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Die ersten Jahre

Der Bruder ist der beste Therapeut


Mattis, 2 Jahre, ist ein fröhliches Kind. Er lacht und freut sich über jeden Besuch. Doch immer wieder muss seine Mutter an die Zeit denken, als sein Leben wochenlang an Schläuchen und einem Beatmungsgerät hing.

Mattis kam zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Sein Leben und das der Mutter waren in Gefahr, weil Eva Fragemann an einer Schwangerschaftsvergiftung litt und die Plazenta sich abzulösen drohte. Die Ärzte entschieden sich für einen Notkaiserschnitt: Ganze 1100 Gramm wog Mattis, als er in der 31. Schwangerschaftswochegeboren wurde.

Dann kam es für die Eltern Schlag auf Schlag. Auf der Kinderintensivstation erhielt Winfried Fragemann fast täglich eine neue niederschmetternde Diagnose. Bei einer Ultraschalluntersuchung entdeckten die Ärzte Gehirnblutungen. Der Stationsarzt stellte nüchtern fest: "Das Gehirn Ihres Sohnes zerfällt." Für die Eltern brach eine Welt zusammen.

"Das war der Moment, an dem sich unser Leben änderte", erinnert sich der Vater. "Plötzlich war uns klar, dass wir ein behindertes Kind haben werden." Doch was das bedeutete, wussten die Eltern nicht. Fragen über Fragen drängten sich auf, die Ärzte reagierten jedoch zurückhaltend. Eines Tages sagte der Chefarzt. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Ihr Kind jemals laufen wird. Aber alles ist möglich. Mattis sei ein Kämpfer, sonst hätte er nach seiner Geburt nicht überlebt.

In der Selbsthilfegruppe "Hand in Hand" im Kreis Borken fanden die Eltern Unterstützung und Zuspruch. "Mattis ist dort das jüngste Kind, und wir profitieren von den Erfahrungen der anderen Eltern."

Heute ist Mattis zwei Jahre alt und beginnt gerade zu robben. Die Eltern sehen jetzt klarer: Ihr jüngster Sohn hat einen Hydrocephalus (Wasserkopf), ist Tetraspastiker und Epileptiker. Um das überflüssige Hirnwasser abzuleiten, wurde Mattis im Alter von sechs Wochen ein so genannter Shunt, ein Niederdruckventil mit Schlauch zum Bauchraum, eingepflanzt. Bis vor kurzem machten dem kleinen Jungen außerdem die ständigen Erkältungskrankheiten zu schaffen. Die Eltern entschlossen sich zu einer weiteren Operation – der dritten im kurzen Leben von Mattis – und ließen die Mandeln und Polypen entfernen.

"Seit der Operation ist er nicht wiederzuerkennen", freut sich Eva Fragemann. Mattis beißt ins Butterbrot, seine Atmung ist ruhig, und auch das Sprechen klappt jetzt besser. Wenn sein Bruder Jannick ihm einen Keks gibt, grinst er und steckt ihn sich sofort in den Mund. Vorher hat er ihn nur zerkrümelt, weil er wegen der vergrößerten Mandeln kaum schlucken konnte.

Mattis gute Entwicklung ist kein Zufall. Davon sind alle überzeugt, die den Jungen betreuen. Als er ein halbes Jahr alt war, begann für ihn die Krankengymnastik, ein hartes Training, das dem Kleinen viel abverlangte. "Wenn wir nicht jeden Morgen und jeden Abend geturnt hätten, dann könnte er heute nicht robben", meint die Mutter. In der Frühförderung lernte Mattis, sich auf einem großen Ball zu bewegen und in der Hängematte zu schaukeln. Er ertastete bunte Tücher und sah, was seine Hände alles ausrichten konnten.

Heute bedient sich Mattis am liebsten in dem Fuhrpark seines großen Bruders. Er untersucht Trecker, Bagger und Kipplaster, fährt sie durch das Wohnzimmer und lässt den Motor in den unterschiedlichsten Tönen aufheulen. Überhaupt ist sein Bruder der beste Therapeut, finden die Eltern. Jannick macht vor, was Mattis auch einmal können möchte. Vieles gelingt ihm nicht. Dann kommt die Wut, zum Beispiel vor der Treppe, die zu den Kinderzimmern führt. Noch ist sie ein Hindernis, das Mattis nicht überwinden kann. „Im Moment muss er lernen, mit seiner Behinderung umzugehen. Das ist schwer für ihn.“

Seit neuestem gehen die Eltern einmal in der Woche mit Mattis zum Reiten. Seine Cousinen und Cousins leben ganz in der Nähe auf einem Bauernhof. Wenn Mattis auf dem Pferd liegt und seine Cousine ihn langsam über den Reitplatz führt, entspannen sich nach kurzer Zeit seine Gesichtszüge. Dass er bei dem sanften Schaukeln sein Gleichgewicht trainiert, weiß er nicht. Nur, dass es schön ist.

Anschließend schauen Vater und Sohn in den Kuhstall, streicheln die Katzen und spielen Treckerfahren. Dann geht ein aufregender Tag zu Ende.

Jetzt, nach zwei Jahren, glauben sogar die Ärzte an Mattis. Seine Eltern haben es immer getan.

 

Stimmen

  • „Frühförderung bei Mattis bedeutet, seine Wahrnehmung und Bewegung zu schulen und ihn in seiner Entwicklung zu fördern und zu begleiten. Unser Ziel ist, dass er in seinem ,So-Sein’ Unterstützung und Anerkennung findet.“
Sozialpädagogin Sandra Paskert von
der Frühförder- und Beratungsstelle
Haus Hall in Gescher

  • „Auch wenn wir unser Kind über alles lieben: Immer wieder fährt einem der Gedanke durch den Kopf: Warum wir?“
Eva Fragemann ist die Mutter von
Mattis, einem zweijährigen behinderten
Kind

  • „So viele werdende Mütter fragen mich: ,Woher weiß ich, dass mein Kind gesund zur Welt kommt?’ – Ich antworte dann immer: Woher wissen Sie, dass Ihr Kind gesund bleibt? Ihm kann doch jeden Tag etwas passieren.“
Hebamme Barbara Krug
aus Münster

  • „Es tut gut, Ansprechpartner zu haben, die unsere Sorgen und Ängste verstehen. Aber die Behinderung unserer Kinder steht nicht immer im Mittelpunkt. Es wird auch viel gelacht und unternommen.“
Dagmar Such ist Vorsitzende der
Elterngruppe „Hand in Hand Borken“,
in der sich Eltern behinderter Kinder
zusammengeschlossen haben

 
 

Fragen und Antworten - Gut zu wissen

 
 
  • „Woher weiß ich, dass mein Kind sich normal entwickelt?“

    Jedes Kind hat einen Anspruch auf „Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die seine körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden“. Diese Untersuchungen führt die Kinderärztin oder der Kinderarzt in regelmäßigen Abständen durch. Ein gutes Ergebnis ist wohl die beste Kontrolle für eine normale Entwicklung des Kindes. Eltern, die beunruhigt sind, sollten sich nicht scheuen, den Kinderarzt wiederholt zu befragen.
 
 
  • „Der Arzt hat bei meinem Kind eine Behinderung festgestellt. Was kann ich nach der Diagnose tun?“

    Die erste Kontaktperson sollte die Kinderärztin oder der Kinderarzt sein. In den meisten Fällen kennen sie die Entwicklung des Kindes genau. Empfehlenswert ist es, unabhängig von einer Untersuchung einen Termin zu vereinbaren und ein längeres Gespräch zu führen, in dem die Ärztin oder der Arzt alle Befunde verständlich erläutern und auf mögliche Therapien eingehen sollte. Vielen Eltern hilft es, sich vorher Fragen zu notieren und sich auch beim Arztgespräch Notizen zu machen. Den meisten betroffenen Eltern ist es eine große Hilfe, sich zudem an eine Selbsthilfegruppe zu wenden.
 
 
  • „Mein Kind ist in seiner Entwicklung verzögert. Jetzt hat mir die Ärztin empfohlen, eine Frühförderstelle aufzusuchen. Was erwartet mich dort?“

    Die Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder in ihrer körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Unterstützung brauchen. Frühförderstellen werden von unterschiedlichen Trägern angeboten und zeichnen sich dadurch aus, dass sie fachübergreifend arbeiten: Medizinerinnen, Psychologen, (Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter wirken Hand in Hand. Bei der Frühförderung, ambulant in der Einrichtung oder zu Hause, werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit spielerisch gefördert. Darüber hinaus werden die Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes, soziale und finanzielle Hilfen, Kindergarten- und Schulwahl beraten. Der Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL) bietet in einigen der Westfälischen Schulen Frühförderung für seh- und hörgeschädigte Kleinkinder an. Diese Frühförderung findet bei Kindern im Alter bis zu drei Jahren zu Hause, danach im Schulkindergarten oder auch im Kindergarten vor Ort statt. Für die Eltern entstehen dabei keine Kosten. Die Frühförderung für Kinder, die nicht hör- oder sehgeschädigt sind, finanziert der LWL im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ein Antrag auf Kostenübernahme wird beim örtlichen Sozialamt gestellt (Link zu den Adressen).
 
 
  • „Es gibt so viele unterschiedliche Therapien. Wie finde ich heraus, welche die Beste für mein Kind ist?“

    Betroffenen Eltern wird es nicht leicht fallen, auf eigene Faust die richtige Therapie für ihr Kind zu finden. Auch in diesem Punkt sollten sie sich zur Beratung an die Frühförderstellen wenden. Generell lässt sich sagen, dass viele Eltern von Kindern mit motorischen Störungen gute Erfahrungen mit Krankengymnastik gemacht haben. Wenn das Kind unter Aufmerksamkeitsstörungen leidet, ist oftmals eine Ergotherapie angebracht. Eine logopädische Behandlung zur Verbesserung der Sprachfähigkeit ist für Kinder ab vier Jahren geeignet. Alle Therapien zahlen die Krankenkassen, wenn die Ärztin oder der Arzt sie verordnet.
 
 
  • „Ich habe gehört, dass auch Kleinkinder schon einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Wofür wird er benötigt, und wo bekomme ich ihn?“

    Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Der Ausweis enthält den Grad der Behinderung (GdB) und ist die Voraussetzung für viele Vergünstigungen, zum Beispiel Ermäßigungen für Bahn- und Flugreisen, Parkausweise und Pkw- Steuerbefreiungen für die Eltern.
 
 
  • „Mit welchen finanziellen Unterstützungen kann ich außerdem rechnen?“

    Eltern von Kindern mit Behinderung erhalten beim Finanzamt steuerliche Vergünstigungen in Form von pauschalen Abzugsbeträgen, wobei sich die Höhe nach dem Grad und der Art der Behinderung richtet. Außerdem können außergewöhnliche Belastungen wie Fahrtkosten, Pflegepauschbeträge und die Kosten für Haushaltshilfen bei Krankheit geltend gemacht werden. Pflegegeld erhalten Eltern, wenn der Pflegeaufwand für das behinderte Kind erheblich höher ist als der normale Hilfebedarf eines Kindes. Das Pflegegeld wird über die Pflegekasse bei den Krankenkassen beantragt. Über die Pflegekasse können auch Pflegehilfsmittel wie Therapiestühle oder pflegegerechte Umbaumaßnahmen beantragt werden. Blinden und gehörlosen Kindern zahlt der LWL eine pauschale monatliche Leistung.
 
 
  • „Manchmal wachsen mir die Probleme über den Kopf. Wo finde ich Gleichgesinnte, mit denen ich mich austauschen kann?“

    Wenn bei dem eigenen Kind eine Behinderung festgestellt wird, geraten die Eltern oftmals in eine Lebenskrise. Der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe kann in dieser Situation eine große Hilfe sein. Dort treffen die Eltern Gleichgesinnte, die vielleicht schon einen Schritt weiter sind und wertvolle Tipps geben können. Wie leben andere Familien mit der Behinderung? Welche Erfahrungen haben sie mit Ärzten und Therapien gemacht? Wie organisieren sie ihren Alltag? Das sind Fragen, die im Kreise Betroffener offen diskutiert werden können. Heute gibt es ein großes Netz an Selbsthilfegruppen. Einige konzentrieren sich auf bestimmte Krankheitsbilder, andere auf die Situation der Familie.
 
 

Literatur und Kontakte

 
 

  • Frühförderung

 
 
    • Literaturhinweise

      Frühförderung. Einrichtungen und
      Stellen der Frühförderung in der Bundesrepublik
      Deutschland. 2002.
      Bestellung:
      Bundesministerium für Gesundheit
      und Soziale Sicherung
      Bestell-Nr. A 751
      Tel.: 02225 926-0
      E-Mail: info@bmgs.bund.de


      Frühförderung entwicklungsauffälliger
      Kinder in Deutschland.
      Armin Sohns. 2000. (34 Euro)

      Bestellung:
      Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen
      mit geistiger Behinderung e. V.
      Bestell-Nr. LFK 014
      Tel.: 06421 491-116
      E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Landesjugendamt und
      Westfälische Schulen
      Doris Löpmeier
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3647
      E-Mail: d.loepmeier@lwl.org
      Informationen zur Frühförderung an den
      LWL-Schulen
 
 

  • Selbsthilfe

 
 
    • Links

      www.nakos.de
      Nationale Kontakt- und Informationsstelle
      zur Anregung und Unterstützung von
      Selbsthilfegruppen (NAKOS)

      www.handinhandborken.de
      Selbsthilfegruppe für Eltern von
      behinderten Kindern im Kreis Borken
 
 
    • Literaturhinweise

      „Wer hilft weiter?“
      Eltern-Selbsthilfegruppen.
      Ein bundesweiter Wegweiser. 2003.
      (ca. 23 Euro)
      Bestellung:
      Kindernetzwerk e. V.
      Hanauer Str. 15
      63739 Aschaffenburg
      Tel.: 06021 12030
      E-Mail: info@kindernetzwerk.de
 
 

  • Allgemeine Informationen

 
   
 
    • Literaturhinweise

      Entwicklungsbeeinträchtigt? Behindert?
      Erste Informationen für Mütter und Väter.
      2001.
      Bestellung:
      Landesverband alleinerziehender Mütter
      und Väter Nordrhein-Westfalen e. V.
      Tel.: 0201 82774-70
      E-Mail: info@vamv-nrw.de


      Behinderung und Ausweis.
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe
      (LWL). 2001.
      Bestellung:
      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Integrationsamt
      48133 Münster
      Broschüren-Hotline
      Tel.: 0251 591-6555
      E-Mail: integrationsamt@lwl.org
 
 
    • Telefonische Auskunft

      Kindernetzwerk e. V.
      Hanauer Str. 15
      63739 Aschaffenburg
      Tel.: 06021 12030
      E-Mail: info@kindernetzwerk.de
      Anlauf- und Kontaktstelle für Eltern
      kranker und behinderter Kinder


      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      Ulrich Mühlenbäumer
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-4734
      E-Mail: u.muehlenbaeumer@lwl.org
      Informationen über Leistungen für blinde,
      hochgradig sehbehinderte und gehörlose
      Menschen


      Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
      Abteilung Soziales,
      Pflege und Rehabilitation
      Edith Dechau
      48133 Münster
      Tel.: 0251 591-3696
      E-Mail: e.dechau@lwl.org
      Informationen zur Eingliederungshilfe
 

Wörterverzeichnis

 
  • Ambulant betreutes Wohnen

    Behinderte Menschen, die nur teilweise auf Hilfe oder Pflege angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen mehrmals in der Woche und hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das ambulant betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren können.
 
  • Ausgleichsabgabe

    Jedes Unternehmen und jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten muss nach dem Schwerbehindertenrecht wenigstens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird diese Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe, das heißt einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag, zahlen. Die Abgabe wird an das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gezahlt, das die Gelder für finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen sowie für die Finanzierung der Integrationsfachdienste einsetzt. Das LWL-Integrationsamt hat im Jahr 2002 rund 61,4 Millionen Euro Ausgleichsabgabe eingenommen und damit unter anderem die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Einrichtungen wie Werkstätten für behinderte Menschen gefördert.
 
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist Aufgabe des LWL-Integrationsamtes. Sie soll bewirken, dass schwerbehinderte Menschen

    • in ihrer sozialen Stellung nicht absinken,
    • auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können,
    • durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten.
    Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.
 
  • Berufsbildungswerk

    In Berufsbildungswerken erhalten behinderte Jugendliche, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgebildet werden können, eine qualifizierte berufliche Erstausbildung. Die praktische Ausbildung findet in Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros statt, die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Während der Ausbildung unterstützen Ärztinnen, Psychologen, Sonderpädagoginnen und andere Fachkräfte die jungen Menschen bei der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Die bundesweit rund 50 Berufsbildungswerke bilden in über 190 Berufen aus – darunter industrielle, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe.
 
  • Berufsförderungswerk

    Berufsförderungswerke sind Bildungseinrichtungen für behinderte Erwachsene, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht mehr ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Durch die Umschulung in den bundesweit 28 Berufsförderungswerken erhalten sie die Chance, wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Das Ausbildungsangebot umfasst kaufmännisch- verwaltende und gewerblich-technische Berufe sowie Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens.
 
  • Eingliederungshilfe

    Nach dem Bundessozialhilfegesetz soll die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine drohende Behinderung verhüten bzw. eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern. Sie soll dazu beitragen, den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern und ihm die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen. Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören neben sozialen Eingliederungsmaßnahmen auch medizinische und berufsfördernde Leistungen. Die Eingliederungshilfe ist eine der zentralen Aufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL). Er trägt die Kosten für viele unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel für die heilpädagogische Betreuung in Kindergärten, die Unterbringung in stationären und teilstationären Einrichtungen, die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen oder Hilfen zur Schul- und Berufsausbildung. Für weitere ambulante Eingliederungshilfen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig (Link zu Adressen).
 
  • Ergotherapie

    Die Ergotherapie (griech.: ergon = etwas tun, tätig sein) wird umgangssprachlich als Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie bezeichnet. Bei dieser Therapie werden handwerkliche und kreative Beschäftigungen sowie therapeutische Hilfsmittel eingesetzt, um durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verloren gegangene körperliche oder seelische Fähigkeiten wieder aufzubauen. Es werden Fertigkeiten wie Ausdauer, Konzentration, Zeiteinteilung und Motorik geschult. Die Ergotherapie wird vom Arzt verordnet und gilt als Heilmittel.
 
  • Fürsorgestellen

    Bei allen Fragen, die das Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen betreffen, sind die Fürsorgestellen bei den Kreisen und Städten zuständig (Link zu den Adressen). Sie sind Ansprechpartner für die Betriebe und für die schwerbehinderten Menschen vor Ort. In Zusammenarbeit mit dem LWL-Integrationsamt sichern die örtlichen Fürsorgestellen in Westfalen-Lippe die Arbeitsplätze von mehr als 103.000 schwerbehinderten Menschen in ca. 26.600 Betrieben bzw. Dienststellen durch Beratung und finanzielle Hilfen.
 
  • Frühförderung

    Die Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit Kindern von 0 bis etwa 6 Jahren, die in ihrer Entwicklung auffällig, von einer Behinderung bedroht oder behindert sind. Bei der Frühförderung werden Wahrnehmung, Sprache, Bewegung, Sozialverhalten und Selbstständigkeit des Kindes spielerisch gefördert. In den von unterschiedlichen Trägern angebotenen Frühförderstellen arbeiten Medizinerinnen, Psychologen, (Heil-) Pädagoginnen und Sozialarbeiter Hand in Hand. Auch betroffene Eltern finden in Frühförderstellen Unterstützung: sie werden beraten, erhalten Anregungen zur Förderung und Erziehung ihres Kindes und können Kontakt zu anderen betroffenen Eltern knüpfen.
 
  • Integrationsfachdienst

    Viele schwerbehinderte Menschen finden ohne besondere Hilfe keine angemessene Beschäftigung. Deshalb ist ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten entstanden. Hier arbeiten unabhängige Fachleute mit den Arbeitsämtern und den übrigen Rehabilitationsträgern sowie mit dem LWL-Integrationsamt zusammen, um für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung zu ermöglichen. Das Aufgabengebiet umfasst zwei Schwerpunkte: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Arbeitsvermittlung.
 
  • Kriegsopferfürsorge

    Viele ältere Menschen haben als Soldaten oder durch Kriegsgefangenschaft, Flucht, Vertreibung, Fliegerangriff oder Besatzung in einem der beiden Weltkriege gesundheitliche oder wirtschaftliche Schäden erlitten. Zur Entschädigung für die Opfer, die sie im Krieg der Allgemeinheit erbracht haben, erhalten sie Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Kriegsopferfürsorge unterstützt auch Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische Häftlinge, Opfer von Gewalttaten wie sexuellem Missbrauch und Angehörige von Kriegsgefangenen. Die Leistungen können unter anderem bestehen aus Ausgleichsrenten, Badekuren, Bestattungsgeldern, Blindenhilfen, Eingliederungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Pflege oder Hilfen, die die Ausübung eines Berufs ermöglichen. Die Leistungen werden von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe (LWL) oder von den örtlichen Fürsorgestellen gezahlt. Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen der Versorgungsämter, die für die Rentenzahlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zuständig sind.
 
  • Pflegegeld

    Die soziale Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld an Menschen, die in einer häuslichen Umgebung, in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt der Pflegeperson gepflegt werden. Wer die Pflege erbringt, spielt keine Rolle. Voraussetzung ist, dass die Pflege mit dem Pflegegeld sichergestellt wird. Es gibt regelmäßige Kontrollen. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, die in drei Stufen unterteilt ist. Das Pflegegeld ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Nach der Antragstellung wird die pflegebedürftige Person durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet und in eine Pflegestufe eingruppiert.
 
  • Pflegeberatungsstellen

    Pflegeberatungsstellen schaffen pflegebedürftigen, älteren, behinderten oder chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen einen Überblick über das wachsende Angebot an Leistungen. Nach dem Landespflegegesetz sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten. Das Konzept und die Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune unterschiedlich. Alle Pflegeberatungsstellen müssen eine unabhängige und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten. Die Pflegeberatungsstellen informieren zum Beispiel darüber, wie man Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen kann, wie man einen ambulanten Pflegedienst findet oder wie pflegende Angehörige Entlastung finden. Eine Adressliste von Pflegeberatungsstellen gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen Stadtverwaltungen helfen ebenfalls weiter (Link zu Adressen).
 
  • Rehabilitationsträger

    Für die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind verschiedene Träger zuständig: die Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit mit ihren Arbeitsämtern, die Unfallversicherungsträger, die Rentenversicherungsträger, die Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Jeder dieser Rehabilitationsträger ist für einen speziellen Bereich der Rehabilitation zuständig. Oft zahlen unterschiedliche Träger die gleichen Leistungen, je nachdem, auf welche Weise eine Behinderung eingetreten ist. Die Rehabilitationsträger sind darüber hinaus verpflichtet, behinderte Menschen umfassend über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und sie zu beraten. Für eine übergreifende, ortsnahe Auskunft, Beratung und begleitende Unterstützung behinderter Menschen im Antrags- und Leistungsverfahren ist im SGB IX die Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen gesetzlich verankert.
 
  • Schwerbehindertenausweis

    Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Besitzer eines solchen Ausweises darf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, Freifahrten oder Ermäßigungen im Personennahverkehr, Telefongebührenermäßigung in Anspruch nehmen. Zu dem Antragsformular sollten aktuelle ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand sowie ein Passbild beigefügt werden. Reichen die Unterlagen zu einer abschließenden Beurteilung nicht aus, untersuchen zusätzliche Fachärzte den behinderten Menschen.
 
  • Servicestellen

    Nach dem SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis eine gemeinsame Servicestelle einzurichten. Durch die Servicestellen soll vermieden werden, dass Menschen mit Behinderungen bei unklarer Zuständigkeit zwischen den Leistungsträgern hin und her verwiesen werden. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Vertrauenspersonen können sich mit ihrem Antrag oder ihren Fragen an jede Servicestelle wenden. Die Servicestellen informieren unter anderem über die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger und klären den persönlichen Bedarf an Rehabilitationsleistungen. Sie helfen bei der Antragsstellung und leiten die Anträge an die zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Adresse der nächstgelegenen Servicestelle weiß zum Beispiel die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Link zu den Adressen).
 
  • SGB IX

    Am 01.07.2001 ist das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (kurz: SGB IX) in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen der rechtliche Anspruch behinderter Menschen auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung von Hindernissen, die der Chancengleichheit entgegenstehen. Teil 1 des Gesetzbuchs enthält die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Das bisherige Schwerbehindertengesetz wurde als Teil 2 in das SGB IX integriert. In diesem Zusammenhang sind Gesetze, deren Inhalt die Rehabilitation betreffen, angepasst worden. Das neue SGB IX enthält alle bisherigen und neuen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
 
  • Sozialhilfe

    Die Sozialhilfe soll Armut und Ausgrenzung in Deutschland verhindern. Wer Sozialhilfe bekommt, soll mit dieser Hilfe ein menschenwürdiges Leben führen können. Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung wie die Renten- oder Pflegeversicherung nicht mehr halten, wird die Sozialhilfe gezahlt. Sozialhilfe kann jeder Mensch erhalten, der sich in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und nicht mit eigenen Mitteln bewältigen kann. Die gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Die Sozialhilfe richtet sich im Wesentlichen an zwei Personengruppen:

    • Menschen, die ihren Bedarf für Wohnen, Ernährung und Kleidung nicht ausreichend selbst finanzieren können, erhalten die Sozialhilfe als „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Ansprechpartner sind die Sozialämter in den Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der Sozialhilfe (Link zu Adressen).
    • Menschen, die krank, pflegebedürftig oder behindert sind, wird die Sozialhilfe als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt. Den Großteil dieser Hilfe macht die Eingliederungshilfe aus, die vor allem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben oder die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erhalten. Hinzu kommen Hilfen in Einrichtungen, zum Beispiel für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und weitere Hilfen im Bereich der Altenpflege. Für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig. Überörtliche Träger sind, je nach Landesrecht, die Länder oder höhere Kommunalverbände wie der LWL.
 
  • Sozialstation

    Sozialstationen bieten ambulante pflegerische und sonstige Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen und Familien in Notsituationen an. Zu den Dienstleistungen zählen unter anderem Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung und Mobilität oder im Haushalt. Außerdem wird die medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung durchgeführt. Durch ihre mobilen Dienste bieten Sozialstationen pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden zu leben. Wenn es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus tragen auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge die Kosten.
 
  • Stationäres Wohnen

    Behinderte Menschen, die nicht selbstständig oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung leben können, finden ihr Zuhause in einem Wohnheim. Bei diesem so genannten stationären Wohnen gibt es unterschiedliche Angebote: das Wohnheim, die Außenwohngruppe und das Pflegeheim. Während in solchen Wohneinrichtungen früher oft 500 und mehr Bewohnerinnen und Bewohner lebten, sind heute kleine Wohnformen das Ziel, die stärker die individuellen Bedürfnisse der Einzelnen berücksichtigen. So gehen heute auch große Einrichtungen immer mehr dazu über, auf ihrem Gelände Wohngruppen mit nicht mehr als acht Plätzen einzurichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben dort in kleinen Wohngruppen zusammen und haben feste Bezugspersonen, die den einzelnen Menschen nach seinen individuellen Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten unterstützen.
 
  • Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF)

    Wird in der allgemeinen Schule oder vor der Einschulung festgestellt, dass ein Kind seiner persönlichen Entwicklung und seinem Leistungsvermögen entsprechend nicht in der Regelschule gefördert werden kann, beginnt ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestimmung des Förderortes. Den Antrag können die Eltern, die zuständige Grundschule oder die Frage kommende Sonderschule beim Schulamt stellen. Das Verfahren besteht aus einem medizinischen und einem sonderpädagogischen Gutachten. Ziel ist es, den Förderbedarf des Kindes festzustellen und den optimalen Förderort zu bestimmen. Das zuständige Schulamt entscheidet in Abstimmung mit den Eltern, welche Schule das Kind besuchen wird.
 
  • Versorgungsamt

    Die Versorgungsämter sind Behörden des Landes. Sie stellen fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt das Versorgungsamt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel Hilfen zur Benutzung des eigenen PKWs oder öffentlicher Verkehrsmittel, begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder Hilfen steuerlicher Art. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts zahlt das Versorgungsamt unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Adressen der Versorgungsämter können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden (Link zu den Adressen).
 
  • Werkstatt für behinderte Menschen

    Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen ins Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung keine oder noch keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Sie werden von pädagogischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Fachkräften begleitet und unterstützt. Auch schwerstbehinderte Menschen können dadurch am Berufsleben teilnehmen. Um die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhalten, stehen ein Berufsbildungsbereich sowie ein breites Spektrum an Arbeiten und Produktionsbereichen zur Verfügung. Viele Angehörige wären ohne das tagesfüllende Programm der Werkstätten nicht in der Lage, ihre behinderten Familienangehörigen zu betreuen. So trägt die Werkstatt oft dazu bei, Aufnahmen in ein Wohnheim zu vermeiden bzw. hinauszuzögern.
 


Adressen der örtlichen Fürsorgestellen, kommunalen Ämter und Einrichtungen

 

  • Städte
  • Kreise

  • Stadt Arnsberg
    Stadt Bielefeld
    Stadt Bocholt
    Stadt Bochum
    Stadt Bottrop
    Stadt Castrop-Rauxel
    Stadt Detmold
    Stadt Dorsten
    Stadt Dortmund
    Stadt Gladbeck
    Stadt Gelsenkirchen
    Stadt Gütersloh
    Stadt Hagen
    Stadt Hamm
    Stadt Herford
    Stadt Herne
    Stadt Herten
    Stadt Iserlohn
    Stadt Lippstadt
    Stadt Lüdenscheid
    Stadt Lünen
    Stadt Marl
    Stadt Minden
    Stadt Münster
    Stadt Paderborn
    Stadt Recklinghausen
    Stadt Rheine
    Stadt Siegen
    Stadt Unna
    Stadt Witten


     
    • Stadt Arnsberg

      Rathausplatz 1
      59759 Arnsberg
      Tel.: 02932 201-0
      www.arnsberg.de
     
    • Stadt Bielefeld

      Niederwall 23
      (Neues Rathaus)
      33602 Bielefeld
      Tel.: 0521 51-1
      www.bielefeld.de
     
    • Stadt Bocholt

      Berliner Platz 1
      46395 Bocholt
      Tel.: 02871 953-0
      www.bocholt.de
     
    • Stadt Bochum

      Willy-Brandt-Platz 2–6
      44777 Bochum
      Tel.: 0234 910-0
      www.bochum.de
     
    • Stadt Bottrop

      Böckenhoffstr. 44–46
      46236 Bottrop
      Tel.: 02041 70-30
      www.bottrop.de
     
     
    • Stadt Detmold

      Grabenstr. 1
      33756 Detmold
      Tel.: 05231 977-0
      www.detmold.de
     
    • Stadt Dorsten

      Halterner Str. 5
      46284 Dorsten
      Tel.: 02362 66-0
      www.dorsten.de
     
    • Stadt Dortmund

      Luisenstraße 11–13
      44137 Dortmund
      Tel.: 0231 50-0
      www.dortmund.de
     
    • Stadt Gladbeck

      Büroturm 1
      45964 Gladbeck
      Tel.: 02043 99-0
      www.gladbeck.de
     
     
    • Stadt Gütersloh

      Berliner Str. 70
      33330 Gütersloh
      Tel.: 05241 82-1
      www.guetersloh.de
     
    • Stadt Hagen

      Körnerstr. 34
      58095 Hagen
      Tel.: 02331 207-0
      www.hagen.de
     
    • Stadt Hamm

      Eichstedtstr. 1
      59075 Hamm
      Tel.: 02381 170
      www.hamm.de
     
    • Stadt Herford

      Rathausplatz 1
      32052 Herford
      Tel.: 05221 189-0
      www.herford.de
     
    • Stadt Herne

      Hauptstr. 241
      44649 Herne
      Tel.: 02323 16-0
      www.herne.de
     
    • Stadt Herten

      Kurt-Schumacher-Str. 2
      45699 Herten
      Tel.: 02366 303-1
      www.herten.de
     
    • Stadt Iserlohn

      Rathaus
      Werner-Jacobi-Platz 12
      58636 Iserlohn
      Tel.: 02371 217-0
      www.iserlohn.de
     
    • Stadt Lippstadt

      Geiststr. 47
      59555 Lippstadt
      Tel.: 02941 980-0
      www.lippstadt.de
     
     
    • Stadt Lünen

      Willy-Brandt-Platz 1
      44532 Lünen
      Tel.: 02306 104-0
      www.luenen.de
     
    • Stadt Marl

      Creiler Platz
      45768 Marl
      Tel.: 02365 99-0
      www.marl.de
     
    • Stadt Minden

      Kleiner Domhof 17
      32423 Minden
      Tel.: 0571 89-0
      www.minden.de
     
    • Stadt Münster

      Ludgeriplatz 4–6
      48151 Münster
      Tel.: 0251 492-0
      www.muenster.de
     
    • Stadt Paderborn

      Am Abdinghoff 11
      33098 Paderborn
      Tel.: 05251 88-0
      www.paderborn.de
     
    • Stadt Recklinghausen

      Stadthaus A
      Rathausplatz 3
      45657 Recklinghausen
      Tel.: 02361 500
      www.recklinghausen.de
     
    • Stadt Rheine

      Klosterstr. 14
      48431 Rheine
      Tel.: 05971 939-0
      www.rheine.de
     
    • Stadt Siegen

      Rathaus Weidenau
      57076 Siegen
      Tel.: 0271 404-0
      www.siegen.de
     
    • Stadt Unna

      Rathausplatz 1
      59423 Unna
      Tel.: 02303 103-0
      www.unna.de
     
    • Stadt Witten

      Marktstr. 1
      58452 Witten
      Tel.: 02302 581-0
      www.witten.de
     


    Kreis Borken
    Kreis Coesfeld
    Ennepe-Ruhr-Kreis
    Kreis Gütersloh
    Kreis Herford
    Hochsauerlandkreis
    Kreis Höxter
    Kreis Lippe
    Märkischer Kreis
    Kreis Minden-Lübbeke
    Kreis Olpe
    Kreis Paderborn
    Kreis Recklinghausen
    Kreis Siegen-Wittgenstein
    Kreis Soest
    Kreis Steinfurt
    Kreis Unna
    Kreis Warendorf


     
     
     
    • Ennepe-Ruhr-Kreis

      Hauptstr. 92
      58332 Schwelm
      Tel.: 02336 930
      www.en-kreis.de
     
     
     
     
     
    • Kreis Lippe

      Felix-Fechenbach-Str. 5
      32756 Detmold
      Tel.: 05231 62-0
      www.lippe.de
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
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