LWL-Versorgungsamt Westfalen
Impfgeschädigte
Menschen, die durch vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Impfungen gesundheitlich geschädigt wurden, können Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten.
Auch Hinterbliebene solcher Geschädigter können Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz haben.
Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.
Menschen, denen für eine bestimmte Zeit die Erwerbstätigkeit untersagt wird, weil sie Krankheitserreger aufgenommen haben, übertragen oder ausscheiden können (z.B. Salmonellenausscheider), und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können eine finanzielle Entschädigung erhalten. In den ersten sechs Wochen ist diese Entschädigung so hoch, wie der Verdienst gewesen wäre. Ab der siebten Woche wird Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt.
Welche Leistungen Sie beim LWL-Versorgungsamt Westfalen beantragen können finden Sie im Bereich "Leistungen".
Kontakt zum LWL-Versorgungsamt Westfalen
LWL-Versorgungsamt-Hotline: Tel: 0251 591-8000
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
LWL - Was wir machen, wer wir sind
Das Faltblatt "Der LWL - Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL.
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