Die Kurse und Informationsveranstaltungen des LWL-Integrationsamt Westfalen werden nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt.
Das Kursangebot des LWL-Integrationsamtes Westfalen ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung nach § 102 Abs. 2 SGB IX. Hiernach hat das LWL-Integrationsamt Westfalen Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte durchzuführen. Ziel ist die Vermeidung bzw. Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Bei den Veranstaltungen des LWL-Integrationsamtes Westfalen werden generell Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind - § 96 Abs. 4 SGB IX. Vermittelt werden in zeitgemäßer Weise die erforderlichen Grund- und Spezialkenntnisse sowie die Kompetenz, diese Kenntnisse im betrieblichen Alltag umzusetzen. Dabei legt das LWL-Integrationsamt Westfalen viel Wert auf die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Themenwünsche einzugehen. Es wird damit ständig der Bezug zur betrieblichen Praxis hergestellt.
„Die Vertrauenspersonen werden von Ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen 1. ständiger Heranziehung nach § 95, 2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit, 3. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.“
Wegen der erforderlichen Arbeitsbefreiung und Übernahme der Teilnehmerkosten sowie der Reisekosten wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf § 96 Abs. 4 SGB IX und § 96 Abs. 8 SGB IX an Ihren Arbeitgeber. Hinweis für den öffentlichen Dienst: Bitte verweisen Sie auf § 96 Abs. 4 SGB IX und § 42 Abs. 5 LPVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 LPVG.
Wenn Sie sich für unsere Kurse und Informationsveranstaltungen interessieren, beachten Sie bitte die jeweiligen Teilnahmevorraussetzungen. Die Teilnehmerzahlen in den Kursen und Informationsveranstaltungen werden im Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer je nach Thema und Inhalt begrenzt.
Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge des Einganges der vollständig ausgefüllten Anmeldungen beim LWL-Integrationsamt Westfalen vergeben.
Nachdem Sie die Arbeitsbefreiung und die Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber geklärt haben, melden Sie sich bitte mit dem Anmeldebogen beim LWL-Integrationsamt Westfalen an (Fax: 0251/591-6566). Bitte achten Sie darauf, dass der Vordruck vollständig und leserlich ausgefüllt ist. Sie können sich auch online unter www.lwl-integrationsamt.de/kursprogramm anmelden.
Ihre Anmeldung ist verbindlich.
Wenn ein Platz für Sie frei ist, erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen für verschiedene Veranstaltungen häufig größer ist als die zur Verfügung stehenden Plätze. Falls kein Platz mehr für Sie vorhanden ist, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.
Das LWL-Integrationsamt behält sich vor, gegebenenfalls den Veranstaltungsort zu verlegen oder den Einsatz von Referenten zu ändern sowie notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während des Kurses oder der Informationsveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch das Integrationsamt werden bereits gezahlte Teilnehmerkosten erstattet. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankungen des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behalten wir uns vor, den Kurs bzw. die Informationsveranstaltung abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Nach § 96 Abs. 8 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten der Kurse bzw. Informationsveranstaltungen sowie die Kosten für Anfahrt und ggf. Übernachtung und Verpflegung zu tragen.
Die im Kursprogramm genannten Kosten umfassen Unterkunft und Verpflegung. Deren Höhe entnehmen Sie bitte jeweils der Kursbeschreibung.
Die Sachkosten- z.B. für Referenten, Kursunterlagen – trägt das LWL-Integrationsamt Westfalen.
Sie erhalten neben der Anmeldebestätigung keine weitere gesonderte Rechnung, sondern entnehmen den zu zahlenden Betrag bitte der Anmeldebestätigung. Bitte geben Sie bei der Überweisung die Kursnummer und Ihren Namen an.
Die Kosten der der mehrtägigen Kurse und Informationsveranstaltungen, die im VdK-Kur- und Erholungshotel Bad Fredeburg stattfinden, überweisen Sie bitte – unter Angabe des Teilnehmernamens und der Kurs-Nummer – auf das Konto des
VdK Kur-und Erholungshotel Fredeburg
Konto-Nr.: 40 060 923 bei der
Stadtsparkasse Schmallenberg (BLZ 460 528 55).
Eine Durchschrift/Kopie des Überweisungsbeleges legen Sie bitte am Anreisetag an der Rezeption der Fortbildungsstätte vor. Ersatzweise kann die Zahlung in bar oder per EC-Karte spätestens am Anreisetag an der Rezeption der Fortbildungsstätte erfolgen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen in anderen Tagungshäusern erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung Hinweise zur Zahlung.
Bei Tagesveranstaltungen überweisen Sie bitte - unter Angabe des Teilnehmernamens und der Kurs-Nummer - auf das Konto des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Konto-Nr.: 409706 bei der
Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 40050150).
Mit der Absendung der Anmeldebestätigung an Sie reservieren wir bei mehrtägigen Veranstaltungen in der jeweiligen Fortbildungsstätte für Sie ein Einzelzimmer. Dieses Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 12 Uhr bis zum Abreisetag um 8.30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten am An- und Abreisetag können Sie Ihr Gepäck unentgeltlich in einem hoteleigenen und verschlossenen Raum abstellen.
Bei Ihrer Abmeldung ohne Bennung eines Ersatzteilnehmers nach der Ihnen vom LWL-Integrationsamt Westfalen zugesandten Anmeldebestätigung (es zählt das Datum der Anmeldebestätigung), sind die im Anmeldeformular und der Anmeldebstätigung angegebenen Ausfallgebühren unaufgefordert auf das auf der Anmeldebstätigung aufgeführte Konto zu überweisen.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltung sind Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Während der kursfreien Zeiten besteht für Sie dieser Versicherungsschutz nicht.
Die mit dem Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Organisation unserer Veranstaltungen elektronisch gespreichert.
Gerichtsstand ist Münster/Westfalen.
Falls Sie bei den mehrtägigen Kursen keine Übernachtung wünschen, vermerken Sie dies bitte direkt auf Ihrer Anmeldung!