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Die ersten Jahre
Der Bruder ist der beste Therapeut
Mattis, 2 Jahre, ist ein fröhliches Kind. Er lacht
und freut sich über jeden Besuch. Doch immer wieder muss seine Mutter
an die Zeit denken, als sein Leben wochenlang an Schläuchen und einem
Beatmungsgerät hing.
Mattis kam zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt.
Sein Leben und das der Mutter waren in Gefahr, weil Eva Fragemann an einer
Schwangerschaftsvergiftung litt und die Plazenta sich abzulösen drohte.
Die Ärzte entschieden sich für einen Notkaiserschnitt: Ganze 1100 Gramm
wog Mattis, als er in der 31. Schwangerschaftswochegeboren wurde.
Dann kam es für die Eltern Schlag auf Schlag. Auf der Kinderintensivstation
erhielt Winfried Fragemann fast täglich eine neue niederschmetternde Diagnose.
Bei einer Ultraschalluntersuchung entdeckten die Ärzte Gehirnblutungen.
Der Stationsarzt stellte nüchtern fest: "Das Gehirn Ihres Sohnes
zerfällt." Für die Eltern brach eine Welt zusammen.
"Das war der Moment, an dem sich unser Leben änderte", erinnert
sich der Vater. "Plötzlich war uns klar, dass wir ein behindertes
Kind haben werden." Doch was das bedeutete, wussten die Eltern nicht.
Fragen über Fragen drängten sich auf, die Ärzte reagierten jedoch zurückhaltend.
Eines Tages sagte der Chefarzt. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Ihr Kind
jemals laufen wird. Aber alles ist möglich. Mattis sei ein Kämpfer, sonst
hätte er nach seiner Geburt nicht überlebt.
In der Selbsthilfegruppe "Hand in Hand" im Kreis Borken fanden
die Eltern Unterstützung und Zuspruch. "Mattis ist dort das jüngste
Kind, und wir profitieren von den Erfahrungen der anderen Eltern."
Heute ist Mattis zwei Jahre alt und beginnt gerade zu robben. Die Eltern
sehen jetzt klarer: Ihr jüngster Sohn hat einen Hydrocephalus (Wasserkopf),
ist Tetraspastiker und Epileptiker. Um das überflüssige Hirnwasser abzuleiten,
wurde Mattis im Alter von sechs Wochen ein so genannter Shunt, ein Niederdruckventil
mit Schlauch zum Bauchraum, eingepflanzt. Bis vor kurzem machten dem kleinen
Jungen außerdem die ständigen Erkältungskrankheiten zu schaffen. Die Eltern
entschlossen sich zu einer weiteren Operation – der dritten im kurzen
Leben von Mattis – und ließen die Mandeln und Polypen entfernen.
"Seit der Operation ist er nicht wiederzuerkennen", freut sich
Eva Fragemann. Mattis beißt ins Butterbrot, seine Atmung ist ruhig, und
auch das Sprechen klappt jetzt besser. Wenn sein Bruder Jannick ihm einen
Keks gibt, grinst er und steckt ihn sich sofort in den Mund. Vorher hat
er ihn nur zerkrümelt, weil er wegen der vergrößerten Mandeln kaum schlucken
konnte.
Mattis gute Entwicklung ist kein Zufall. Davon sind alle überzeugt, die
den Jungen betreuen. Als er ein halbes Jahr alt war, begann für ihn die
Krankengymnastik, ein hartes Training, das dem Kleinen viel abverlangte.
"Wenn wir nicht jeden Morgen und jeden Abend geturnt hätten, dann
könnte er heute nicht robben", meint die Mutter. In der Frühförderung
lernte Mattis, sich auf einem großen Ball zu bewegen und in der Hängematte
zu schaukeln. Er ertastete bunte Tücher und sah, was seine Hände alles
ausrichten konnten.
Heute bedient sich Mattis am liebsten in dem Fuhrpark seines großen
Bruders. Er untersucht Trecker, Bagger und Kipplaster, fährt sie
durch das Wohnzimmer und lässt den Motor in den unterschiedlichsten
Tönen aufheulen. Überhaupt ist sein Bruder der beste Therapeut,
finden die Eltern. Jannick macht vor, was Mattis auch einmal können
möchte. Vieles gelingt ihm nicht. Dann kommt die Wut, zum Beispiel
vor der Treppe, die zu den Kinderzimmern führt. Noch ist sie ein
Hindernis, das Mattis nicht überwinden kann. „Im Moment muss
er lernen, mit seiner Behinderung umzugehen. Das ist schwer für ihn.“
Seit neuestem gehen die Eltern einmal in der Woche mit Mattis zum Reiten.
Seine Cousinen und Cousins leben ganz in der Nähe auf einem Bauernhof.
Wenn Mattis auf dem Pferd liegt und seine Cousine ihn langsam über
den Reitplatz führt, entspannen sich nach kurzer Zeit seine Gesichtszüge.
Dass er bei dem sanften Schaukeln sein Gleichgewicht trainiert, weiß
er nicht. Nur, dass es schön ist.
Anschließend schauen Vater und Sohn in den Kuhstall, streicheln
die Katzen und spielen Treckerfahren. Dann geht ein aufregender Tag zu
Ende.
Jetzt, nach zwei Jahren, glauben sogar die Ärzte an Mattis. Seine
Eltern haben es immer getan.
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Stimmen
- „Frühförderung bei Mattis bedeutet,
seine Wahrnehmung und Bewegung zu schulen und ihn in seiner Entwicklung
zu fördern und zu begleiten. Unser Ziel ist, dass er in seinem
,So-Sein’ Unterstützung und Anerkennung findet.“
Sozialpädagogin Sandra Paskert
von
der Frühförder- und Beratungsstelle
Haus Hall in Gescher
- „Auch wenn wir unser Kind über alles
lieben: Immer wieder fährt einem der Gedanke durch den Kopf: Warum
wir?“
Eva Fragemann ist die Mutter von
Mattis, einem zweijährigen behinderten
Kind
- „So viele werdende Mütter
fragen mich: ,Woher weiß ich, dass mein
Kind gesund zur Welt kommt?’ – Ich antworte
dann immer: Woher wissen Sie, dass Ihr Kind gesund bleibt? Ihm kann
doch jeden Tag etwas passieren.“
Hebamme Barbara Krug
aus Münster
- „Es tut gut, Ansprechpartner zu haben, die unsere Sorgen und
Ängste verstehen. Aber die Behinderung unserer Kinder steht nicht
immer im Mittelpunkt. Es wird auch viel gelacht und unternommen.“
Dagmar Such ist Vorsitzende der
Elterngruppe „Hand in Hand Borken“,
in der sich Eltern behinderter Kinder
zusammengeschlossen haben
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Fragen und Antworten - Gut zu wissen
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- „Woher weiß ich, dass mein Kind sich normal
entwickelt?“
Jedes Kind hat einen Anspruch auf „Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten, die seine körperliche oder
geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden“.
Diese Untersuchungen führt die Kinderärztin oder der Kinderarzt in regelmäßigen
Abständen durch. Ein gutes Ergebnis ist wohl die beste Kontrolle
für eine normale Entwicklung des
Kindes. Eltern, die beunruhigt sind, sollten sich nicht scheuen, den Kinderarzt
wiederholt zu befragen.
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- „Der Arzt hat bei meinem Kind eine Behinderung
festgestellt. Was kann ich nach der Diagnose tun?“
Die erste Kontaktperson sollte die Kinderärztin oder der Kinderarzt sein.
In den meisten Fällen kennen sie die Entwicklung des
Kindes genau. Empfehlenswert ist es, unabhängig von einer Untersuchung
einen Termin zu vereinbaren und ein längeres Gespräch zu führen,
in dem die Ärztin oder der Arzt alle Befunde verständlich erläutern
und auf mögliche Therapien eingehen sollte. Vielen Eltern hilft es,
sich vorher Fragen zu notieren und sich auch beim Arztgespräch Notizen
zu machen. Den meisten betroffenen Eltern ist es eine große Hilfe, sich
zudem an eine Selbsthilfegruppe zu wenden.
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- „Mein Kind ist in seiner Entwicklung verzögert.
Jetzt hat mir die Ärztin empfohlen, eine Frühförderstelle
aufzusuchen. Was erwartet mich dort?“
Die Frühförderung
wendet sich an Eltern, deren Kinder in ihrer körperlichen, geistigen,
sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Unterstützung
brauchen. Frühförderstellen
werden von unterschiedlichen Trägern angeboten und zeichnen sich
dadurch aus, dass sie fachübergreifend arbeiten: Medizinerinnen,
Psychologen, (Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter wirken Hand
in Hand. Bei der Frühförderung,
ambulant in der Einrichtung oder zu Hause, werden Wahrnehmung, Sprache,
Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit spielerisch gefördert.
Darüber hinaus werden die Eltern über den Entwicklungsstand
des Kindes, soziale und finanzielle Hilfen, Kindergarten- und Schulwahl
beraten. Der Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL) bietet in einigen
der Westfälischen Schulen Frühförderung
für seh- und hörgeschädigte Kleinkinder an. Diese Frühförderung
findet bei Kindern im Alter bis zu drei Jahren zu Hause, danach im Schulkindergarten
oder auch im Kindergarten vor Ort statt. Für die Eltern entstehen
dabei keine Kosten. Die Frühförderung
für Kinder, die nicht hör- oder sehgeschädigt sind, finanziert
der LWL im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ein Antrag auf Kostenübernahme
wird beim örtlichen Sozialamt gestellt (Link
zu den Adressen).
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- „Es gibt so viele unterschiedliche
Therapien. Wie finde ich heraus, welche die Beste für
mein Kind ist?“
Betroffenen Eltern wird es nicht leicht fallen,
auf eigene Faust die richtige Therapie für ihr Kind zu finden.
Auch in diesem Punkt sollten sie sich zur Beratung an die Frühförderstellen
wenden. Generell lässt sich sagen, dass viele Eltern von Kindern
mit motorischen Störungen gute Erfahrungen mit Krankengymnastik
gemacht haben. Wenn das Kind unter Aufmerksamkeitsstörungen leidet,
ist oftmals eine Ergotherapie angebracht.
Eine logopädische Behandlung zur Verbesserung der Sprachfähigkeit
ist für Kinder ab vier Jahren geeignet. Alle Therapien zahlen die
Krankenkassen, wenn die Ärztin oder der Arzt sie verordnet.
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- „Ich habe gehört, dass auch Kleinkinder
schon einen Schwerbehindertenausweis erhalten
können. Wofür wird er benötigt, und wo bekomme ich ihn?“
Der Schwerbehindertenausweis
wird beim zuständigen Versorgungsamt
beantragt. Der Ausweis enthält den Grad der Behinderung (GdB) und
ist die Voraussetzung für viele Vergünstigungen, zum Beispiel
Ermäßigungen für Bahn- und Flugreisen, Parkausweise
und Pkw- Steuerbefreiungen für die Eltern.
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- „Mit welchen finanziellen Unterstützungen kann ich
außerdem rechnen?“
Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten beim
Finanzamt steuerliche Vergünstigungen in Form von pauschalen Abzugsbeträgen,
wobei sich die Höhe nach dem Grad und der Art der Behinderung richtet.
Außerdem können außergewöhnliche Belastungen wie
Fahrtkosten, Pflegepauschbeträge und die Kosten für Haushaltshilfen
bei Krankheit geltend gemacht werden. Pflegegeld
erhalten Eltern, wenn der Pflegeaufwand für das behinderte Kind
erheblich höher ist als der normale Hilfebedarf eines Kindes. Das
Pflegegeld wird über die Pflegekasse
bei den Krankenkassen beantragt. Über die Pflegekasse können
auch Pflegehilfsmittel wie Therapiestühle oder pflegegerechte Umbaumaßnahmen
beantragt werden. Blinden und gehörlosen Kindern zahlt der LWL
eine pauschale monatliche Leistung.
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- „Manchmal wachsen mir die Probleme über
den Kopf. Wo finde ich Gleichgesinnte,
mit denen ich mich austauschen kann?“
Wenn bei dem eigenen Kind eine Behinderung festgestellt
wird, geraten die Eltern oftmals in eine Lebenskrise. Der Kontakt zu
einer Selbsthilfegruppe kann in dieser Situation eine große Hilfe
sein. Dort treffen die Eltern Gleichgesinnte, die vielleicht schon einen
Schritt weiter sind und wertvolle Tipps geben können. Wie leben
andere Familien mit der Behinderung? Welche Erfahrungen haben sie mit
Ärzten und Therapien gemacht? Wie organisieren sie
ihren Alltag? Das sind Fragen, die im Kreise Betroffener offen diskutiert
werden können. Heute gibt es ein großes Netz an Selbsthilfegruppen.
Einige konzentrieren sich auf bestimmte Krankheitsbilder, andere auf
die Situation der Familie.
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Literatur und Kontakte
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- Literaturhinweise
Frühförderung. Einrichtungen und
Stellen der Frühförderung in der Bundesrepublik
Deutschland. 2002.
Bestellung:
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung
Bestell-Nr. A 751
Tel.: 02225 926-0
E-Mail: info@bmgs.bund.de
Frühförderung entwicklungsauffälliger
Kinder in Deutschland.
Armin Sohns. 2000. (34 Euro)
Bestellung:
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung e. V.
Bestell-Nr. LFK 014
Tel.: 06421 491-116
E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de
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- Telefonische Auskunft
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Landesjugendamt und
Westfälische Schulen
Doris Löpmeier
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3647
E-Mail: d.loepmeier@lwl.org
Informationen zur Frühförderung an den
LWL-Schulen
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- Links
www.nakos.de
Nationale Kontakt- und Informationsstelle
zur Anregung und Unterstützung von
Selbsthilfegruppen (NAKOS)
www.handinhandborken.de
Selbsthilfegruppe für Eltern von
behinderten Kindern im Kreis Borken
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- Literaturhinweise
„Wer hilft weiter?“
Eltern-Selbsthilfegruppen.
Ein bundesweiter Wegweiser. 2003.
(ca. 23 Euro)
Bestellung:
Kindernetzwerk e. V.
Hanauer Str. 15
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 12030
E-Mail: info@kindernetzwerk.de
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- Literaturhinweise
Entwicklungsbeeinträchtigt? Behindert?
Erste Informationen für Mütter und Väter.
2001.
Bestellung:
Landesverband alleinerziehender Mütter
und Väter Nordrhein-Westfalen e. V.
Tel.: 0201 82774-70
E-Mail: info@vamv-nrw.de
Behinderung und Ausweis.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(LWL). 2001.
Bestellung:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Integrationsamt
48133 Münster
Broschüren-Hotline
Tel.: 0251 591-6555
E-Mail: integrationsamt@lwl.org
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- Telefonische Auskunft
Kindernetzwerk e. V.
Hanauer Str. 15
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021 12030
E-Mail: info@kindernetzwerk.de
Anlauf- und Kontaktstelle für Eltern
kranker und behinderter Kinder
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Ulrich Mühlenbäumer
48133 Münster
Tel.: 0251 591-4734
E-Mail: u.muehlenbaeumer@lwl.org
Informationen über Leistungen für blinde,
hochgradig sehbehinderte und gehörlose
Menschen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Abteilung Soziales,
Pflege und Rehabilitation
Edith Dechau
48133 Münster
Tel.: 0251 591-3696
E-Mail: e.dechau@lwl.org
Informationen zur Eingliederungshilfe
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Wörterverzeichnis
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- Ambulant
betreutes Wohnen
Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe
oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung
in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft
leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und
hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen
im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung
im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher
Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute
Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und
Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren
können.
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- Ausgleichsabgabe
Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens
20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens
fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird
diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden
unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt
einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an
das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt,
das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte
Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste
einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen
Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche
Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
und Einrichtungen wie Werkstätten für
behinderte Menschen gefördert.
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- Begleitende Hilfe
im Arbeitsleben
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe
des LWL-Integrationsamtes. Sie soll
bewirken, dass schwerbehinderte Menschen
- in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
- auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf
denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse
voll verwerten und weiterentwickeln können,
- durch Leistungen der Rehabilitationsträger
und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am
Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu
behaupten.
Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst
alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich
sind, um dem schwerbehinderten Menschen
die Teilhabe im Arbeitsleben und damit
an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen
zu vermeiden.
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- Berufsbildungswerk
In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche,
die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung
nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können,
eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung
findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt,
die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt.
Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen,
Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen
bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit
rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus –
darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche
und hauswirtschaftliche Berufe.
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- Berufsförderungswerk
Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen
für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer
Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige
Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den
bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder
in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot
umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe
sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
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- Eingliederungshilfe
Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten
bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern.
Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend
in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen
Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen
Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde
Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben
des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten
für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die
heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung
in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung
in Werkstätten für behinderte Menschen
oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante
Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig
(Link zu Adressen).
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- Ergotherapie
Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun,
tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet.
Bei dieser Therapie werden handwerkliche und
kreative Beschäftigungen sowie therapeutische
Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung
verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten
wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie
Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und
Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom
Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
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- Fürsorgestellen
Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter
Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und
Städten zuständig (Link zu den Adressen).
Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten
Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern
die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze
von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben
bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
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- Frühförderung
Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien
mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig,
von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung
werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit
des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern
angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen,
(Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene
Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten,
erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können
Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
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- Integrationsfachdienst
Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere
Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes
Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige
Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern
sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst
zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
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- Kriegsopferfürsorge
Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder
durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder
Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche
Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die
sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen
nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt
auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische
Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige
von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen
aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen,
Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen,
die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen
werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen
gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der
Versorgungsämter, die für die
Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
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- Pflegegeld
Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld
an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen
Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson
gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung
ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt
regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist
abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen
unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse
zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige
Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet
und in eine Pflegestufe eingruppiert.
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- Pflegeberatungsstellen
Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen,
älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren
Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot
an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten.
Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune
unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige
und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten.
Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie
man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen
ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung
finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel
bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen
Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link
zu Adressen).
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- Rehabilitationsträger
Für die Leistungen zur Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig:
die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern,
die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger,
die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge,
die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger
ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig.
Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je
nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger
sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend
über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren
und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft,
Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im
Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die
Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen
gesetzlich verankert.
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- Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen
wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn
der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit
eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises
darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk-
und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen
im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in
Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche
Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild
beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden
Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den
behinderten Menschen.
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- Servicestellen
Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger
verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine
gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll
vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit
zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte
oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen
können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle
wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen
und Leistungen der Rehabilitationsträger
und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen.
Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die
zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der
nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt-
oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
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- SGB IX
Am 01.07.2001 ist
das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt
stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen,
die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält
die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.
Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX
integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation
betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen
und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe
am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen
sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
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- Sozialhilfe
Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland
verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit
dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können.
Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung
wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die
Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich
in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht
mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage
für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz
(BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:
- Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung
nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe
als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter
in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger
der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
- Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird
die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den
Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe
aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten
leben oder die in Werkstätten für behinderte
Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen,
zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen
ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher
Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht,
die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
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- Sozialstation
Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und
sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und
Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter
anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und
Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische
Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre
mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen
die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn
es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt,
übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen
auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe
oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
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- Stationäres
Wohnen
Behinderte Menschen, die nicht selbstständig
oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können,
finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären
Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe
und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher
oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine
Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse
der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große
Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen
mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen
und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und
haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen
Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten
unterstützen.
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- Verfahren zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den
schulischen Förderort (VO-SF)
Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung
festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und
seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann,
beginnt ein Verfahren
zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und
Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern,
die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule
beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen
und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf
des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen.
Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern,
welche Schule das Kind besuchen wird.
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- Versorgungsamt
Die Versorgungsämter sind Behörden des
Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad
(GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis
bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche
sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher
Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher
Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt
unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.
Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
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- Werkstatt für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen sind
Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen
oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet
sich an Personen, die wegen der Art oder
Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen,
sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen
Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte
Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit
der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich
sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur
Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende
Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen
zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in
ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
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Adressen der örtlichen Fürsorgestellen,
kommunalen Ämter und Einrichtungen
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Städte
Kreise
Stadt Arnsberg
Stadt Bielefeld
Stadt Bocholt
Stadt Bochum
Stadt Bottrop
Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Detmold
Stadt Dorsten
Stadt Dortmund
Stadt Gladbeck
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gütersloh
Stadt Hagen
Stadt Hamm
Stadt Herford
Stadt Herne
Stadt Herten
Stadt Iserlohn
Stadt Lippstadt
Stadt Lüdenscheid
Stadt Lünen
Stadt Marl
Stadt Minden
Stadt Münster
Stadt Paderborn
Stadt Recklinghausen
Stadt Rheine
Stadt Siegen
Stadt Unna
Stadt Witten
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- Stadt Arnsberg
Rathausplatz 1
59759 Arnsberg
Tel.: 02932 201-0
www.arnsberg.de
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- Stadt Bielefeld
Niederwall 23
(Neues Rathaus)
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-1
www.bielefeld.de
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- Stadt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Tel.: 02871 953-0
www.bocholt.de
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- Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 2–6
44777 Bochum
Tel.: 0234 910-0
www.bochum.de
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- Stadt Bottrop
Böckenhoffstr. 44–46
46236 Bottrop
Tel.: 02041 70-30
www.bottrop.de
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- Stadt Detmold
Grabenstr. 1
33756 Detmold
Tel.: 05231 977-0
www.detmold.de
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- Stadt Dorsten
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Tel.: 02362 66-0
www.dorsten.de
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- Stadt Dortmund
Luisenstraße 11–13
44137 Dortmund
Tel.: 0231 50-0
www.dortmund.de
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- Stadt Hagen
Körnerstr. 34
58095 Hagen
Tel.: 02331 207-0
www.hagen.de
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- Stadt Hamm
Eichstedtstr. 1
59075 Hamm
Tel.: 02381 170
www.hamm.de
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- Stadt Herford
Rathausplatz 1
32052 Herford
Tel.: 05221 189-0
www.herford.de
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- Stadt Herne
Hauptstr. 241
44649 Herne
Tel.: 02323 16-0
www.herne.de
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- Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Tel.: 02366 303-1
www.herten.de
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- Stadt Iserlohn
Rathaus
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 217-0
www.iserlohn.de
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- Stadt Lünen
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tel.: 02306 104-0
www.luenen.de
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- Stadt Marl
Creiler Platz
45768 Marl
Tel.: 02365 99-0
www.marl.de
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- Stadt Minden
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Tel.: 0571 89-0
www.minden.de
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- Stadt Münster
Ludgeriplatz 4–6
48151 Münster
Tel.: 0251 492-0
www.muenster.de
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- Stadt Paderborn
Am Abdinghoff 11
33098 Paderborn
Tel.: 05251 88-0
www.paderborn.de
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- Stadt Recklinghausen
Stadthaus A
Rathausplatz 3
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 500
www.recklinghausen.de
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- Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Tel.: 05971 939-0
www.rheine.de
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- Stadt Siegen
Rathaus Weidenau
57076 Siegen
Tel.: 0271 404-0
www.siegen.de
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- Stadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
Tel.: 02303 103-0
www.unna.de
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- Stadt Witten
Marktstr. 1
58452 Witten
Tel.: 02302 581-0
www.witten.de
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Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Ennepe-Ruhr-Kreis
Kreis Gütersloh
Kreis Herford
Hochsauerlandkreis
Kreis Höxter
Kreis Lippe
Märkischer Kreis
Kreis Minden-Lübbeke
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Warendorf
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- Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
Tel.: 02336 930
www.en-kreis.de
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- Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.: 05231 62-0
www.lippe.de
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