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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Eine Leistung des LWL-Integrationsamtes Westfalen ist die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben.

Zur Begleitenden Hilfe gehört, dass

  • Expertinnen und Experten schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beraten,
  • das LWL-Integrationsamt Westfalen Zuschüsse und Darlehen an schwerbehinderte Menschen und an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlt,
  • das LWL-Integrationsamt Westfalen Seminare und Schulungen durchführt.

Die finanziellen Hilfen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bezahlt. Das gilt auch für alle anderen Leistungen, die nicht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Integrationsamtes Westfalen erbracht werden.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen kann bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt. Eine Ausnahme ist die Arbeitsassistenz. Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Arbeitsassistenz.

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