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Zweimal in der Woche besucht Karin Ebbeler
(rechts) die Münsteranerin: Mal Luft ablassen

Betreute Selbstständigkeit

„Ich bin gerne mit mir allein“

Gabi Hissmann lässt sich in ihren Sessel fallen und legt die Beine hoch. Feierabend. Sie ist erschöpft, braucht jetzt ein paar Minuten Ruhe. Sie schließt die Augen, ein Lächeln schleicht sich in ihr Gesicht. Langsam verblasst der Tag in der Werkstatt, in der sie auch heute rund sieben Stunden gearbeitet hat. Jetzt ist „Friede Eierkuchen“, wie sie gerne sagt.

Plötzlich zerreißt lautes Bellen die Stille. Die Tür fällt ins Schloss. Gabi Hissmann seufzt. „Manchmal würde ich viel lieber alleine wohnen“, sagt die 53- jährige Frau. In Münster teilt sie sich mit zwei Männern und Teddy, einem Graupapagei, der täuschend echt bellen kann, ein Häuschen am Stadtrand. Wenn es Gabi Hissmann gut geht, lacht sie über Teddy, aber manchmal nervt er sie auch. So wie heute nach einem langen Arbeitstag.

Gabi Hissmann hat das Down- Syndrom, eine angeborene genetische Behinderung. Die Auswirkungen des Down-Syndroms sind bei den betroffenen Menschen unterschiedlich. Der Münsteranerin machen vor allem ihr Sprachfehler und die extreme Kurzsichtigkeit zu schaffen. „Viele Leute verstehen mich einfach nicht“, bedauert sie. „Deswegen habe ich nur wenige Freunde.“ Doch die Freunde, die sie hat, verstehen sie: sprachlich und emotional. Der Sehfehler ist Schuld daran, dass sie „panische Angst vor dem Dunkeln“ hat und sich abends alleine nicht mehr nach draußen traut.

Lange Zeit hat die Münsteranerin bei ihren Eltern gewohnt. Dann zog sie in ein Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung. Heute empfindet Gabi Hissmann die Jahre dort als schwierige Zeit: Denn sie ist sehr selbstständig, hat einen starken Willen. Sich den festgelegten Abläufen im Wohnheim anzupassen, widersprach ihrem Charakter. „Ich bin gerne mit mir allein und kann mich gut selbst beschäftigen“, sagt sie selbstbewusst.

Als sie aus dem Wohnheim in die private Wohngemeinschaft wechselte, war das eine große Umstellung. Zuerst hatte Gabi Hissmann Angst vor der neuen Freiheit: „Ich kann ja nicht alles alleine.“ In dieser Zeit lernte sie Karin Ebbeler kennen, eine Heilpädagogin der Lebenshilfe, die als Assistentin behinderte Frauen und Männer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.

„Wir überlassen es weitgehend den Menschen, in welchen Bereichen sie Hilfe in Anspruch nehmen wollen“, erklärt Karin Ebbeler die ambulante Betreuung. Sie kommt zweimal in der Woche für zwei Stunden zu Gabi Hissmann, geht mit ihr einkaufen oder spazieren. Doch das Wichtigste für Gabi Hissmann sei, mal Luft ablassen zu können. „Ihr ist es sehr wichtig, mit mir über ihre Probleme zu reden.“ Ihre Probleme sind oft der typische WG-Knatsch, wie ihn auch viele Studentinnen und Studenten kennen. „Mit zunehmendem Alter wird es nicht einfacher, in einer Wohngemeinschaft zu leben. Im Gegenteil“, erklärt Karin Ebbeler. Einmal im Monat gibt es WG-Gespräche. Dann kommt alles zur Sprache, was Gabi Hissmann und ihre beiden Mitbewohner, die ebenfalls eine Behinderung haben, am Zusammenleben stört. Dabei kann es schon mal hoch her gehen, wenn sich zum Beispiel etwas angestaut hat: das ungeputzte Bad, die gestörte Nachtruhe oder die dreckigen Schuhe im Wohnzimmer.

Bei dem WG-Gespräch werden Regeln aufgestellt, an die sich alle halten müssen. Das klappt meistens ein paar Tage, danach schleichen sich die alten Gewohnheiten wieder ein. Alltag in einer ganz normalen WG.

Wenn es wieder einmal Ärger gegeben hat, träumt Gabi Hissmann oft davon, alleine zu wohnen, ungestört zu sein. In Ruhe alles das machen können, was sie interessiert: Sie kann lesen und schreiben. Und sie malt sehr gerne: expressive Bilder in kräftigen Farben. Oft sind es Engel, die sie in stundenlanger Arbeit entstehen lässt. Oder sie schreibt kleine Geschichten mit einem guten Ende. Wenn eine Geschichte fertig ist, liest Gabi Hissmann sie Karin Ebbeler vor und lacht dabei laut – vor Freude und Stolz. In solchen Momenten ist das Leben richtig schön: „Friede Eierkuchen“, wie sie gerne sagt.

 

Stimmen

  • „Weit mehr behinderte Menschen als bisher angenommen können selbstständig in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben – sie brauchen nur eine regelmäßige ambulante Unterstützung. Ein solches betreutes Wohnen bedeutet einen hohen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität.“
Dr. Fritz Baur ist Sozialdezernent des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

  • „Eine gewisse Selbstständigkeit müssen die Menschen mitbringen, damit wir sie ambulant betreuen können. Aber sie müssen nicht alles können. Wir sind ja dafür da, ihnen im Alltag zu helfen.“
Karin Ebbeler ist Heilpädagogin und
betreut für die Lebenshilfe Münster
e. V. zurzeit fünf Menschen mit geistiger
Behinderung, darunter auch
Gabi Hissmann

  • „Ich habe zwei Zuhause: das Zimmer bei meiner Mutter und das in der Wohngemeinschaft.“
Gabi Hissmann hat das Down-Syndrom.
Sie lebt in einer privaten
Wohngemeinschaft in Münster und
wird ambulant betreut.

 
 

Fragen und Antworten - Gut zu wissen

 
 
  • „Ich bin spastisch gelähmt und wohne zurzeit noch bei meinen Eltern. In den nächsten Jahren möchte ich ausziehen. Welche Wohnformen gibt es für Menschen mit Behinderung?“

    Die Wohnung bildet den Mittelpunkt des Lebens und gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Behinderte Menschen benötigen meist einen Wohnraum, der ihrer Behinderung gerecht wird. Diesen Wohnraum ausreichend zur Verfügung zu stellen, ist ein wesentliches Mittel zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft. Sie haben je nach Art und Schwere ihrer Behinderung verschiedene Möglichkeiten zu wohnen: Es gibt barrierefreie Wohnungen, die öffentlich gefördert werden und in denen sie alleine oder mit einer Partnerin oder einem Partner wohnen können. Es ist auch möglich, eine vorhandene Wohnung behinderungsgerecht umzubauen. Darüber hinaus gibt es Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Frauen und Männer, die nur teilweise auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, im Übrigen aber ein selbstständiges Leben führen können, haben die Möglichkeit, betreut in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Menschen, die ständig auf Betreuung und Pflege angewiesen sind, wohnen entweder bei Angehörigen, in einer Gastfamilie, in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung oder in einem Pflegeheim. Alle betreuten Angebote werden über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen finanziert. Informationen gibt das örtliche Sozialamt (Link zu den Adressen).
 
 
  • „In unserer Nachbarschaft wohnt eine junge Frau, die auf den Rollstuhl angewiesen ist. Sie sagt, dass sie dreimal in der Woche Hilfe bekommt. Reicht das denn aus?“

    Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, ihr Leben selbst zu organisieren, ohne fremdbestimmt zu werden. Sie können sehr gut selbst einschätzen, was sie leisten können und in welchen Bereichen sie Hilfe brauchen. Seit längerer Zeit haben die Träger der Sozialhilfe damit begonnen, Menschen mit Behinderung ambulant betreutes Wohnen anzubieten, um den Aufenthalt in einem Wohnheim zu vermeiden, falls das die Behinderung zulässt. Unter ambulant betreutem Wohnen versteht man eine ambulante Hilfe für das Leben in der eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft. Betreuungspersonal kommt je nach individuellem Bedarf in der Regel mehrmals in der Woche, um die Menschen zu unterstützen und zu beraten. Hilfen gibt es zum Beispiel im Haushalt, im Umgang mit Behörden, in der Freizeit oder bei beruflichen Problemen. Durch die ambulante Betreuung ist es vielen Menschen mit Behinderung möglich, selbstständig zu wohnen. Und das bedeutet einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität. Ab voraussichtlich Ende 2003 ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auch für das ambulant betreute Wohnen zuständig. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten für die Wohneinrichtungen und das ambulant betreute Wohnen in einer Hand ist es möglich, die Hilfen für die Menschen mit Behinderung individuell und flexibel dem Bedarf der Betroffenen anzupassen.
 
 
  • „Ich suche eine Wohnung, in der ich mich als stark sehbehinderter Mensch zurechtfinden kann. Wer unterstützt mich bei der Suche und berät mich über finanzielle Hilfen?“

    In den einzelnen Städten und Kreisen sind die Zuständigkeiten unterschiedlich festgelegt. Ansprechpersonen finden die Betroffenen aber auf jeden Fall in der Stadt- oder Kreisverwaltung (Link zu den Adressen): im Sozialamt, im Amt für Wohnungswesen oder im Bauordnungsamt. Für die Ausstattung mit Hilfsmitteln, zum Beispiel Treppensteiggeräten, sind die Krankenkassen verantwortlich. Für Hilfsmittel und Wohnungsumbauten sind unter Umständen auch die Pflegekassen oder Unfallversicherungsträger zuständig. Der LWL leistet im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts (zum Beispiel für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten) finanzielle Hilfen für Menschen, die schwerbeschädigt sind und aus diesem Grund ihre Wohnung umbauen müssen. Menschen mit Behinderung erhalten auch finanzielle Hilfen bei einem Umzug, wenn sich die vorhandene Wohnung nicht behinderungsgerecht umbauen lässt und deswegen eine neue Wohnung bezogen werden muss. Informationen geben die Servicestellen oder das örtliche Sozialamt (Link zu den Adressen).
 
 
  • „Nach einem langen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik muss ich nun eine Entscheidung treffen, wo ich künftig wohnen möchte. Werden auch Menschen mit einer psychischen Behinderung ambulant betreut?“

    Das ambulant betreute Wohnen ist eine Wohnform, die sich für nahezu jede Behinderung eignet. Die meisten Plätze im ambulant betreuten Wohnen gibt es zurzeit für psychisch kranke und behinderte Menschen. Beim ambulant betreuten Wohnen lernen psychisch behinderte Menschen, ihr Leben wieder selbst zu meistern. Sie kümmern sich selbstständig um ihren Lebensunterhalt und ihre Freizeitgestaltung, haben jedoch feste Ansprechpersonen, die auf Abruf bereit stehen oder zu festgelegten Besuchsterminen kommen. In Westfalen-Lippe bietet der LWL an elf Standorten ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke und behinderte Menschen an. Das Ziel ist, den betroffenen Frauen und Männern ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
 
 
  • „Ich habe gehört, dass behinderte Menschen auch in Gastfamilien aufgenommen werden können. Wie kann ich mir das vorstellen?“

    Die so genannte Familienpflege in Gastfamilien ist eine besondere Form der Wohnbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die behinderten Menschen leben mit der Familie zusammen und werden dort betreut. Der LWL will diese Wohnform als Alternative zum Leben im Heim stärken, weil die familiäre Situation Menschen mit Behinderungen mehr Lebensqualität bieten kann und sie besser in die Gesellschaft integriert. Zurzeit leben rund 50 Menschen mit Behinderung in Westfalen- Lippe in einer Gastfamilie, 24.000 Menschen dagegen in Heimen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Familienpflege beide Seiten voneinander profitieren. Wichtig dabei ist eine kontinuierliche Begleitung durch das Familienpflegeteam, einer Gruppe professioneller Betreuerinnen und Betreuer, die auch bei Problemen oder Krisen sofort helfen. Die Familienpflege soll künftig flächendeckend angeboten werden, wenn sich genügend Familien, Paare oder auch Einzelpersonen als Gastfamilien beim LWL melden. Zwischen der Gastfamilie, dem Menschen mit Behinderung und dem Familienpflegeteam wird eine Vereinbarung geschlossen. Die Gastfamilie erhält vom LWL ein monatliches Betreuungsgeld (772 Euro).
 
 

Literatur und Kontakte

 
 

  • Barrierefreies Wohnen

 
 
    • Literaturhinweise

      Wohnberatungsstellen für
      ältere und behinderte Menschen
      in Deutschland.
      Adressenverzeichnis. 2000.
      Bestellung:
      Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
      Tel.: 030 47531719

      Sicher und bequem zu Hause
      wohnen.

      Wohnberatung für ältere
      und behinderte Menschen. 2003.
      Bestellung:
      Ministerium für Gesundheit,
      Soziales, Frauen und Familie des
      Landes Nordrhein-Westfalen
      Tel.: 0211 8618-4342
      E-Mail: c@ll-nrw.de
      www.mfjfg.nrw.de
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Hauptfürsorgestelle
      48133 Münster
      Hermann Kretschmer
      Tel.: 0251 591-3559
      E-Mail: h.kretschmer@lwl.org
      Finanzielle Hilfen zum Wohnungsumbau
      für sonderfürsorgeberechtigte und
      schwerbeschädigte Menschen
 
 

  • Ambulant betreutes Wohnen

 
 
    • Literaturhinweise
      Betreutes Wohnen.
      Was Sie über Leistungen, Kosten und
      Verträge wissen sollten.
      Bestellung:
      Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
      Tel.: 0211 3809-0
      E-Mail: vz.nrw@vz-nrw.de


      Wir können mehr als ihr uns zutraut.
      Ambulante Unterstützung
      beim Wohnen für Menschen
      mit geistiger Behinderung. 2002.
      Bestellung:
      Verlag Lebenshilfe
      Bestell-Nr. LEE 044
      Tel.: 06421 491-116
      E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de


      Der Psychiatrie-Verbund.
      Ein starker Verbund für seelische Gesundheit.
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe
      (LWL). 2001.
      Bestellung:
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Krankenhäuser und Psychiatrie
      Silke Witte
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3841
      E-Mail: psychiatrieverbund@lwl.org
      www.psychiatrie-westfalen.de
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      Thomas Profazi
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3692
      E-Mail: t.profazi@lwl.org
      Informationen zum ambulant betreuten
      Wohnen und anderen Wohnformen

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      Peter Winter
      49133 Münster
      Tel.: 0251 591-3686
      E-Mail: p.winter@lwl.org
      Informationen zur Familienpflege
      in Gastfamilien
 
 

  • Allgemeine Informationen

 
   
 
    • Literaturhinweise

      Eingliederungshilfe heute.
      Entwicklung und Perspektive. Eine Information
      der Landschaftsverbände Rheinland
      und Westfalen-Lippe. 2001.
      Die Broschüre steht auf den Internetseiten
      des Landschaftsverbandes Westfalen-
      Lippe (LWL) zum Download bereit:
      www.lwl.org
      --> Aktuelles – Der LWL informiert
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Lebenshilfe für Menschen mit
      geistiger Behinderung
      Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-
      Westfalen e.V.
      Abtstraße 21
      50354 Hürth
      Tel.: 02233 93245-0
      E-Mail: info@lebenshilfe-nrw.de
      Auskünfte zu verschiedenen Wohnformen
      und Wohneinrichtungen
 

Wörterverzeichnis

 
  • Ambulant betreutes Wohnen

    Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren können.
 
  • Ausgleichsabgabe

    Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt, das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Einrichtungen wie Werkstätten für behinderte Menschen gefördert.
 
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des LWL-Integrationsamtes. Sie soll bewirken, dass schwerbehinderte Menschen

    • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
    • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können,
    • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten.
    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
 
  • Berufsbildungswerk

    In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können, eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt, die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen, Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus – darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe.
 
  • Berufsförderungswerk

    Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
 
  • Eingliederungshilfe

    Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern. Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig (Link zu Adressen).
 
  • Ergotherapie

    Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun, tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet. Bei dieser Therapie werden handwerkliche und kreative Beschäftigungen sowie therapeutische Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
 
  • Fürsorgestellen

    Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und Städten zuständig (Link zu den Adressen). Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
 
  • Frühförderung

    Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig, von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen, (Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten, erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
 
  • Integrationsfachdienst

    Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
 
  • Kriegsopferfürsorge

    Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen, Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen, die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der Versorgungsämter, die für die Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
 
  • Pflegegeld

    Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet und in eine Pflegestufe eingruppiert.
 
  • Pflegeberatungsstellen

    Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen, älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten. Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten. Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link zu Adressen).
 
  • Rehabilitationsträger

    Für die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig: die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern, die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig. Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft, Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen gesetzlich verankert.
 
  • Schwerbehindertenausweis

    Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den behinderten Menschen.
 
  • Servicestellen

    Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen. Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
 
  • SGB IX

    Am 01.07.2001 ist das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen, die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
 
  • Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können. Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:

    • Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
    • Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben oder die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen, zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht, die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
 
  • Sozialstation

    Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
 
  • Stationäres Wohnen

    Behinderte Menschen, die nicht selbstständig oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können, finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten unterstützen.
 
  • Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF)

    Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann, beginnt ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern, die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen. Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern, welche Schule das Kind besuchen wird.
 
  • Versorgungsamt

    Die Versorgungsämter sind Behörden des Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
 
  • Werkstatt für behinderte Menschen

    Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
 


Adressen der örtlichen Fürsorgestellen, kommunalen Ämter und Einrichtungen

 

  • Städte
  • Kreise

  • Stadt Arnsberg
    Stadt Bielefeld
    Stadt Bocholt
    Stadt Bochum
    Stadt Bottrop
    Stadt Castrop-Rauxel
    Stadt Detmold
    Stadt Dorsten
    Stadt Dortmund
    Stadt Gladbeck
    Stadt Gelsenkirchen
    Stadt Gütersloh
    Stadt Hagen
    Stadt Hamm
    Stadt Herford
    Stadt Herne
    Stadt Herten
    Stadt Iserlohn
    Stadt Lippstadt
    Stadt Lüdenscheid
    Stadt Lünen
    Stadt Marl
    Stadt Minden
    Stadt Münster
    Stadt Paderborn
    Stadt Recklinghausen
    Stadt Rheine
    Stadt Siegen
    Stadt Unna
    Stadt Witten


     
    • Stadt Arnsberg

      Rathausplatz 1
      59759 Arnsberg
      Tel.: 02932 201-0
      www.arnsberg.de
     
    • Stadt Bielefeld

      Niederwall 23
      (Neues Rathaus)
      33602 Bielefeld
      Tel.: 0521 51-1
      www.bielefeld.de
     
    • Stadt Bocholt

      Berliner Platz 1
      46395 Bocholt
      Tel.: 02871 953-0
      www.bocholt.de
     
    • Stadt Bochum

      Willy-Brandt-Platz 2–6
      44777 Bochum
      Tel.: 0234 910-0
      www.bochum.de
     
    • Stadt Bottrop

      Böckenhoffstr. 44–46
      46236 Bottrop
      Tel.: 02041 70-30
      www.bottrop.de
     
     
    • Stadt Detmold

      Grabenstr. 1
      33756 Detmold
      Tel.: 05231 977-0
      www.detmold.de
     
    • Stadt Dorsten

      Halterner Str. 5
      46284 Dorsten
      Tel.: 02362 66-0
      www.dorsten.de
     
    • Stadt Dortmund

      Luisenstraße 11–13
      44137 Dortmund
      Tel.: 0231 50-0
      www.dortmund.de
     
    • Stadt Gladbeck

      Büroturm 1
      45964 Gladbeck
      Tel.: 02043 99-0
      www.gladbeck.de
     
     
    • Stadt Gütersloh

      Berliner Str. 70
      33330 Gütersloh
      Tel.: 05241 82-1
      www.guetersloh.de
     
    • Stadt Hagen

      Körnerstr. 34
      58095 Hagen
      Tel.: 02331 207-0
      www.hagen.de
     
    • Stadt Hamm

      Eichstedtstr. 1
      59075 Hamm
      Tel.: 02381 170
      www.hamm.de
     
    • Stadt Herford

      Rathausplatz 1
      32052 Herford
      Tel.: 05221 189-0
      www.herford.de
     
    • Stadt Herne

      Hauptstr. 241
      44649 Herne
      Tel.: 02323 16-0
      www.herne.de
     
    • Stadt Herten

      Kurt-Schumacher-Str. 2
      45699 Herten
      Tel.: 02366 303-1
      www.herten.de
     
    • Stadt Iserlohn

      Rathaus
      Werner-Jacobi-Platz 12
      58636 Iserlohn
      Tel.: 02371 217-0
      www.iserlohn.de
     
    • Stadt Lippstadt

      Geiststr. 47
      59555 Lippstadt
      Tel.: 02941 980-0
      www.lippstadt.de
     
     
    • Stadt Lünen

      Willy-Brandt-Platz 1
      44532 Lünen
      Tel.: 02306 104-0
      www.luenen.de
     
    • Stadt Marl

      Creiler Platz
      45768 Marl
      Tel.: 02365 99-0
      www.marl.de
     
    • Stadt Minden

      Kleiner Domhof 17
      32423 Minden
      Tel.: 0571 89-0
      www.minden.de
     
    • Stadt Münster

      Ludgeriplatz 4–6
      48151 Münster
      Tel.: 0251 492-0
      www.muenster.de
     
    • Stadt Paderborn

      Am Abdinghoff 11
      33098 Paderborn
      Tel.: 05251 88-0
      www.paderborn.de
     
    • Stadt Recklinghausen

      Stadthaus A
      Rathausplatz 3
      45657 Recklinghausen
      Tel.: 02361 500
      www.recklinghausen.de
     
    • Stadt Rheine

      Klosterstr. 14
      48431 Rheine
      Tel.: 05971 939-0
      www.rheine.de
     
    • Stadt Siegen

      Rathaus Weidenau
      57076 Siegen
      Tel.: 0271 404-0
      www.siegen.de
     
    • Stadt Unna

      Rathausplatz 1
      59423 Unna
      Tel.: 02303 103-0
      www.unna.de
     
    • Stadt Witten

      Marktstr. 1
      58452 Witten
      Tel.: 02302 581-0
      www.witten.de
     


    Kreis Borken
    Kreis Coesfeld
    Ennepe-Ruhr-Kreis
    Kreis Gütersloh
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    Hochsauerlandkreis
    Kreis Höxter
    Kreis Lippe
    Märkischer Kreis
    Kreis Minden-Lübbeke
    Kreis Olpe
    Kreis Paderborn
    Kreis Recklinghausen
    Kreis Siegen-Wittgenstein
    Kreis Soest
    Kreis Steinfurt
    Kreis Unna
    Kreis Warendorf


     
     
     
    • Ennepe-Ruhr-Kreis

      Hauptstr. 92
      58332 Schwelm
      Tel.: 02336 930
      www.en-kreis.de
     
     
     
     
     
    • Kreis Lippe

      Felix-Fechenbach-Str. 5
      32756 Detmold
      Tel.: 05231 62-0
      www.lippe.de
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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