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Rechtliche Grundlagen und Organisatorisches

Rechtsgrundlagen

Die Kurse und Informationsveranstaltungen des LWL-Integrationsamt Westfalen werden nach § 102 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt.

Das Kursangebot des LWL-Integrationsamtes Westfalen ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung nach § 102 Abs. 2 SGB IX. Hiernach hat das LWL-Integrationsamt Westfalen Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte durchzuführen. Ziel ist die Vermeidung bzw. Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Bei den Veranstaltungen des LWL-Integrationsamtes Westfalen werden generell Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind - § 96 Abs. 4 SGB IX.

Vermittelt werden in zeitgemäßer Weise die erforderlichen Grund- und Spezialkenntnisse sowie die Kompetenz, diese Kenntnisse im betrieblichen Alltag umzusetzen. Dabei legt das LWL-Integrationsamt Westfalen viel Wert auf die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Themenwünsche einzugehen. Es wird damit ständig der Bezug zur betrieblichen Praxis hergestellt.

Die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme - § 96 Abs. 4 SGB IX

„Die Vertrauenspersonen werden von Ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen

1. ständiger Heranziehung nach § 95,

2. häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit,

3. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretung in kurzer Frist

die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.“

Zur Arbeitsbefreiung und Kostenübernahme

Wegen der erforderlichen Arbeitsbefreiung und Übernahme der Teilnehmerkosten sowie der Reisekosten wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf § 96 Abs. 4 SGB IX und § 96 Abs. 8 SGB IX an Ihren Arbeitgeber.

Hinweis für den öffentlichen Dienst: Bitte verweisen Sie auf § 96 Abs. 4 SGB IX und § 42 Abs. 5 LPVG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 LPVG.

Zum Anmeldeverfahren

Die Teilnehmerzahlen in den Kursen und Informationsveranstaltungen werden im Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer je nach Thema und Inhalt begrenzt.

Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge des Einganges der vollständig ausgefüllten Anmeldungen beim Integrationsamt vergeben.

Nachdem Sie die Arbeitsbefreiung und die Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber geklärt haben, melden Sie sich bitte mit dem auf der Rückseite der jeweiligen Kursbeschreibung abgedruckten Vordruck beim Integrationsamt an (Fax: 0251/591-6566). Bitte achten Sie darauf, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt ist.

Wenn ein Platz für Sie frei ist, erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen für verschiedene Veranstaltungen häufig größer ist als die zur Verfügung stehenden Plätze. Falls kein Platz mehr für Sie vorhanden ist, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.

Änderungsvorbehalt / Absage der Veranstaltung

Das Integrationsamt behält sich vor, ggf. den Veranstaltungsort zu verlegen oder den Einsatz von Referenten zu ändern sowie notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während des Kurses oder der Informationsveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch das Integrationsamt werden bereits gezahlte Teilnehmerkosten erstattet.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Erkrankungen des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behalten wir uns vor, den Kurs bzw. die Informationsveranstaltung abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

Teilnehmerkosten

Nach § 96 Abs. 8 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten der Kurse bzw. Informationsveranstaltungen sowie die Kosten für Anfahrt und ggf. Übernachtung und Verpflegung zu tragen.

Der vom LWL-Integrationsamt Westfalen genannte Teilnehmerbeitrag deckt nur die Kosten der Unterkunft und Verpflegung. Deren Höhe entnehmen Sie bitte jeweils der Kursbeschreibung. Die Sachkosten- z.B. für Referenten, Kursunterlagen – trägt das LWL-Integrationsamt Westfalen.

Sie erhalten neben der Anmeldebestätigung keine weitere gesonderte Rechnung.

Die Teilnehmerkosten der Kurse und Informationsveranstaltungen, die in unserer Fortbildungsstätte im VdK-Kur- und Erholungshotel Bad Fredeburg stattfinden, überweisen Sie bitte – unter Angabe des Teilnehmernamens und der Kurs-Nummer – auf das Konto des

VdK Kur-und Erholungshotel Fredeburg

Konto-Nr.: 40 060 923

bei der Stadtsparkasse Schmallenberg (BLZ 460 528 55).

Eine Durchschrift/Kopie des Überweisungsbeleges legen Sie bitte am Anreisetag an der Rezeption der Fortbildungsstätte vor.

Ersatzweise kann die Zahlung in bar oder per EC-Karte spätestens am Anreisetag an der Rezeption der Fortbildungsstätte erfolgen.

Bei Tagesveranstaltungen überweisen Sie bitte - unter Angabe des Teilnehmernamens und der Kurs-Nummer - auf das Konto der

LWL-Finanzabteilung

Konto-Nr.: 60129

bei der Westdeutschen Landesbank Münster (BLZ 40050000)

Zimmerreservierung

Mit der Absendung der Anmeldebestätigung an Sie reservieren wir bei Veranstaltungen in der Fortbildungsstätte des VdK-Kur- und Erholungshotel Fredeburg für Sie ein Einzelzimmer.

Rücktritt von der Anmeldung / Ausfallgebühr

Bei Abmeldung ohne Bennung eines Ersatzteilnehmers nach der vom LWL-Integrationsamt Westfalen Ihnen zugesandten Anmeldebestätigung (es zählt das Datum der Anmeldebestätigung), sind die im Anmeldeformular angegebenen Ausfallgebühren unaufgefordert auf das Konto des VdK-Kur- und Erholungshotel Bad Fredeburg zu überweisen.

Haftung

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltung sind Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Während der kursfreien Zeiten besteht für Sie dieser Versicherungsschutz nicht.

Speicherung Ihrer Daten

Die mit dem Anmeldeformular erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Organisation unserer Veranstaltungen elektronisch gespreichert.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Münster/Westfalen.

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