LWL-Behindertenhilfe Westfalen
Wir helfen mit Leben zu gestalten
Zur Verhinderung von Armut und Ausgrenzung spielt die Sozialhilfe in Deutschland eine besondere Rolle. Immer dann, wenn andere Säulen im System der sozialen Sicherung wie Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. nicht mehr greifen, kommt sie zum Tragen. Sozialhilfe kann jeder bekommen, der sich in einer Notlage befindet, die er nicht aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln beheben kann. Im Zentrum unseres Handelns stehen behinderte und benachteiligte Menschen.
Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern nicht vorrangige Leistungen durch Dritte (z. B. Angehörige oder Sozialversicherungsträger) erbracht werden müssen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden mit dem Ziel einer weitgehenden Überwindung der Einschränkungen erbracht.
Ein Anspruch auf Leistungen besteht auch für nichtbehinderte Menschen, die - z. B. durch persönliche Schicksalsschläge - aus der Lebensbahn geworfen wurden und aus eigener Kraft nicht in der Lage sind ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden.
Die Sicherung der gesellschaftlichen Integration behinderter und benachteiligter Menschen aus Westfalen-Lippe bildet einen Arbeitsschwerpunkt des LWL.
Die LWL-Behindertenhilfe Westfalen erfüllt die Leistungsansprüche, die sich aus dem "Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe - (SGB XII)" bzw. aus dem "Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose – (GHBG)" ergeben.