Soziales --> Integrationsamt --> Integrationsprojekte

Integrationsprojekte

In Integrationsprojekten arbeiten schwerbehinderte Menschen und nichtbehinderte Menschen zusammen. Einige schwerbehinderte Menschen haben wegen ihrer Behinderung Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie finden in Integrationsprojekten eine Stelle.

Das LWL-Integrationsamt Westfalen fördert Integrationsprojekte. Das LWL-Integrationsamt Westfalen beteiligt sich

  • an den Kosten für den Bau von Gebäuden.
  • an den Kosten für die Ausstattung mit Maschinen.
  • mit Zuschüssen an den Lohnkosten der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Integrationsprojekte

  • bereiten schwerbehinderte Menschen auf die Arbeit in einem Integrationsprojekt vor.
  • beschäftigen schwerbehinderte Menschen mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung.
  • begleiten schwerbehinderte Menschen bei der Arbeit.

 

Es gibt unterschiedliche Formen von Integrationsprojekten:

  • Integrationsunternehmen sind selbstständige Firmen. Es sollten möglichst gleich viele schwerbehinderte und nichtbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sein.
  • Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen sind Teile einer Firma.

 

Die gesetzliche Grundlagen dieser Leistung finden Sie in §§132 bis 135 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX).



Informationen zum Thema Integrationsprojekte


Planungsleitfaden für Integrationsprojekte (PDF-Dokument, Größe: 72 KB)


Betriebswirtschaftliche Beratung (PDF-Dokument, Größe: 517 KB)



 



Ihre Ansprechpartner im LWL-Integrationsamt Westfalen:

Michael Schneider

Tel.: 0251/591-272

E-Mail: michael.schneider@lwl.org

Zum Seitenanfang Top


Trennlinie; Beginn des Seitenfußes