LWL-Versorgungsamt Westfalen
Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein
Das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen regelt, in welcher Weise die soziale Fürsorge des Landes die knappschaftliche Sozialversicherung ergänzt.
Zuständig für die Durchführung des Gesetzes für ganz Nordrhein-Westfalen ist ab dem 1.1.2008 das LWL-Integrationsamt Westfalen. Dort ist ab dem 1.1.2008 die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein angesiedelt.
Die Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein sitzt allerdings weiterhin mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gelsenkirchen.
Hier gelangen Sie zum Internetauftritt für den Bergmannsversorgungsschein beim LWL-Integrationsamts Westfalen.
Kontakt zum LWL-Versorgungsamt Westfalen
LWL-Versorgungsamt-Hotline: Tel: 0251 591-8000
E-Mail: versorgungsamt@lwl.org
LWL - Was wir machen, wer wir sind
Das Faltblatt "Der LWL - Was wir machen, wer wir sind" gibt einen Überblick über die Leistungen und Aufgaben des LWL.
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