Zur Verhinderung von Armut und Ausgrenzung spielt die Sozialhilfe in Deutschland eine besondere Rolle. Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung wie Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. nicht mehr greifen, kommt sie zum Tragen. Sozialhilfe kann jeder bekommen, der sich in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln beheben kann. Im Zentrum unseres Handelns stehen behinderte und benachteiligte Menschen.
Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern nicht vorrangige Leistungen durch Dritte (z. B. Angehörige oder Sozialversicherungsträger) erbracht werden müssen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden mit dem Ziel einer weitgehenden Überwindung der Einschränkungen erbracht.
Ein Anspruch auf Leistungen besteht auch für nichtbehinderte Menschen, die - z. B. durch persönliche Schicksalsschläge - aus der Lebensbahn geworfen wurden und aus eigener Kraft nicht in der Lage sind ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden.
Die Sicherung der gesellschaftlichen Integration behinderter und benachteiligter Menschen aus Westfalen-Lippe bildet einen Arbeitsschwerpunkt des LWL.
Die LWL-Behindertenhilfe Westfalen erfüllt die Leistungsansprüche, die sich aus dem "Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe - (SGB XII)" bzw. aus dem "Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose – (GHBG)" ergeben.
Organigramm und Ansprechpersonen
Alle Personen der LWL-Behindertenhilfe im Überblick
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Einrichtungsverzeichnis
Die Datenbank enthält Einrichtungen und Dienste in Westfalen-Lippe, die mit dem LWL als überörtlichem Träger der Sozialhilfe Vereinbarungen abgeschlossen haben .
Ambulant Betreutes Wohnen
AUF EIGENEN FÜßEN
Burkhard Ziemann und Britta Grauting haben sich vor vier Jahren in einer Behindertenwerkstatt kennen gelernt und ineinander verliebt. Wenig später sind sie zusammengezogen. Seitdem werden sie mit Unterstützung der LWL-Behindertenhilfe ambulant betreut.
BaGÜS
Landesrat Matthias Münning ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger in Deutschland (BAGüS).
Die BAGüS ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe in der Bundesrepublik Deutschland.
Interview mit Dr. Wolfgang Kirsch zum Ambulant Betreutem Wohnen
Interview mit Dr. Wolfgang Kirsch zum Ambulant Betreutem Wohnen
Wenn Sie auf das Bild klicken, finden Sie die Originaltöne von LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch zur Pressemitteilung "Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung zeigt erste Erfolge" vom 21. August 2008 im Vorschau-Modus (Flash-Format).
