Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zu Prävention in ihren Betrieben verpflichtet. Sie müssen versuchen, Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb zu lösen. Dadurch soll das Arbeitsverhältnis gesichert werden.
Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in einem Jahr länger als 6 Wochen ohne Unterbrechung oder wiederholt krank sind, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handeln. Sie bringen bei Bedarf die Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes zusammen, die helfen können, die Schwierigkeiten zu überwinden.
Das Eingliederungsmanagement ist dazu da,
Das Eingliederungsmanagement soll helfen, dass Menschen gesund bleiben und arbeiten können. Dabei sollen Strukturen und Möglichkeiten, die es im Betrieb bereits gibt, genutzt werden.
Die Pflicht zu handeln, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind, ist nur die Basisaufgabe des Eingliederungsmanagements. Das Eingliederungsmanagement sollte darüber hinaus gehen. Weitere Bereiche können zum Beispiel die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit sein.
Die Regelungen zum Eingliederungsmanagement werden für jeden einzelnen Betrieb festgelegt. Es gibt nur wenige feste Regeln, die für alle Betriebe gelten.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Betriebe und Dienststellen bei der Einführung von Betrieblichen Eingliederungsmanagment zu unterstützen.
Deshalb hat das LWL-Integrationsamt Westfalen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe mit dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland gemeinsame Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Diese Handlungsempfehlungen richten sich besonders an Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Broschüre können Sie hier herunterladen.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen bietet Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräten und Arbeitgebern einen Kurs zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagment an.
Es gibt bereits Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen(Externer Link) zur Förderung von betrieblichem Eingliederungsmanagement. Auf dieser Grundlage zahlt das Integrationsamt Prämien, wenn Betriebe ein Eingliederungsmanagement einführen.
Bisher wurden drei Betriebe prämiert: zwei aus der privaten Wirtschaft und einer aus dem öffentlichen Dienst.
Mehr Informationen zu den Preisträgern finden Sie in den nachstehenden Presseberichten:
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