„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (...). Bei der Verwirklichung dieses Rechtes stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
Die Inklusionsverpflichtung bezieht sich auf alle Schularten. Wie genau das Schulsystem aussehen soll, dazu macht die UN-Konvention jedoch keine konkreten Aussagen. Daher bedarf es gesetzlicher Grundlagen, die den Übergang zu einem inklusiven Schulsystem gestalten. Auch das Land NRW, die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den Landschaftsverbänden, arbeiten an der Weiterentwicklung.
Eine Schule für alle zu entwickeln, das heißt: Die Regelschule vor Ort wird so gestaltet, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, keinen Jungen und kein Mädchen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, ob mit oder ohne Behinderung, egal wie der Förderbedarf aussieht, auszuschließen. Die Regelschule muss mit entsprechenden Ressourcen versehen werden, sodass sich eine Kultur des „Behaltens“ entwickeln kann. Kinder mit und ohne Behinderung gehen dann mit den Kindern aus der Nachbarschaft in ein und dieselbe Schule. Das ist eine enorm schwierige Aufgabe für alle Beteiligten.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen (MSW) hatte die Professoren Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Unter dem Titel "Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen" ist dieses Gutachten vorgestellt worden und bildet die Grundlage für einen landesweiten Inklusionsplan.
Einen Überblick, welche Schulen Kinder mit Förderbedarf heute besuchen, gibt die folgende Grafik:
In der Regel sind Kreise und Städte Träger der Förderschulen, für einige Förderschwerpunkte sind dies die Landschaftsverbände. Wie bei den Regelschulen auch, ist das Land verantwortlich für die Lehrerinnen und Lehrer. Die LWL-Förderschulen bieten individuelle Förderung, die den Kindern gut tut. Inklusive Schule so zu gestalten, dass die Förderung des Kindes nicht auf der Strecke bleibt – das ist auch hier die Aufgabe.
Kinder mit einer Seh- oder Hörbehinderung werden heute schon durch sonderpädagogische Fachkräfte der LWL-Förderschulen in der Frühförderung und in Kindertagesstätten unterstützt, damit für möglichst viele Kinder der Unterricht in einer allgemeinen Schule vorbereitet wird. Im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts unterstützen diese Fachkräfte den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in Regelschulen.
Die „LWL-Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ in Bielefeld und Münster bieten Beratung für Lehrkräfte und Eltern und individuelle Unterstützung für behinderte Kinder im regulären Unterricht. Über Gerätepools stellen die Landschaftsverbände behinderungsspezifische Hilfsmittel für die Schülerinnen und Schüler in Regelschulen zur Verfügung.
Einmal im Jahr gibt es ein ganz besonderes Ereignis - die Fußballprofis von Borussia Dortmund sind zu Gast in der Dortmunder Schule am Marsbruch. Sie sorgen dafür, dass für die teils schwerstbehinderten Schüler Träume wahr werden.
Große Freude in der LWL-Förderschule am Marsbruch in Dortmund: Der Deutsche Fußballmeister 2011 mit Trainer Jürgen Klopp besuchte die Schülerinnen und Schüler und maß sich im Rollstuhlwettfahren.