Eine Leistung des LWL-Integrationsamtes Westfalen ist die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
Zur Begleitenden Hilfe gehört, dass
Die finanziellen Hilfen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bezahlt. Das gilt auch für alle anderen Leistungen, die nicht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Integrationsamtes Westfalen erbracht werden.
Das LWL-Integrationsamt Westfalen kann bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt. Eine Ausnahme ist die Arbeitsassistenz. Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Arbeitsassistenz.