Als schwerbehinderter Mensch bekommen Sie Hilfen, wenn Sie sich beruflich selbstständig machen wollen oder schon selbstständig sind.
Die örtlichen Fürsorgestellen können Sie mit Darlehen und Zinszuschüssen unterstützen.
Sie bekommen diese Leistungen, wenn
Sie können noch weitere Leistungen bekommen. Zum Beispiel Arbeitsassistenz oder Leistungen für Fortbildung.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Leistung finden Sie in §102 Abs. 3 Nr. 1 c) Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Westfalen-Lippe. Bitte geben Sie den Arbeitsort in Westfalen-Lippe ein.
