Barrierefreiheit bei Alten und Neuen Medien – Wie ist der Stand der Umsetzung bei barrierefreien Druck- und Bildschirm-Anwendungen?
Ein sehr wichtiges Thema für Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit. Hier gibt es vielfältige Bemühungen.
Zugänglichkeit von Informations-, Kommunikations- und anderen Diensten, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste (Art. 9 b UN-BRK)
Was unternimmt die Europäische Kommission?
Im Rahmen der digitalen Agenda hat die Kommission ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, das sich der Entwicklung von Smartphones und Fernbedienungen zur Unterstützung von Senioren und Behinderten im Haushalt gewidmet hat. Damit soll älteren und behinderten Menschen die Bedienung elektronischer Anlagen oder anderer Geräte durch ein Mobiltelefon erleichtert werden. Älteren, sehbehinderten oder in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkten Personen durch die Beherrschung von Informations- und Kommunikationstechnologien ein würdiges und unabhängiges Leben und hohe Lebensqualität zu ermöglichen, ist eines der zentralen Ziele der im Mai 2010 von der Europäischen Kommission angenommenen Digitalen Agenda für Europa.
Was unternimmt der LWL?
Welche Maßnahmen hat der LWL getroffen, um den barrierefreien Zugang zu Druckerzeugnissen des Verbandes zu ermöglichen?
Grundsätzlich geht der LWL davon aus, dass Menschen, die eine Sehbehinderung haben, oder blinde Menschen ihre Hilfsmittel nutzen, um Printmedien zu lesen. Darüber hinaus hat der LWL sein Corporate Design (CD) aktualisiert und verbandsweit neue Schriften eingeführt:
Für alle LWL-Printmedien werden die Schriften Frutiger und Stone Serif und für die elektronische Kommunikation via Internet, Intranet und E-Mail die Systemschriften Arial, Georgia und Verdana genutzt. Zusätzlich sensibilisiert der LWL für die Problematik, indem er Kritierien zur barrierefreien Gestaltung in das CD-Handbuch einpflegte.
Warum wurden diese Schriften für Printmedien ausgewählt?
Die Schriften sind gut lesbare Schriften. Sie gewährleisten offene Buchstaben (a, b c, d, e, ä, ö, ü) und einen ausreichenden Buchstabenabstand. Die Schriften zählen zudem zu den klassischen Schriften, die Agenturen in der Regel nutzen. Die aufgeführten Systemschriften sind die gängigsten und auf jedem PC verfügbar.
Welche Maßnahmen hat der LWL getroffen, um den barrierefreien Zugang zu Internetauftritten zu ermöglichen?
Da sich der Internetauftritt des LWL gerade auch an Menschen mit Behinderung wendet, hat die Barrierefreiheit des Auftritts bereits seit Jahren hohe Priorität.
Gesetzliche Grundlagen für die barrierefreie Gestaltung sind:
die Barrierefreie Informationstechnikverordnung NRW (BITV-NRW) und das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW).
Internetauftritte, die mit dem LWL-eigenen Redaktionssystem realisiert werden (rund 85 Prozent der Internetauftritte unter www.lwl.org), generieren sich aus technischer Sicht automatisch barrierefrei. Internetauftritte, die von Fremdfirmen erstellt werden (rund 15 Prozent), sind ebenfalls weitgehend zugänglich, da auch externe Firmen durch o. g. Gesetze verpflichtet sind, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Empfohlen wird den LWL-Einrichtungen bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, die Umsetzung der Barrierefreiheit vertraglich zu regeln.
Welche Empfehlungen gibt es für Videos?
Alle bisher produzierten sowie neuen Videos werden ab 2011 mit Untertiteln zur Verfügung gestellt.