Auf dieser Seite können Sie entsprechende Formulare und Anträge des LWL-Integrationsamtes Westfalen herunterladen.
Aus rechtlichen und technischen Gründen dürfen wir einen uns per E-Mail zugehenden Kündigungsantrag nicht bearbeiten. Bitte drucken Sie deshalb das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es, und senden Sie es uns per Fax (0251-591-5806) oder per Post.
Hinweis: Bei einer betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bereits bei der Antragstellung Angaben zur Sozialauswahl zu machen oder weitergehende Unterlagen wie zum Beispiel einen Interessensausgleich / Sozialplan mit Namenslisten einzureichen. Solche Angaben bzw. Unterlagen werden nur dann vom LWL-Integrationsamt Westfalen benötigt und vom Arbeitgeber angefordert, wenn der betroffene schwerbehinderte Arbeitnehmer die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl bestreitet.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens nach den §§ 85 ff SGB IX für die Einhaltung des ihm obliegenden Arbeitnehmerdatenschutzes für alle Beschäftigten verantwortlich ist.
Hier können Sie den Antrag auf Gewährung von finanziellen Mitteln aus der Ausgleichsabgabe herunterladen und ihn am Bildschirm ausfüllen. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden diesen per Post oder Fax (0251 591 6818) an das LWL-Integrationsamt Westfalen.
Hier können Sie den Antrag auf Gewährung von Leistungen zu außergewöhnlichen Belastungen herunterladen und am Bildschirm ausfüllen. Bitte drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie diesen per Post oder Fax (0251 591 6818) an das LWL-Integrationsamt Westfalen.
Außerdem finden Sie hier Adressen der Kreise / Kreisfreien Städte in NRW , die seit dem 01.01.2008 für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zuständig sind als PDF-Datei.