Mehr behinderte Jugendliche und junge Erwachsene als bisher sollen einen Ausbildungsplatz bekommen. Deshalb unterstützt das LWL-Integrationsamt Westfalen Betriebe, die behinderte Jugendliche und junge Erwachsene ausbilden.
Diese Leistung können Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin für alle behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre bekommen. Die behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen müssen nicht anerkannt behindert oder schwerbehindert sein. Sie müssen für die Zeit der Berufausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen zahlt Ihnen einen Betrag von 2000 Euro als Prämie, wenn Sie einen behinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ausbilden. Zusätzlich zahlt Ihnen das LWL-Integrationsamt Westfalen einen Zuschuss zu den Kosten, die Sie für die Ausbildung haben. Das können zum Beispiel Kosten für Bücher oder für Berufskleidung sein. Sie können für jedes Jahr der Ausbildung pauschal bis zu 2000 Euro bekommen. Diese behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen können keine anderen Leistungen der Begleitenden Hilfe bekommen.
Die gesetzlichen Grundlagen zu dieser Leistung finden Sie in §102 Abs. 3 Nr. 2c) Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) und in §26 b) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Hier finden Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Westfalen-Lippe. Bitte geben Sie den Arbeitsort/Betriebssitz in Westfalen-Lippe ein.