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Betreute Selbstständigkeit
„Ich bin gerne mit mir allein“
Gabi Hissmann lässt sich in ihren Sessel fallen
und legt die Beine hoch. Feierabend. Sie ist erschöpft, braucht jetzt
ein paar Minuten Ruhe. Sie schließt die Augen, ein Lächeln
schleicht sich in ihr Gesicht. Langsam verblasst der Tag in der Werkstatt,
in der sie auch heute rund sieben Stunden gearbeitet hat. Jetzt ist „Friede
Eierkuchen“, wie sie gerne sagt.
Plötzlich zerreißt lautes Bellen die Stille. Die Tür fällt
ins Schloss. Gabi Hissmann seufzt. „Manchmal würde ich viel
lieber alleine wohnen“, sagt die 53- jährige Frau. In Münster
teilt sie sich mit zwei Männern und Teddy, einem Graupapagei, der
täuschend echt bellen kann, ein Häuschen am Stadtrand. Wenn
es Gabi Hissmann gut geht, lacht sie über Teddy, aber manchmal nervt
er sie auch. So wie heute nach einem langen Arbeitstag.
Gabi Hissmann hat das Down- Syndrom, eine angeborene genetische Behinderung.
Die Auswirkungen des Down-Syndroms sind bei den betroffenen Menschen unterschiedlich.
Der Münsteranerin machen vor allem ihr Sprachfehler und die extreme
Kurzsichtigkeit zu schaffen. „Viele Leute verstehen mich einfach
nicht“, bedauert sie. „Deswegen habe ich nur wenige Freunde.“
Doch die Freunde, die sie hat, verstehen sie: sprachlich und emotional.
Der Sehfehler ist Schuld daran, dass sie „panische Angst vor dem
Dunkeln“ hat und sich abends alleine nicht mehr nach draußen
traut.
Lange Zeit hat die Münsteranerin bei ihren Eltern gewohnt. Dann zog
sie in ein Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung. Heute
empfindet Gabi Hissmann die Jahre dort als schwierige Zeit: Denn sie ist
sehr selbstständig, hat einen starken Willen. Sich den festgelegten
Abläufen im Wohnheim anzupassen, widersprach ihrem Charakter. „Ich
bin gerne mit mir allein und kann mich gut selbst beschäftigen“,
sagt sie selbstbewusst.
Als sie aus dem Wohnheim in die private Wohngemeinschaft wechselte, war
das eine große Umstellung. Zuerst hatte Gabi Hissmann Angst vor
der neuen Freiheit: „Ich kann ja nicht alles alleine.“ In
dieser Zeit lernte sie Karin Ebbeler kennen, eine Heilpädagogin der
Lebenshilfe, die als Assistentin behinderte Frauen und Männer auf
ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.
„Wir überlassen es weitgehend den Menschen, in welchen Bereichen
sie Hilfe in Anspruch nehmen wollen“, erklärt Karin Ebbeler
die ambulante Betreuung. Sie kommt zweimal in der Woche für zwei
Stunden zu Gabi Hissmann, geht mit ihr einkaufen oder spazieren. Doch
das Wichtigste für Gabi Hissmann sei, mal Luft ablassen zu können.
„Ihr ist es sehr wichtig, mit mir über ihre Probleme zu reden.“
Ihre Probleme sind oft der typische WG-Knatsch, wie ihn auch viele Studentinnen
und Studenten kennen. „Mit zunehmendem Alter wird es nicht einfacher,
in einer Wohngemeinschaft zu leben. Im Gegenteil“, erklärt
Karin Ebbeler. Einmal im Monat gibt es WG-Gespräche. Dann kommt alles
zur Sprache, was Gabi Hissmann und ihre beiden Mitbewohner, die ebenfalls
eine Behinderung haben, am Zusammenleben stört. Dabei kann es schon
mal hoch her gehen, wenn sich zum Beispiel etwas angestaut hat: das ungeputzte
Bad, die gestörte Nachtruhe oder die dreckigen Schuhe im Wohnzimmer.
Bei dem WG-Gespräch werden Regeln aufgestellt, an die sich alle halten
müssen. Das klappt meistens ein paar Tage, danach schleichen sich
die alten Gewohnheiten wieder ein. Alltag in einer
ganz normalen WG.
Wenn es wieder einmal Ärger gegeben hat, träumt Gabi Hissmann
oft davon, alleine zu wohnen, ungestört zu sein. In Ruhe alles das
machen können, was sie interessiert: Sie kann lesen und schreiben.
Und sie malt sehr gerne: expressive Bilder in kräftigen Farben. Oft
sind es Engel, die sie in stundenlanger Arbeit entstehen lässt. Oder
sie schreibt kleine Geschichten mit einem guten Ende. Wenn eine Geschichte
fertig ist, liest Gabi Hissmann sie Karin Ebbeler vor und lacht dabei
laut – vor Freude und Stolz. In solchen Momenten ist das Leben
richtig schön: „Friede Eierkuchen“, wie sie gerne sagt. |
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Stimmen
- „Weit mehr behinderte Menschen als bisher
angenommen können selbstständig in der eigenen Wohnung
oder Wohngemeinschaft leben – sie brauchen
nur eine regelmäßige ambulante Unterstützung. Ein solches
betreutes Wohnen
bedeutet einen hohen Gewinn an
Autonomie und Lebensqualität.“
Dr. Fritz Baur ist Sozialdezernent
des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
- „Eine gewisse Selbstständigkeit müssen die Menschen
mitbringen, damit wir sie ambulant betreuen können. Aber sie müssen
nicht alles können. Wir sind ja dafür da,
ihnen im Alltag zu helfen.“
Karin Ebbeler ist Heilpädagogin
und
betreut für die Lebenshilfe Münster
e. V. zurzeit fünf Menschen mit geistiger
Behinderung, darunter auch
Gabi Hissmann
- „Ich habe zwei Zuhause: das Zimmer bei meiner
Mutter und das in der Wohngemeinschaft.“
Gabi Hissmann hat das Down-Syndrom.
Sie lebt in einer privaten
Wohngemeinschaft in Münster und
wird ambulant betreut.
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Fragen und Antworten - Gut zu wissen
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- „Ich bin spastisch gelähmt
und wohne zurzeit noch bei
meinen Eltern. In den nächsten
Jahren möchte ich ausziehen.
Welche Wohnformen
gibt es für Menschen mit
Behinderung?“
Die Wohnung bildet den Mittelpunkt des Lebens und gehört zu den
Grundbedürfnissen des Menschen. Behinderte Menschen benötigen
meist einen Wohnraum, der ihrer Behinderung gerecht wird. Diesen Wohnraum
ausreichend zur Verfügung zu stellen, ist ein wesentliches Mittel
zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft.
Sie haben je nach Art und Schwere ihrer Behinderung verschiedene Möglichkeiten
zu wohnen: Es gibt barrierefreie Wohnungen, die öffentlich gefördert
werden und in denen sie alleine oder mit einer Partnerin oder einem
Partner wohnen können. Es ist auch möglich, eine vorhandene
Wohnung behinderungsgerecht umzubauen. Darüber hinaus gibt es Wohngemeinschaften
für Menschen mit Behinderung. Frauen und Männer, die nur teilweise
auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, im Übrigen aber ein selbstständiges
Leben führen können, haben die Möglichkeit, betreut in
ihrer eigenen Wohnung zu leben. Menschen, die ständig auf Betreuung
und Pflege angewiesen sind, wohnen entweder bei Angehörigen, in
einer Gastfamilie, in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung
oder in einem Pflegeheim. Alle betreuten Angebote werden über die
Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen finanziert. Informationen gibt das örtliche Sozialamt
(Link zu den Adressen).
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- „In unserer Nachbarschaft
wohnt eine junge Frau, die auf
den Rollstuhl angewiesen ist.
Sie sagt, dass sie dreimal in
der Woche Hilfe bekommt.
Reicht das denn aus?“
Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, ihr Leben selbst
zu organisieren, ohne fremdbestimmt zu werden. Sie können sehr
gut selbst einschätzen, was sie leisten können und in welchen
Bereichen sie Hilfe brauchen. Seit längerer Zeit haben die Träger
der Sozialhilfe damit begonnen, Menschen mit Behinderung ambulant
betreutes Wohnen anzubieten, um den Aufenthalt in einem Wohnheim
zu vermeiden, falls das die Behinderung zulässt. Unter ambulant
betreutem Wohnen versteht man eine ambulante Hilfe für das
Leben in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft. Betreuungspersonal
kommt je nach individuellem Bedarf in der Regel mehrmals in der Woche,
um die Menschen zu unterstützen und zu beraten. Hilfen gibt es
zum Beispiel im Haushalt, im Umgang mit Behörden, in der Freizeit
oder bei beruflichen Problemen. Durch die ambulante Betreuung ist es
vielen Menschen mit Behinderung möglich, selbstständig zu
wohnen. Und das bedeutet einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität.
Ab voraussichtlich Ende 2003 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(LWL) auch für das ambulant betreute
Wohnen zuständig. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten
für die Wohneinrichtungen und das ambulant
betreute Wohnen in einer Hand ist es möglich, die Hilfen für
die Menschen mit Behinderung individuell und flexibel dem Bedarf der
Betroffenen anzupassen.
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- „Ich suche eine Wohnung, in
der ich mich als stark sehbehinderter
Mensch zurechtfinden
kann. Wer unterstützt
mich bei der Suche und berät
mich über finanzielle Hilfen?“
In den einzelnen Städten und Kreisen sind die Zuständigkeiten
unterschiedlich festgelegt. Ansprechpersonen finden die Betroffenen
aber auf jeden Fall in der Stadt- oder Kreisverwaltung (Link
zu den Adressen): im Sozialamt, im Amt für Wohnungswesen oder
im Bauordnungsamt. Für die Ausstattung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel
Treppensteiggeräten, sind die Krankenkassen verantwortlich. Für
Hilfsmittel und Wohnungsumbauten sind unter Umständen auch die
Pflegekassen oder Unfallversicherungsträger zuständig. Der
LWL leistet im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts (zum Beispiel
für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten) finanzielle Hilfen für
Menschen, die schwerbeschädigt sind und aus diesem Grund ihre Wohnung
umbauen müssen. Menschen mit Behinderung erhalten auch finanzielle
Hilfen bei einem Umzug, wenn sich die vorhandene Wohnung nicht behinderungsgerecht
umbauen lässt und deswegen eine neue Wohnung bezogen werden muss.
Informationen geben die Servicestellen
oder das örtliche Sozialamt (Link zu den Adressen).
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- „Nach einem langen Aufenthalt
in einer psychiatrischen
Klinik muss ich nun eine Entscheidung
treffen, wo ich
künftig wohnen möchte. Werden
auch Menschen mit einer
psychischen Behinderung
ambulant betreut?“
Das ambulant betreute Wohnen ist eine
Wohnform, die sich für nahezu jede Behinderung eignet. Die meisten
Plätze im ambulant betreuten Wohnen
gibt es zurzeit für psychisch kranke und behinderte Menschen. Beim
ambulant betreuten Wohnen lernen psychisch
behinderte Menschen, ihr Leben wieder selbst zu meistern. Sie kümmern
sich selbstständig um ihren Lebensunterhalt und ihre Freizeitgestaltung,
haben jedoch feste Ansprechpersonen, die auf Abruf bereit stehen oder
zu festgelegten Besuchsterminen kommen. In Westfalen-Lippe bietet der
LWL an elf Standorten ambulant betreutes Wohnen
für psychisch kranke und behinderte Menschen an. Das Ziel ist,
den betroffenen Frauen und Männern ein weitgehend selbstbestimmtes
Leben zu ermöglichen.
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- „Ich habe gehört, dass behinderte
Menschen auch in Gastfamilien
aufgenommen werden
können. Wie kann ich mir das
vorstellen?“
Die so genannte Familienpflege in
Gastfamilien ist eine besondere Form
der Wohnbetreuung für erwachsene
Menschen mit Behinderung. Die
behinderten Menschen leben mit der
Familie zusammen und werden dort
betreut. Der LWL will diese Wohnform
als Alternative zum Leben im
Heim stärken, weil die familiäre Situation
Menschen mit Behinderungen
mehr Lebensqualität bieten kann und
sie besser in die Gesellschaft integriert.
Zurzeit leben rund 50 Menschen
mit Behinderung in Westfalen-
Lippe in einer Gastfamilie, 24.000
Menschen dagegen in Heimen. Die
Erfahrungen haben gezeigt, dass bei
der Familienpflege beide Seiten voneinander
profitieren. Wichtig dabei ist
eine kontinuierliche Begleitung durch
das Familienpflegeteam, einer Gruppe
professioneller Betreuerinnen und
Betreuer, die auch bei Problemen
oder Krisen sofort helfen. Die Familienpflege
soll künftig flächendeckend angeboten werden, wenn sich genügend
Familien, Paare oder auch Einzelpersonen
als Gastfamilien beim
LWL melden. Zwischen der Gastfamilie,
dem Menschen mit Behinderung
und dem Familienpflegeteam
wird eine Vereinbarung geschlossen.
Die Gastfamilie erhält vom LWL
ein monatliches Betreuungsgeld
(772 Euro).
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Literatur und Kontakte
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- Literaturhinweise
Wohnberatungsstellen für
ältere und behinderte Menschen
in Deutschland.
Adressenverzeichnis. 2000.
Bestellung:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
Tel.: 030 47531719
Sicher und bequem zu Hause
wohnen.
Wohnberatung für ältere
und behinderte Menschen. 2003.
Bestellung:
Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie des
Landes Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0211 8618-4342
E-Mail: c@ll-nrw.de
www.mfjfg.nrw.de
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- Telefonische Auskunft
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Hauptfürsorgestelle
48133 Münster
Hermann Kretschmer
Tel.: 0251 591-3559
E-Mail: h.kretschmer@lwl.org
Finanzielle Hilfen zum Wohnungsumbau
für sonderfürsorgeberechtigte und
schwerbeschädigte Menschen
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-
Ambulant betreutes Wohnen
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- Literaturhinweise
Betreutes Wohnen.
Was Sie über Leistungen, Kosten und
Verträge wissen sollten.
Bestellung:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Tel.: 0211 3809-0
E-Mail: vz.nrw@vz-nrw.de
Wir können mehr als ihr uns zutraut.
Ambulante Unterstützung
beim Wohnen für Menschen
mit geistiger Behinderung. 2002.
Bestellung:
Verlag Lebenshilfe
Bestell-Nr. LEE 044
Tel.: 06421 491-116
E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de
Der Psychiatrie-Verbund.
Ein starker Verbund für seelische Gesundheit.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(LWL). 2001.
Bestellung:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Krankenhäuser und Psychiatrie
Silke Witte
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3841
E-Mail: psychiatrieverbund@lwl.org
www.psychiatrie-westfalen.de
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- Telefonische Auskunft
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Thomas Profazi
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3692
E-Mail: t.profazi@lwl.org
Informationen zum ambulant betreuten
Wohnen und anderen Wohnformen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Peter Winter
49133 Münster
Tel.: 0251 591-3686
E-Mail: p.winter@lwl.org
Informationen zur Familienpflege
in Gastfamilien
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- Literaturhinweise
Eingliederungshilfe heute.
Entwicklung und Perspektive. Eine Information
der Landschaftsverbände Rheinland
und Westfalen-Lippe. 2001.
Die Broschüre steht auf den Internetseiten
des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL) zum Download bereit:
www.lwl.org
--> Aktuelles
– Der LWL informiert
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- Telefonische Auskunft
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung
Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-
Westfalen e.V.
Abtstraße 21
50354 Hürth
Tel.: 02233 93245-0
E-Mail: info@lebenshilfe-nrw.de
Auskünfte zu verschiedenen Wohnformen
und Wohneinrichtungen
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Wörterverzeichnis
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- Ambulant
betreutes Wohnen
Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe
oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung
in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft
leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und
hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen
im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung
im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher
Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute
Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und
Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren
können.
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- Ausgleichsabgabe
Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens
20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens
fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird
diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden
unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt
einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an
das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt,
das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte
Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste
einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen
Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche
Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
und Einrichtungen wie Werkstätten für
behinderte Menschen gefördert.
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- Begleitende Hilfe
im Arbeitsleben
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe
des LWL-Integrationsamtes. Sie soll
bewirken, dass schwerbehinderte Menschen
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf
denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
voll verwerten und weiterentwickeln können,
- durch Leistungen der Rehabilitationsträger
und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am
Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu
behaupten.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst
alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich
sind, um dem schwerbehinderten Menschen
die Teilhabe im Arbeitsleben und damit
an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen
zu vermeiden.
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- Berufsbildungswerk
In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche,
die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung
nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können,
eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung
findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt,
die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt.
Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen,
Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen
bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit
rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus –
darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche
und hauswirtschaftliche Berufe.
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- Berufsförderungswerk
Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen
für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer
Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige
Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den
bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder
in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot
umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe
sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
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- Eingliederungshilfe
Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten
bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern.
Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend
in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen
Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen
Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde
Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben
des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten
für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die
heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung
in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung
in Werkstätten für behinderte Menschen
oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante
Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig
(Link zu Adressen).
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- Ergotherapie
Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun,
tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet.
Bei dieser Therapie werden handwerkliche und
kreative Beschäftigungen sowie therapeutische
Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung
verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten
wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie
Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und
Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom
Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
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- Fürsorgestellen
Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter
Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und
Städten zuständig (Link zu den Adressen).
Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten
Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern
die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze
von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben
bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
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- Frühförderung
Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien
mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig,
von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung
werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit
des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern
angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen,
(Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene
Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten,
erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können
Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
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- Integrationsfachdienst
Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere
Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes
Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige
Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern
sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst
zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
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- Kriegsopferfürsorge
Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder
durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder
Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche
Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die
sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt
auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische
Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige
von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen
aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen,
Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen,
die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen
werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen
gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der
Versorgungsämter, die für die
Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
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- Pflegegeld
Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld
an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen
Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson
gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung
ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt
regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist
abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen
unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse
zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige
Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet
und in eine Pflegestufe eingruppiert.
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- Pflegeberatungsstellen
Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen,
älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren
Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot
an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten.
Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune
unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige
und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten.
Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie
man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen
ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung
finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel
bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen
Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link
zu Adressen).
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- Rehabilitationsträger
Für die Leistungen zur Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig:
die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern,
die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger,
die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge,
die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger
ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig.
Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je
nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger
sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend
über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren
und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft,
Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im
Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die
Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen
gesetzlich verankert.
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- Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen
wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn
der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit
eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises
darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk-
und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen
im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in
Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche
Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild
beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden
Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den
behinderten Menschen.
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- Servicestellen
Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger
verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine
gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll
vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit
zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte
oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen
können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle
wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen
und Leistungen der Rehabilitationsträger
und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen.
Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die
zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der
nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt-
oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
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- SGB IX
Am 01.07.2001 ist
das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt
stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen,
die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält
die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.
Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX
integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation
betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen
und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe
am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen
sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
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- Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland
verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit
dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können.
Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung
wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die
Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich
in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht
mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage
für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz
(BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:
- Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung
nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe
als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter
in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger
der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
- Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird
die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den
Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe
aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten
leben oder die in Werkstätten für behinderte
Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen,
zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen
ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher
Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht,
die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
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- Sozialstation
Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und
sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und
Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter
anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und
Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische
Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre
mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen
die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn
es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt,
übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen
auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe
oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
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- Stationäres
Wohnen
Behinderte Menschen, die nicht selbstständig
oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können,
finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären
Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe
und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher
oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine
Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse
der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große
Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen
mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen
und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und
haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen
Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten
unterstützen.
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- Verfahren zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den
schulischen Förderort (VO-SF)
Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung
festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und
seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann,
beginnt ein Verfahren
zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und
Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern,
die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule
beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen
und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf
des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen.
Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern,
welche Schule das Kind besuchen wird.
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- Versorgungsamt
Die Versorgungsämter sind Behörden des
Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad
(GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis
bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche
sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher
Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher
Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt
unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.
Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
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- Werkstatt für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen sind
Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen
oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet
sich an Personen, die wegen der Art oder
Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen,
sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen
Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte
Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit
der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich
sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur
Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende
Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen
zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in
ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
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Adressen der örtlichen Fürsorgestellen,
kommunalen Ämter und Einrichtungen
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Städte
Kreise
Stadt Arnsberg
Stadt Bielefeld
Stadt Bocholt
Stadt Bochum
Stadt Bottrop
Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Detmold
Stadt Dorsten
Stadt Dortmund
Stadt Gladbeck
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herford
Stadt Herne
Stadt Herten
Stadt Iserlohn
Stadt Lippstadt
Stadt Lüdenscheid
Stadt Lünen
Stadt Marl
Stadt Minden
Stadt Münster
Stadt Paderborn
Stadt Recklinghausen
Stadt Rheine
Stadt Siegen
Stadt Unna
Stadt Witten
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- Stadt Arnsberg
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 201-0
www.arnsberg.de
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- Stadt Bielefeld
Niederwall 23
(Neues Rathaus)
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-1
www.bielefeld.de
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- Stadt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Tel.: 02871 953-0
www.bocholt.de
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- Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2–6
44777 Bochum
Tel.: 0234 910-0
www.bochum.de
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- Stadt Bottrop
Böckenhoffstr. 44–46
46236 Bottrop
Tel.: 02041 70-30
www.bottrop.de
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- Stadt Detmold
Grabenstr. 1
33756 Detmold
Tel.: 05231 977-0
www.detmold.de
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- Stadt Dorsten
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Tel.: 02362 66-0
www.dorsten.de
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- Stadt Dortmund
Luisenstraße 11–13
44137 Dortmund
Tel.: 0231 50-0
www.dortmund.de
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- Stadt Hagen
Körnerstr. 34
58095 Hagen
Tel.: 02331 207-0
www.hagen.de
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- Stadt Hamm
Eichstedtstr. 1
59075 Hamm
Tel.: 02381 170
www.hamm.de
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- Stadt Herford
Rathausplatz 1
32052 Herford
Tel.: 05221 189-0
www.herford.de
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- Stadt Herne
Hauptstr. 241
44649 Herne
Tel.: 02323 16-0
www.herne.de
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- Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Tel.: 02366 303-1
www.herten.de
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- Stadt Iserlohn
Rathaus
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 217-0
www.iserlohn.de
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- Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tel.: 02306 104-0
www.luenen.de
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- Stadt Marl
Creiler Platz
45768 Marl
Tel.: 02365 99-0
www.marl.de
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- Stadt Minden
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Tel.: 0571 89-0
www.minden.de
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- Stadt Münster
Ludgeriplatz 4–6
48151 Münster
Tel.: 0251 492-0
www.muenster.de
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- Stadt Paderborn
Am Abdinghoff 11
33098 Paderborn
Tel.: 05251 88-0
www.paderborn.de
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- Stadt Recklinghausen
Stadthaus A
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 500
www.recklinghausen.de
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- Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Tel.: 05971 939-0
www.rheine.de
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- Stadt Siegen
Rathaus Weidenau
57076 Siegen
Tel.: 0271 404-0
www.siegen.de
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- Stadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303 103-0
www.unna.de
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- Stadt Witten
Marktstr. 1
58452 Witten
Tel.: 02302 581-0
www.witten.de
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Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Hochsauerlandkreis
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Minden-Lübbeke
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Warendorf
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- Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
Tel.: 02336 930
www.en-kreis.de
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- Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.: 05231 62-0
www.lippe.de
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