Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der letzten zehn Jahre.
„Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.“ Artikel 7 der UN-Konvention
Klar: Kinder, die mit Behinderungen geboren werden, müssen möglichst frühzeitig gefördert werden. Diesen Auftrag haben die Städte und Kreise sowie der LWL etwa in seinen Schulen mit den Förderschwerpunkten „Sehen“ sowie „Hören und Kommunikation“ übernommen.
Neben der Frühförderung hat die Tagesbetreuung von Kindern eine immer größere Bedeutung. Die UN-Konvention regelt in Artikel 7 die Inklusion von Kindern mit Behinderung und konkretisiert dabei in Verbindung mit Artikel 24 einen umfassenden Bildungsbegriff.
Inklusion erfordert den gleichberechtigten Zugang von Kindern mit und ohne Behinderung zu Kindertageseinrichtungen.
Auch das Bildungsangebot, die Qualität in den Kitas muss so sein, dass Kinder mit Behinderung in gleicher Weise gefördert werden. Damit dies zielgerichtet geschieht und nicht zufällig oder abhängig von den einzelnen Fachkräften, muss Inklusion konzeptionell in der Arbeit der Kindertageseinrichtungen verankert sein und kontinuierlich überprüft werden. Schließlich geht es darum, Behinderungen oder ihre Auswirkungen zu lindern.
In Westfalen-Lippe werden bereits mehr als 90 Prozent aller Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung vom LWL-Landesjugendamt gefördert. Damit ist ein zentraler Aspekt von Inklusion – der gleichberechtigte Zugang zu Kindertageseinrichtungen – umgesetzt. Für rund 9.000 Kinder mit Behinderung wendet der LWL rund 110 Millionen Euro im Jahr auf.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der letzten zehn Jahre.
In Westfalen-Lippe gibt es heute nur noch 25 „heilpädagogische Kindertageseinrichtungen“, in denen ausschließlich behinderte Kinder betreut werden. Bis 2015 sollen auch diese Einrichtungen zusammen mit Regelkindergärten unter einem Dach betrieben und so in integrativ arbeitende Tageseinrichtungen umgewandelt werden.
Während für Kinder über drei Jahren generell ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung steht, können derzeit noch nicht alle unter Dreijährigen mit Behinderung einen Platz finden. Dies gilt für alle Kinder unter drei Jahren, unabhängig von einer Behinderung. Das LWL-Landesjugendamt fördert zurzeit 300 Plätze für Kinder mit Behinderungen unter drei Jahren und wird den Ausbau dieser Plätze weiter vorantreiben. Mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Angebots unternehmen zudem der Bund, das Land NRW, Träger und Jugendämter erhebliche Anstrengungen, ein bedarfsgerechtes Angebot zu erreichen – das ist eine sehr gute Chance für alle Beteiligten, von vornherein ein inklusives Angebot zu schaffen.