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Feststellung und Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, Gleichstellungsverfahren und Nachteilsausgleiche
Zielgruppe: Neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte
Ziele: Das Sozialgesetzbuch (SGB)IX sowie die verschiedensten Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen etc. bieten eine Reihe von Rechten und Hilfen. Behinderte Menschen können diese häufig nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie die Schwerbehinderteneigenschaft und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen.
Wie und wann man einen Schwerbehindertenausweis erhält und welche Grundlagen bei der Begutachtung zugrunde gelegt werden, wird in dieser Informationsveranstaltung dargelegt.
Auch die vielen Rechte nach dem SGB IX, die behinderte Menschen auch dann nutzen können, wenn sie einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 haben und den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden hier erläutert.
Nur wer die Voraussetzung und Auswirkungenkennt, ist in der Lage, im Einzelfall richtig zu beraten und die richtigen Empfehlungen zu geben.
Inhalte: - Das Feststellungsverfahren für den Schwerbehindertenausweis
- Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht"
- Mitwirkungsmöglichkeiten des behinderten Menschen
- Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat
- Änderungsanträge
- Voraussetzung der Gleichstellung
- Gleichstellungsverfahren
- Rechtsmittel
- Fristen
- Rechte und Pflichten der schwerbehinderten Menschen im Beruf
- Nachteilsausgleiche
Methoden: Vorträge, Diskussion
Termin: 10.03.08 (11.00 Uhr) - 11.03.08 (16.00 Uhr) Kurs-Nr.ISB1
Anmeldeschluss: 11.02.08
Ort: Der Kurs findet im VdK Kur- und Erholungshotel „Zum Hallenberg“, Bad Fredeburg statt.
Teilnehmer-
beitrag
96,00 Euro
Ausfallgebühr: 34,00 Euro

Anmeldeformular als PDF-Datei (Größe 177 KB)


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