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Wirtschaftliche Selbstständigkeit

Als schwerbehinderter Mensch bekommen Sie Hilfen, wenn Sie sich beruflich selbstständig machen wollen oder schon selbstständig sind.

Die örtlichen Fürsorgestellen können Sie mit Darlehen und Zinszuschüssen unterstützen.

Sie bekommen diese Leistungen, wenn

  • Sie sich selbstständig machen und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beendet wird.
  • Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren und sich dann selbstständig machen.
  • Sie das nötige Fachwissen haben, um selbstständig in Ihrem Beruf zu arbeiten.
  • geprüft wurde, ob Sie als Person die Bedingungen für eine selbstständige Arbeit erfüllen.
  • Sie sich durch die Selbstständigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen können.
  • geprüft wurde, ob Ihre Selbstständigkeit Erfolg haben kann.

Sie können noch weitere Leistungen bekommen. Zum Beispiel Arbeitsassistenz oder Leistungen für Fortbildung.


Grundlagen zur Selbstständigkeit

Die gesetzlichen Grundlagen für diese Leistung finden Sie in §102 Abs. 3 Nr. 1 c) Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).



Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Westfalen-Lippe. Bitte geben Sie den Arbeitsort in Westfalen-Lippe ein.

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