LWL-Versorgungsamt Westfalen
Häftlingshilfe, straf- und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
Deutsche und deren Hinterbliebene, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in den im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert waren und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, sind nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) anspruchsberechtigt.
Das Gleiche gilt nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) für Personen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen oder rechtsstaatswidriger Einweisung in eine psychiatrische Anstalt erlitten haben. Hinterbliebene werden auch hier in den Kreis der Versorgungsberechtigten mit einbezogen.
Nach dem Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) können Leistungen bewilligt werden, wenn infolge einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme der DDR-Organe Betroffene oder deren Hinterbliebene gesundheitliche und/oder wirtschaftliche Schäden erlitten haben. Soweit der Ausgleich gesundheitliche Schäden begehrt, richten sich die Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Welche Leistungen Sie beim LWL-Versorgungsamt Westfalen beantragen können, finden Sie im Bereich "Leistungen".
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LWL-Versorgungsamt-Hotline: Tel: 0251 591-8000
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
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