Als schwerbehinderter Mensch bekommen Sie Hilfen, wenn Sie sich beruflich selbstständig machen wollen oder schon selbstständig sind.
Die Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf bei den Stadt- und Kreisverwaltungen in Westfalen-Lippe können Sie mit Darlehen und Zinszuschüssen unterstützen.
Sie bekommen diese Leistungen, wenn
Sie können noch weitere Leistungen bekommen. Zum Beispiel Arbeitsassistenz oder Leistungen für Fortbildung.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Leistung finden Sie in §102 Abs. 3 Nr. 1 c) Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).