Das betriebliche Integrationsteam (Artikel im ABC-Lexikon) fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Zu dem betrieblichen Integrationsteam gehören der Betriebsrat (Artikel im ABC-Lexikon) oder Personalrat (Artikel im ABC-Lexikon) , die Schwerbehindertenvertretung (Artikel im ABC-Lexikon) und dem Beauftragten des Arbeitgebers (Artikel im ABC-Lexikon) .
Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung schwerbehinderter Mitarbeiter im Betrieb und wird von diesen auf vier Jahre gewählt (zur Wahl: Artikel im ABC-Lexikon und umfassend auch die Broschüre zur Wahl in der rechten Spalte sowie das Onlinetraining der BIH). Entscheidungen des Arbeitgebers zum Beispiel, die schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen, müssen von diesen der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt werden. Dadurch nimmt sie zusammen mit den Betriebs- oder Personalrat ein Mitwirkungsrecht (Artikel im ABC-Lexikon) im Betrieb wahr.
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung bestehen darin, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu achten, Maßnahmen, die diesen zugute kommen, zu beantragen und Ansprech- und Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte zu sein. Weiterhin unterstützen sie Beschäftigte bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder einer Gleichstellung, wirken bei einer betrieblichen Integrationsvereinbarung (Artikel im ABC-Lexikon) oder bei einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement mit und nehmen am Kündigungsschutzverfahren (Artikel im ABC-Lexikon; Ausführlich zu Aufgaben, Rechten und Pflichten beachten Sie bitte die Broschüren in der rechten Spalte) teil.
Das LWL-Integratiosamt Westfalen steht der Schwerbehindertenvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite. Zu den Informationsangeboten und Schulungen zählen die Zeitschrift ZB – Behinderte Menschen im Beruf der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und das umfangreiche Kursangebot des LWL-Integrationsamts Westfalen.