Manchmal ist es nötig, einen Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen und Geräte für einen schwerbehinderten Menschen umzubauen oder neu auszustatten. Es kann auch nötig sein, die Umgebung eines Arbeitsplatzes umzubauen. Ein Arbeitsplatz oder die Umgebung des Arbeitsplatzes wird dadurch behindertengerecht. An einem behindertengerechten Arbeitsplatz kommt ein behinderter Mensch besser zurecht.
Eine behinderungsgerechte Einrichtung kann zum Beispiel eine Hebehilfe sein. Mit der Hebehilfe kann ein Lagerarbeiter mit einem Rückenleiden weiter arbeiten. Eine behinderungsgerechte Einrichtung kann auch der Einbau eines Fahrstuhls sein. So kann eine Mitarbeiterin im Rollstuhl ohne fremde Hilfe an ihren Arbeitsplatz kommen.
Eine behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes ist für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen möglich.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen übernimmt für Ihren Betrieb die Kosten, die wegen der Behinderung entstehen, wenn
Die gesetzlichen Grundlagen zu dieser Leistung finden Sie in §102 Abs. 3 Nr. 2 a) Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
Hier können Sie den Antrag auf Gewährung von finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe herunterladen.
Hier finden Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Westfalen-Lippe. Bitte geben Sie den Arbeitsort in Westfalen-Lippe ein.
