"Übergang plus 2"
Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Neben der Förderung schwerbehinderter Menschen durch das Sonderprogramm "aktion5" kann für Beschäftigte aus einer Werkstatt für behinderte Menschen eine zusätzliche Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und Sozialhilfe durch das Programm "Übergang plus 2" erfolgen. Die Antragsbewilligung erfolgt durch das LWL-Integrationsamt Westfalen, eingebunden in das Antragsverfahren sind die Integrationsfachdienste.
Die Richtlinien finden Sie hier
Ansprechpartnerin im LWL-Integrationsamt Westfalen:
Dr. Monika Peters
E-Mail: monika.peters@lwl.org
Telefon 0251 591-5746
Fax 0251 591- 6899