Arbeitsassistenz ist für Sie als schwerbehinderter Mensch eine Möglichkeit, am Arbeitsplatz unterstützt zu werden.
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie ein Recht auf Arbeitsassistenz. Eine Arbeitsassistentin oder ein Arbeitsassistent hilft Ihnen bei Arbeiten, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können. Ihre Arbeitsassistenz übernimmt aber nur Hilfsarbeiten nach Ihren Anweisungen. Das Fachwissen für Ihren Beruf müssen Sie selbst haben. Die Aufgaben, die Ihren Beruf ausmachen, müssen Sie selbst erledigen können.
Sie können die Personen, die bei Ihnen als Arbeitsassistenz arbeiten sollen, selbst aussuchen. Sie bestimmen, wann und wie Sie Hilfe brauchen. Jemand, der als Arbeitsassistenz arbeitet, braucht keine besondere Ausbildung.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Arbeitsassistenz planen können:
Wichtig ist, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einer Arbeitsassistenz zustimmt.
Arbeitsassistenz ist ein Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Kosten für eine Arbeitsassistenz bezahlt das LWL-Integrationsamt Westfalen. Aber nur unter bestimmten Bedingungen:
Für die Arbeitsassistenz zahlt Ihnen das LWL-Integrationsamt Westfalen einmal im Monat einen Betrag zwischen 275 Euro und 1100 Euro. Es gibt auch Ausnahmen, bei denen mehr als 1100 Euro im Monat gezahlt werden. Das LWL-Integrationsamt Westfalen prüft, wie viel Hilfe Sie brauchen. Davon hängt die Höhe des Betrages ab. Sie können in der Regel bis zu 3 Stunden Arbeitsassistenz am Tag bezahlt bekommen.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen zahlt die Arbeitsassistenz in den meisten Fällen für 2 Jahre, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen. Danach stellen Sie wieder einen Antrag auf Arbeitsassistenz, den das LWL-Integrationsamt Westfalen neu prüft.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte geben Sie unten Ihren Arbeitsort ein. Sie erhalten dann die Anschrift und Telefonnummer der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsassistenz finden Sie in den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)(externer Link).
Suchen Sie einen Arbeitsplatz und brauchen für den neuen Arbeitsplatz von Anfang an Arbeitsassistenz? Wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt. Die gesetzlichen Grundlagen zu dieser Leistung finden Sie in §102 Absatz 4 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §17 Absatz 1 a) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Hier finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Westfalen-Lippe. Bitte geben Sie Ihren Arbeitsort/Betriebssitz in Westfalen-Lippe ein.