LWL-Versorgungsamt Westfalen

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Soziale Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG): Versorgungsmedizinische Grundsätze

Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es Begutachtungs-Richtlinien.

Diese Richtlinien heißen „Versorgungsmedizinische Grundsätze" nach der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008.

Die versorgungsmedizinischen Grundsätze ordnen bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Schädigung (GdS) zu.

Die Amputation einer Hand wird zum Beispiel mit einem Grad der Schädigung von 50 bewertet.