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LWL-Versorgungsamt Westfalen

Gesetze

Die Leistungen des LWL-Versorgungsamts Westfalen basieren auf folgenden Gesetzen:
  • Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten (OEG)
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)

Kontakt zum LWL-Versorgungsamt Westfalen

Hotline:
Tel: 0251 591-01
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org

Adresse:
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.    8 30 - 12 30
                14 00 - 15 30
Fr.              8 30 - 12 30

LWL-Versorgungsamt Westfalen

"Was wir machen, wer wir sind."

Das Faltblatt "Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL-Versorgungsamt Westfalen.

 

Weiter zur Info:

Inklusion

Hier finden Sie umfassende Erklärungen zum Thema Inklusion behinderter Menschen.

Broschüre anschauen und ausdrucken

LWL-Video

DER LWL STELLT SICH VOR

Hier können Sie sich ein Video über den LWL und seine Aufgaben ansehen.

Zum LWL-Video

Wer ist für Sie zuständig?

Haben Sie Fragen zum Schwerbehindertenrecht oder zum Elterngeld?

Hier finden Sie die zuständige Stelle für Ihren Wohnort:

Neue Aufgabenträger

Möglichst selbstständig leben

Unterstützung durch das LWL-Versorgungsamt

Das LWL-Video zeigt den Alltag von Michelle Stracke, die nicht mehr sehen kann, seitdem sie zwei Jahre alt ist. Ihr passierte etwas, was höchst selten vorkommt: Nach einer Standardimpfung gegen Hepatitis B erblindete sie. Die Erkrankung des Sehnervs wurde nach vielen Untersuchungen als Impfschaden anerkannt.

Film in weiteren Formaten

  • © Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), 48133 Münster
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