LWL-Versorgungsamt Westfalen
Kriegsopfer
Die Kriegsopferversorgung richtet nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
In erster Linie handelt es sich um Menschen, die durch Kriegsereignisse Gesundheitsschäden erlitten haben. Vor allem Soldaten des zweiten Weltkrieges sind davon betroffen. Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen.
Eine Versorgung nach dem BVG können sowohl Beschädigte, Schwerbeschädigte als auch deren Hinterbliebene beantragen. Dabei sind Hinterbliebene Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.
Welche Renten und Leistungen Kriegsopfer und deren Hinterbliebene beantragen können, finden Sie im Bereich "Leistungen".
Kontakt zum LWL-Versorgungsamt Westfalen
LWL-Versorgungsamt-Hotline: Tel: 0251 591-8000
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
LWL - Was wir machen, wer wir sind
Das Faltblatt "Der LWL - Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL.
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