Schule
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (...). Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
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Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden (...)
- Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven] hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ Artikel 24 der UN-Konvention.