Seit September 1990 führen die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe regionale Arbeitsmarktprogramme zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch.
Die erfolgreiche Umsetzung des 5. Sonderprogramms mit dem Namen „aktion5“ (2008-2012) wird seit Januar 2013 unter dem gleichen Namen mit einer Gesamtförderung von 20 Mio. Euro pro Landesteil für weitere 5 Jahre fortgesetzt.
Das neue Programm „aktion5“ stellt dabei einen Teil der Konzeption des „Budgets für Arbeit“ der beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen dar. Es trägt dazu bei, im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention neue Wege zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzuschlagen.
Bis Ende des Jahres 2012 wurden aus aktion5 insgesamt fast 4000 Bewilligungen für ca. 17 Mio. Euro ausgesprochen:
Gefördert wird die Eingliederung besonders betroffener gleichgestellter oder schwerbehinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei die Förderung von
1. An Arbeitgeber
Förderprogramm Übergang plus 2: Weitere Förderung für Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln siehe unter:
http://www.lwl-integrationsamt.de/leistungen/uebergangplus2/
2. An schwerbehinderte Menschen
3. Innovative Projekte
Alle Leistungen werden direkt durch die Integrationsämter der Landschaftsverbände erbracht.
Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen:
Bitte beachten Sie:
Fördervoraussetzung ist das Einreichen der Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme des Arbeitsvertrags oder der Maßnahme. Auf die Leistungen von aktion5 gibt es keinen Rechtsanspruch.
Die Richtlinien, Anträge und weitere Informationen zu aktion5 finden Sie auch unter www.aktion5.de