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Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste sind Dienste, die schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben unterstützen. Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit und Rehabilitationsträgern.

Integrationsfachdienste haben vor allem die Aufgabe, schwerbehinderte Menschen

  • in allen Fragen zum Thema Arbeit zu beraten.
  • auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
  • auf ihren neuen Arbeitsplatz vorzubereiten.
  • am Arbeitsplatz zu begleiten.

Integrationsfachdienste informieren und unterstützen auch Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder bereits beschäftigen. Integrationsfachdienste unterstützen vor allem schwerbehinderte Menschen,

  • für die es wegen ihrer Behinderung besonders schwer ist, einen Arbeitsplatz zu finden.
  • die wegen ihrer Behinderung Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen.
  • die von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
  • die nach der Schule auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten.

Die gesetzlichen Grundlagen für Integrationsfachdienste finden Sie in §102 Abs. 3 Nr.3, in §§109 bis 115 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §27a und §28 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).




Integrationsfachdienste gibt es bundesweit. Geben Sie hier Ihren Arbeitsort in Westfalen-Lippe ein und Sie erhalten die Kontaktadresse des für Sie zuständigen Integrationsfachdienstes in Westfalen-Lippe.

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