LWL-Versorgungsamt Westfalen
Soldaten und Zivildienstleistende
Soldaten der Bundeswehr und Zivildienstleistende, die bei der Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erlitten haben, können staatliche Leistungen und damit Leistungen des LWL-Versorgungsamts Westfalen erhalten.
Die Versorgung der betroffenen Personen ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Die Leistungen für anerkannte Soldaten und Zivildienstleistende werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zuerkannt.
Auch Angehörige können evtl. Anspruch auf Leistungen haben.
Welche Leistungen Sie beim LWL-Versorgungsamt Westfalen beantragen können, finden Sie im Bereich "Leistungen".
Kontakt zum LWL-Versorgungsamt Westfalen
LWL-Versorgungsamt-Hotline: Tel: 0251 591-8000
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
LWL - Was wir machen, wer wir sind
Das Faltblatt "Der LWL - Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL.
LWL-Video
DER LWL STELLT SICH VOR
Hier können Sie sich ein Video über den LWL und seine Aufgaben ansehen.
Infos für die Beschäftigten
Informationen für die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des LWL-Versorgungsamts finden Sie hier.
