Integrationsfachdienste sind Dienste, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben unterstützen. Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und Rehabilitationsträgern.
Integrationsfachdienste haben vor allem die Aufgabe, schwerbehinderte Menschen
Integrationsfachdienste informieren und unterstützen auch Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder bereits beschäftigen. Integrationsfachdienste unterstützen vor allem schwerbehinderte Menschen,
Die gesetzlichen Grundlagen für Integrationsfachdienste finden Sie in §102 Abs. 3 Nr.3, in §§109 bis 115 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §27a und §28 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Integrationsfachdienste gibt es bundesweit. Geben Sie hier Ihren Arbeitsort in Westfalen-Lippe ein und Sie erhalten die Kontaktadresse des für Sie zuständigen Integrationsfachdienstes in Westfalen-Lippe.
