LWL-Versorgungsamt Westfalen
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Soziale Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG): Anhaltspunkte
Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es Begutachtungs-Richtlinien.
Diese Richtlinien heißen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AHP).
Die Anhaltspunkte ordnen bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Schädigung (GdS) zu.
Die Amputation einer Hand wird zum Beispiel mit einem Grad der Schädigung von 50 bewertet.
Die Anhaltspunkte werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
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LWL-Versorgungsamt-Hotline: Tel: 0251 591-8000
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
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