wenn sie pflegebedürftig geworden sind. Der LWL bietet in einigen
seiner Einrichtungen deshalb die Tagespflege an. Die Betroffenen werden
von Montag bis Freitag tagsüber betreut, und am Abend sowie an
den Wochenenden kehren sie in ihr gewohntes Zuhause zurück. Ziel
ist es, die Selbstständigkeit der hilfebedürftigen Menschen
zu fördern und zu erhalten und einen Heimaufenthalt so lange wie
möglich hinauszuzögern. Die Tagespflege entlastet gleichzeitig
die pflegenden Angehörigen und ermöglicht ihnen, ihren Beruf
weiter auszuüben. Die Kosten werden zum Teil von der Pflegekasse
übernommen. Darüber hinaus unterhält der
LWL auch einige ambulante Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen
zu Hause versorgen.
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Literatur und Kontakte
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- Telefonische Auskunft
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Karl-Heinz Schepers
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3294
E-Mail: k.schepers@lwl.org
Informationen zu Wohnangeboten
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung
Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-
Westfalen e. V.
Abtstraße 21
50354 Hürth
Tel.: 02233 93245-0
E-Mail: info@lebenshilfe-nrw.de
Auskünfte zu verschiedenen Wohnformen
und Wohneinrichtungen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Edith Dechau
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3696
E-Mail: e.dechau@lwl.org
Informationen zur Eingliederungshilfe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Krankenhäuser
und Psychiatrie
Mechthild Mügge
48133 Münster
Tel.: 0251 591-5830
E-Mail: m.muegge@lwl.org
Informationen zu den LWL-Pflegeheimen,
zur Tagespflege und zu den ambulanten
Pflegediensten des LWL
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- Literaturhinweise
Eingliederungshilfe heute.
Entwicklung und Perspektive. Eine Information
der Landschaftsverbände Rheinland
und Westfalen-Lippe. 2001.
Die Broschüre steht auf den Internetseiten
des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL) zum Download bereit:
www.lwl.org
--> Aktuelles
– Der LWL informiert
Der Psychiatrie-Verbund.
Ein starker Verbund für seelische Gesundheit.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(LWL). 2001.
Bestellung:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Krankenhäuser und Psychiatrie
Silke Witte
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3841
E-Mail: psychiatrieverbund@lwl.org
www.psychiatrie-westfalen.de
Betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
für Menschen mit
geistiger Behinderung.
Theodor Thesing. 1998.
(16,40 Euro)
Im Buchhandel erhältlich.
Informationen über pädagogische
Konzepte, Leitideen und Methoden der
betreuten Wohnformen
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Wörterverzeichnis
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- Ambulant
betreutes Wohnen
Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe
oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung
in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft
leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und
hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen
im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung
im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher
Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute
Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und
Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren
können.
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- Ausgleichsabgabe
Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens
20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens
fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird
diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden
unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt
einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an
das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt,
das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte
Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste
einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen
Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche
Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
und Einrichtungen wie Werkstätten für
behinderte Menschen gefördert.
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- Begleitende Hilfe
im Arbeitsleben
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe
des LWL-Integrationsamtes. Sie soll
bewirken, dass schwerbehinderte Menschen
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf
denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
voll verwerten und weiterentwickeln können,
- durch Leistungen der Rehabilitationsträger
und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am
Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu
behaupten.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst
alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich
sind, um dem schwerbehinderten Menschen
die Teilhabe im Arbeitsleben und damit
an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen
zu vermeiden.
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- Berufsbildungswerk
In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche,
die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung
nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können,
eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung
findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt,
die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt.
Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen,
Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen
bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit
rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus –
darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche
und hauswirtschaftliche Berufe.
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- Berufsförderungswerk
Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen
für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer
Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige
Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den
bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder
in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot
umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe
sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
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- Eingliederungshilfe
Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten
bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern.
Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend
in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen
Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen
Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde
Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben
des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten
für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die
heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung
in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung
in Werkstätten für behinderte Menschen
oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante
Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig
(Link zu Adressen).
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- Ergotherapie
Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun,
tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet.
Bei dieser Therapie werden handwerkliche und
kreative Beschäftigungen sowie therapeutische
Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung
verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten
wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie
Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und
Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom
Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
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- Fürsorgestellen
Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter
Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und
Städten zuständig (Link zu den Adressen).
Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten
Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern
die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze
von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben
bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
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- Frühförderung
Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien
mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig,
von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung
werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit
des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern
angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen,
(Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene
Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten,
erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können
Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
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- Integrationsfachdienst
Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere
Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes
Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige
Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern
sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst
zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
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- Kriegsopferfürsorge
Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder
durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder
Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche
Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die
sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt
auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische
Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige
von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen
aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen,
Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen,
die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen
werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen
gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der
Versorgungsämter, die für die
Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
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- Pflegegeld
Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld
an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen
Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson
gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung
ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt
regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist
abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen
unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse
zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige
Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet
und in eine Pflegestufe eingruppiert.
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- Pflegeberatungsstellen
Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen,
älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren
Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot
an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten.
Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune
unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige
und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten.
Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie
man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen
ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung
finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel
bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen
Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link
zu Adressen).
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- Rehabilitationsträger
Für die Leistungen zur Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig:
die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern,
die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger,
die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge,
die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger
ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig.
Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je
nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger
sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend
über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren
und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft,
Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im
Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die
Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen
gesetzlich verankert.
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- Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen
wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn
der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit
eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises
darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk-
und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen
im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in
Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche
Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild
beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden
Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den
behinderten Menschen.
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- Servicestellen
Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger
verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine
gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll
vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit
zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte
oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen
können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle
wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen
und Leistungen der Rehabilitationsträger
und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen.
Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die
zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der
nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt-
oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
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- SGB IX
Am 01.07.2001 ist
das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt
stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen,
die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält
die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.
Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX
integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation
betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen
und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe
am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen
sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
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- Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland
verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit
dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können.
Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung
wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die
Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich
in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht
mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage
für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz
(BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:
- Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung
nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe
als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter
in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger
der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
- Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird
die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den
Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe
aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten
leben oder die in Werkstätten für behinderte
Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen,
zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen
ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher
Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht,
die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
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- Sozialstation
Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und
sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und
Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter
anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und
Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische
Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre
mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen
die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn
es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt,
übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen
auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe
oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
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- Stationäres
Wohnen
Behinderte Menschen, die nicht selbstständig
oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können,
finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären
Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe
und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher
oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine
Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse
der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große
Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen
mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen
und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und
haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen
Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten
unterstützen.
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- Verfahren zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den
schulischen Förderort (VO-SF)
Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung
festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und
seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann,
beginnt ein Verfahren
zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und
Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern,
die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule
beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen
und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf
des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen.
Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern,
welche Schule das Kind besuchen wird.
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- Versorgungsamt
Die Versorgungsämter sind Behörden des
Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad
(GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis
bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche
sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher
Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher
Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt
unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.
Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
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- Werkstatt für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen sind
Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen
oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet
sich an Personen, die wegen der Art oder
Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen,
sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen
Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte
Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit
der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich
sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur
Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende
Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen
zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in
ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
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Adressen der örtlichen Fürsorgestellen,
kommunalen Ämter und Einrichtungen
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Städte
Kreise
Stadt Arnsberg
Stadt Bielefeld
Stadt Bocholt
Stadt Bochum
Stadt Bottrop
Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Detmold
Stadt Dorsten
Stadt Dortmund
Stadt Gladbeck
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herford
Stadt Herne
Stadt Herten
Stadt Iserlohn
Stadt Lippstadt
Stadt Lüdenscheid
Stadt Lünen
Stadt Marl
Stadt Minden
Stadt Münster
Stadt Paderborn
Stadt Recklinghausen
Stadt Rheine
Stadt Siegen
Stadt Unna
Stadt Witten
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- Stadt Arnsberg
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 201-0
www.arnsberg.de
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- Stadt Bielefeld
Niederwall 23
(Neues Rathaus)
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-1
www.bielefeld.de
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- Stadt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Tel.: 02871 953-0
www.bocholt.de
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- Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2–6
44777 Bochum
Tel.: 0234 910-0
www.bochum.de
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- Stadt Bottrop
Böckenhoffstr. 44–46
46236 Bottrop
Tel.: 02041 70-30
www.bottrop.de
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- Stadt Detmold
Grabenstr. 1
33756 Detmold
Tel.: 05231 977-0
www.detmold.de
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- Stadt Dorsten
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Tel.: 02362 66-0
www.dorsten.de
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- Stadt Dortmund
Luisenstraße 11–13
44137 Dortmund
Tel.: 0231 50-0
www.dortmund.de
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- Stadt Hagen
Körnerstr. 34
58095 Hagen
Tel.: 02331 207-0
www.hagen.de
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- Stadt Hamm
Eichstedtstr. 1
59075 Hamm
Tel.: 02381 170
www.hamm.de
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- Stadt Herford
Rathausplatz 1
32052 Herford
Tel.: 05221 189-0
www.herford.de
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- Stadt Herne
Hauptstr. 241
44649 Herne
Tel.: 02323 16-0
www.herne.de
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- Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Tel.: 02366 303-1
www.herten.de
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- Stadt Iserlohn
Rathaus
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 217-0
www.iserlohn.de
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- Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tel.: 02306 104-0
www.luenen.de
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- Stadt Marl
Creiler Platz
45768 Marl
Tel.: 02365 99-0
www.marl.de
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- Stadt Minden
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Tel.: 0571 89-0
www.minden.de
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- Stadt Münster
Ludgeriplatz 4–6
48151 Münster
Tel.: 0251 492-0
www.muenster.de
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- Stadt Paderborn
Am Abdinghoff 11
33098 Paderborn
Tel.: 05251 88-0
www.paderborn.de
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- Stadt Recklinghausen
Stadthaus A
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 500
www.recklinghausen.de
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- Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Tel.: 05971 939-0
www.rheine.de
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- Stadt Siegen
Rathaus Weidenau
57076 Siegen
Tel.: 0271 404-0
www.siegen.de
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- Stadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303 103-0
www.unna.de
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- Stadt Witten
Marktstr. 1
58452 Witten
Tel.: 02302 581-0
www.witten.de
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Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Hochsauerlandkreis
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Minden-Lübbeke
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Warendorf
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- Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
Tel.: 02336 930
www.en-kreis.de
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- Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.: 05231 62-0
www.lippe.de
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