- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten (OEG)
- Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Kontakt zum LWL-Versorgungsamt Westfalen
Tel: 0251 591-01
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
Adresse:
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8 30 - 12 30
14 00 - 15 30
Fr. 8 30 - 12 30
LWL-Versorgungsamt Westfalen
"Was wir machen, wer wir sind."
Das Faltblatt "Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL-Versorgungsamt Westfalen.
Hier finden Sie umfassende Erklärungen zum Thema Inklusion behinderter Menschen.
LWL-Video
DER LWL STELLT SICH VOR
Hier können Sie sich ein Video über den LWL und seine Aufgaben ansehen.
Wer ist für Sie zuständig?
Haben Sie Fragen zum Schwerbehindertenrecht oder zum Elterngeld?
Hier finden Sie die zuständige Stelle für Ihren Wohnort:
Möglichst selbstständig leben
Unterstützung durch das LWL-Versorgungsamt
Das LWL-Video zeigt den Alltag von Michelle Stracke, die nicht mehr sehen kann, seitdem sie zwei Jahre alt ist. Ihr passierte etwas, was höchst selten vorkommt: Nach einer Standardimpfung gegen Hepatitis B erblindete sie. Die Erkrankung des Sehnervs wurde nach vielen Untersuchungen als Impfschaden anerkannt.
