Am 1.1.2008 startete das NRW-Sonderprogramm „aktion5“, das von den beiden Landschaftsverbänden mit je 15 Mio. Euro über eine Laufzeit von 5 Jahren durchgeführt wird. Die Zielrichtung des Programms ist noch stärker als bei den Vorgängerprogrammen auf die
Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Übergang aus (Förder-) Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen Einrichtungen ausgerichtet.
· der beruflichen Integration von Schülerinnen und Schülern im Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt,
· von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen, die eine sozialversiche-rungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, und
· von seelisch erkrankten Menschen bei der Rückkehr oder beim Ersteintritt in den Be-ruf nach medizinischer Behandlung oder Rehabilitation.
Das Sonderprogramm Aktion Integration IV (AI IV) war im Gegensatz zu den vorherigen Programmen aus untereinander kombinierbaren Fördermodulen aufgebaut, und zwar einnerseits aus „individuellen vermittlungsunterstützenden Leistungen der Agenturen für Arbeit“ und andererseits aus „komplementären teilhabefördernden Leistungen der Integrationsämter“. Von 2004 bis 2007 wurden in Westfalen-Lippe insgesamt 1.789 Arbeitsverhältnisse mit 6,6 Mio. Euro durch Einstellungsprämien oder durch die Übernahme von Kosten für eine Probebeschäftigung gefördert.
AI IV hat sich als wirkungsvoll erwiesen. Sowohl in der Vorbereitung auf Beschäftigung wie bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wurden gute Erfolge erzielt. Die Ergebnisse aus einer Befragung von Arbeitgebern in den Jahren 2006 und 2007 ergaben, dass nach über einem Jahr noch 63% der geförderten schwerbehinderten Menschen in den unterstützten Betrieben beschäftigt waren.
Der Name „aktion5“ versteht sich in der Tradition und Fortsetzung der bisherigen Sonderprogramme und nennt in fünf Untertiteln Ziele, Inhalte und Absichten des Programms:
1. Vorbereiten ... auf Berufstätigkeit
2. Ausprobieren ... unterschiedlicher Wege und Chancen
3. Ausbilden ... unter individuellen Bedingungen
4. Integrieren ... mit flexiblen Unterstützungsleistungen
5. Einstellen ... unter belastbaren Voraussetzungen
In Bezug auf den zu fördernden Personenkreis (§ 1 RL „aktion5“) setzt das neue Programm seinen Schwerpunkt, unter ausdrücklicher Beachtung schwerbehinderter arbeitsloser Frauen, auf schwerbehinderte Menschen gem. § 109 Abs. 2 und 3 SGB IX, die oben konkret benannt sind.
· eine Einstellungsprämie (§ 2 RL „aktion5“) an Arbeitgeber in Höhe von 4.000 € für ein unbefristetes und in Höhe von 2.000 € für ein mindestens auf zwölf Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis,
· eine Ausbildungsprämie (§ 3 RL „aktion5“) an Arbeitgeber, insbesondere auch für Ausbildungen gem. § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildungsprämien bestehen aus einer Startprämie in Höhe von 3.000 € und aus einer Erfolgsprämie von bis zu 5.000 € nach Abschluss einer Ausbildung bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (aktion5 greift hier die Regelung des bis längstens 31.12.2013 laufenden Bundesprogramms „JOB 4000“ auf, kann mit diesem kombiniert werden und es gegebenenfalls ergänzen),
· einen pauschalierten Minderleistungsausgleich von bis zu 300 € monatlich und eine pauschalierte Abgeltung des besonderen Betreuungsaufwands von bis zu 210 € monatlich für Arbeitgeber zur Unterstützung des Wechsels von schwerbehinderten Menschen aus WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 4 RL „aktion5“), dies entsprechend den Regelungen für Integrationsfirmen,
· ein „Vorbereitungsbudget (§ 5 RL „aktion5“) für schwerbehinderte Schulabgänger und Schulabgängerinnen, um z. B. individuelle berufsrelevante Qualifizierungen durchführen zu können,
· ein Integrationsbudget (§ 6 RL „aktion5“) zur individuellen Unterstützung der Arbeitsaufnahme Arbeit suchender schwerbehinderter Menschen aus den Zielgruppen,
· die Möglichkeit der „Freien Förderung“ (§ 7 RL „aktion5“), mit der Modelle oder Projekte gefördert werden, die den Zielen und Grundsätzen des Programms entsprechen.
Alle Leistungen werden direkt durch die Integrationsämter der Landschaftsverbände
erbracht.
Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen:
Dr. Monika Peters
Tel.: 0251 591-5746
E-Mail: monika.peters@lwl.org
Rita Watermeier
Tel.: 0251 591-5825
E-Mail: rita.watermeier@lwl.org
Für die Beantragung einer Leistung kann das Antragsformular des LWL-Integrationsamtes Westfalen auf Gewährung von finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe benutzt werden (http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/BF/LEISTANT_form.pdf).
Die Richtlinien des NRW-Sonderprogramms aktion5 zum Herunterladen als Word-Datei.
